• Online Prüfungsanmeldung - Sail Austria

    Gemäß der geltenden Fassung RIS JachtVO

  • Liebe*r angehende*r Schiffsführer*in,
    vielen Dank, dass du dich für die Sail Austria als Prüfungsorganisation entschieden hast.

    Du kannst hier alle benötigten Prüfungsdokumente für deinen Fahrtbereich ausfüllen und hochladen.

    Das Formular ist pro teilnehmender Person abzugeben. Am Ende hast du bei Bedarf die Möglichkeit die Prüfungsdokumente für weitere Personen einzureichen.

    Wir freuen uns dich auf deinem Weg als SchiffsführerIn begleiten zu dürfen!

  •  . .
  •  / /
  • Prüfungsanmeldung lt. JachtVO

    Gemäß § 20 Abs. 2 2 1 und § 26 Abs. 1 der JachtVO

  • Dateien durchsuchen
    Dateien hierher ziehen
    Datei wählen
    Cancelof
  • Dateien durchsuchen
    Dateien hierher ziehen
    Datei wählen
    Cancelof
  •  . .
  • SRC Funkausbildung

    Bei deinem FB2-Kurs bei b3onwater gibt es das exklusive Angebot, die Ausbildung & Prüfung für den Funkschein SRC direkt an Bord zu absolvieren. Dieser wird zusätzlich zum Segelschein IMMER beim Chartern einer Yacht angefragt.

    Nachträglich für SRC anmelden

  •  / /
  •  -
  • Löschen
  • Löschen
  • Nachweis der seemännischen Praxis für FB1

    Hauptstück 4, § 24 Abs. 5: gemäß § 20 Abs. 2 und § 26 Abs. 1 der JachtVO.

     

    Vor dem Antritt zur FB1-PRAXIS-Prüfung musst du eine seemännische Praxis von mind. 50 nautischen Meilen und eine Nachtansteuerung nachweisen können. 

    Der Nachweis über die seemännische Praxis ist durch ein Logbuch, eine von der Schiffsführerin bzw. dem Schiffsführer unterfertigte auszugsweise Abschrift des Logbuchs ODER eine von der Schiffsführerin bzw. vom Schiffsführer unterfertigte Seemeilenbestätigung mit dem Mindestinhalt nach dem Muster 'Seemeilenbestätigung Vorlage' zu erbringen. 

  • Nachweis der seemännischen Praxis für FB2

    Hauptstück 4, § 24 Abs. 5: gemäß § 20 Abs. 2 und § 26 Abs. 1 der JachtVO.

     

    Vor dem Antritt zur FB2-Prüfung musst du deine vorangegangene, seemännische Praxis nachweisen.

    a) Zur Führung einer Jacht mit Motorantrieb durch 300 Seemeilen, darunter drei Nachtfahrten und drei Nachtansteuerungen.


    b) Zur Führung einer Jacht mit Motor- und Segelantrieb durch 500 Seemeilen, darunter drei Nachtfahrten und drei Nachtansteuerungen.

     

    Der Nachweis über die seemännische Praxis ist durch ein Logbuch, eine von der Schiffsführerin bzw. dem Schiffsführer unterfertigte auszugsweise Abschrift des Logbuchs ODER eine von der Schiffsführerin bzw. vom Schiffsführer unterfertigte Seemeilenbestätigung mit dem Mindestinhalt nach dem Muster 'Seemeilenbestätigung Vorlage' zu erbringen. 

  • Nachweis der seemännischen Praxis für FB3

    Hauptstück 4, § 24 Abs. 5: gemäß § 20 Abs. 2 und § 26 Abs. 1 der JachtVO.

     

    Vor dem Antritt zur FB3-Prüfung musst du deine vorangegangene, seemännische Praxis nachweisen.

    a) Zur Führung einer Jacht mit Motorantrieb durch 1 000 Seemeilen, darunter fünf Nachtfahrten und fünf Nachtansteuerungen und davon mindestens 250 Seemeilen als Schiffsführerin bzw. Schiffsführer.


    b) Zur Führung einer Jacht mit Motor- und Segelantrieb durch 1 500 Seemeilen, darunter fünf Nachtfahrten und fünf Nachtansteuerungen und davon mindestens 500 Seemeilen als Schiffsführerin bzw. Schiffsführer.

     

     

    Meilennachweise - welche Anforderungen gibt es: 

    1. Der Nachweis über die seemännische Praxis ist durch ein Logbuch, eine von der Schiffsführerin bzw. dem Schiffsführer unterfertigte auszugsweise Abschrift des Logbuchs ODER eine von der Schiffsführerin bzw. vom Schiffsführer unterfertigte Seemeilenbestätigung mit dem Mindestinhalt nach dem Muster 'Seemeilenbestätigung Vorlage' zu erbringen. 


    2. Der Nachweis der seemännischen Praxis als Schiffsführerin bzw. Schiffsführer ist durch ein Logbuch oder eine Abschrift des Logbuches zu führen, die von der Schiffsführerin bzw. vom Schiffsführer unterfertigt zu sein hat. Logbuch und Abschrift haben in diesem Fall folgende Mindestinhalte aufzuweisen:
    a. Zusammenfassende Angaben über die Fahrt, insbesondere den Zeitpunkt der Abfahrt und der Ankunft sowie Fahrtunterbrechungen;
    b. Angaben zur Person und deren Funktion an Bord des den Nachweis Erbringenden.
    c. Angaben über die Crew und deren Aufgaben;
    d. gegebenenfalls Angaben über Unfälle oder Havarien unter genauer Beschreibung des Hergangs und aller Einzelheiten;
    e. Angaben über sonstige wichtige Ereignisse und Maßnahmen. 

  • Nachweis der seemännischen Praxis für FB4

    Hauptstück 4, § 24 Abs. 5: gemäß § 20 Abs. 2 und § 26 Abs. 1 der JachtVO.

     

    Vor dem Antritt zur FB4-Prüfung musst du deine vorangegangene, seemännische Praxis nachweisen.

    a) Zur Führung einer Jacht mit Motorantrieb durch 2 500 Seemeilen, darunter fünf Nachtfahrten und fünf Nachtansteuerungen und davon mindestens 750 Seemeilen als Schiffsführerin bzw. Schiffsführer;

    b) Zur Führung einer Jacht mit Motor- und Segelantrieb durch 3500 Seemeilen, darunter fünf Nachtfahrten und fünf Nachtansteuerungen und davon mindestens 1000 Seemeilen als Schiffsführerin bzw. Schiffsführer.

     

    Meilennachweise - welche Anforderungen gibt es: 

    1. Der Nachweis über die seemännische Praxis ist durch ein Logbuch, eine von der Schiffsführerin bzw. dem Schiffsführer unterfertigte auszugsweise Abschrift des Logbuchs ODER eine von der Schiffsführerin bzw. vom Schiffsführer unterfertigte Seemeilenbestätigung mit dem Mindestinhalt nach dem Muster 'Seemeilenbestätigung Vorlage' zu erbringen. 


    2. Der Nachweis der seemännischen Praxis als Schiffsführerin bzw. Schiffsführer ist durch ein Logbuch oder eine Abschrift des Logbuches zu führen, die von der Schiffsführerin bzw. vom Schiffsführer unterfertigt zu sein hat. Logbuch und Abschrift haben in diesem Fall folgende Mindestinhalte aufzuweisen:
    a. Zusammenfassende Angaben über die Fahrt, insbesondere den Zeitpunkt der Abfahrt und der Ankunft sowie Fahrtunterbrechungen;
    b. Angaben zur Person und deren Funktion an Bord des den Nachweis Erbringenden.
    c. Angaben über die Crew und deren Aufgaben;
    d. gegebenenfalls Angaben über Unfälle oder Havarien unter genauer Beschreibung des Hergangs und aller Einzelheiten;
    e. Angaben über sonstige wichtige Ereignisse und Maßnahmen. 

  • In den meisten Fällen legen unsere Prüflinge noch einige Meilen mit unseren Partnerschulen zurück, bevor es zum Antritt der praktischen Prüfung kommt. Dadurch können sich die Anforderungen an deine seemännische Praxis ändern - lade einfach so viele Meilennachweise wie du bereits hast hoch und berate dich im Zweifelsfall mit deiner Ausbildungsstätte! 

  • Download

    Seemeilenbestätigung Vorlage

  • Dateien wählen
    Dateien hierher ziehen
    Datei wählen
    Cancelof
  • Weitere Dokumente für die Prüfungszulassung FB1

     Folgende Dokumente sind eine rechtliche Vorgabe des BMVIT für einen Prüfungsantritt zum Fahrtbereich 1:

    • Kfz-Führerschein Klasse B (Vorder- u. Rückseite)
    • Ärztliches Attest - falls kein Führerschein Klasse B vorhanden
    • Farbsehtest (mit Ishihara-Farbtafeln, kann bei einem Augenarzt, aber auch bei Optikern gemacht werden)
      Der Farbsehtest muss nicht erbracht werden, falls die Erstausstellung des Führerscheins vor November 1997 & in Österreich erfolgte (z.B. Jänner 1996)
    • Passfoto oder passähnliches Foto als .jpg/.jpeg oder .png
  • Weitere Dokumente für die Prüfungszulassung FB2

     Folgende Dokumente sind eine rechtliche Vorgabe des BMVIT für einen Prüfungsantritt zum Fahrtbereich 2:

    • Kfz-Führerschein Klasse B (Vorder- u. Rückseite)
    • Ärztliches Attest - falls kein Führerschein Klasse B vorhanden
    • Farbsehtest (mit Ishihara-Farbtafeln, kann bei einem Augenarzt, aber auch bei Optikern gemacht werden)
      Der Farbsehtest muss nicht erbracht werden, falls die Erstausstellung des Führerscheins vor November 1997 & in Österreich erfolgte (z.B. Jänner 1996) 
    • Passfoto oder passähnliches Foto 

     

  • Nachweis eines ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen

    Von der Beibringung eines Nachweises des Farbunterscheidungsvermögens kann abgesehen werden, wenn du ein in Österreich zu Recht bestehendes Befähigungszeugnis für die selbstständige Führung von Trieb-, Kraft- oder Luftfahrzeugen oder ein Kapitäns- oder Schiffsführerpatent für österreichische Binnengewässer besitzt. In diesem Fall lade bitte ein Foto von diesem Ausweis hoch.

     

    Folgende Ärzte können wir dir für einen Farbsehtest nahelegen:

    Oberösterreich: Dr. Manuel Haider (St. Valentin / Linz): http://augen-valentin.at
    Wien: Martin Zehetmayr (1090 Wien): https://www.augenlaserzentrum-wien.at/de/team/unsere-aerzte/univ-prof-dr-martin-zehetmayer/
    Tirol: Christa Waitz (Kirchbichl/Tirol): http://www.augenarzt-waitz.at
    Niederösterreich: Optik Hatzmann in Waidhofen/Ybbs: www.hatzmann.at

  • Weitere Dokumente für die Prüfungszulassung FB3

     Folgende Dokumente sind eine rechtliche Vorgabe des BMVIT für einen Prüfungsantritt zum Fahrtbereich 3:

    • Segelschein für Fahrtbereich 2 (Foto/Scan von Vorder-und Rückseite)
    • Passfoto oder passähnliches Foto 
  • Weitere Dokumente für die Prüfungszulassung FB4

     Folgende Dokumente sind eine rechtliche Vorgabe des BMVIT für einen Prüfungsantritt zum Fahrtbereich 4:

    • Segelschein für Fahrtbereich 3 (Foto/Scan von Vorder-und Rückseite)
    • Passbild oder ähnliches Foto (Selfie vor neutralem Hintergrund; biometrisches Passbild erst für IC-Antrag relevant)
  • Der Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung eines 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurses muss erst für den IC-Antrag vorliegen. Da es hier um die Prüfungsanmeldung geht, sind KEINE Erste-Hilfe-Nachweise verpflichtend hochzuladen! 

     

  • Dateien wählen
    Dateien hierher ziehen
    Datei wählen
    Cancelof
  • Foto hochladen
    Dateien hierher ziehen
    Datei wählen
    Cancelof
  • Prüfungsgebühren

    Die Gebühren inkludieren das Honorar & die Spesen der Prüfer, die Kosten für diverse Prüfungsunterlagen sowie die Ausstellung des Verbandscheins. Bitte bringe den Betrag am Tag der Prüfung in bar mit.
  • Fb1 oder Fb2 Theorie: €95,-/Person

     

    Fb1 Praxis: €95,-/Person

     

    FB4 Theorie: € 195,-/Person

     

    Fb2 Praxis in IZOLA: 

    ab 4 Personen: €249,-/Person

    3 Personen: €333,-/Person

    1-2 Personen: €750,- gesamt

     

    Fb2 Theorie UND Praxis in IZOLA: 

    ab 4 Personen: €349,-/Person

    3 Personen: €433,-/Person

    1-2 Personen: €850,- gesamt

     

     

  • Prüfungsgebühren

    Die Gebühren inkludieren das Honorar & die Spesen der Prüfer, die Kosten diverse Prüfungsunterlagen sowie die Ausstellung des Verbandscheins.
  • Bitte bringe die Prüfungsgebühr in Höhe von EUR 390,- am Tag der Prüfung (Sonntag) in bar mit. 

  • Verein Sail Austria zur Förderung des Segelsport

    IBAN: AT17 3811 3000 0322 9770

    Verwendungszweck: Vorname, Nachname, Datum, Fahrtbereich

     

    Prüfungspauschale FB2 Theorie und Praxis: €390,-

    Prüfungspauschale FB4 Theorie und Praxis: €390,-

    Prüfungspauschel FB4 Theorie: €195,-

     

  • prevnext( X )
    Prüfungspauschale FB2 Theorie + Praxis Product Image
    Prüfungspauschale FB2 Theorie + PraxisInkludiert Honorar & Spesen Prüfer, Prüfungsgebühr Praxisprüfung, Prüfungsgebühr Theorieprüfung, Ausstellung Verbandsschein
    €390.00
      
    Prüfungspauschale FB4 Theorie + Praxis Product Image
    Prüfungspauschale FB4 Theorie + PraxisInkludiert Honorar & Spesen Prüfer, Prüfungsgebühr Praxisprüfung, Prüfungsgebühr Theorieprüfung, Ausstellung Verbandsschein
    €390.00
      
    Prüfungspauschale FB4 Theorie Product Image
    Prüfungspauschale FB4 TheorieInkludiert Honorar & Spesen Prüfer, Prüfungsgebühr Theorieprüfung, Ausstellung Prüfungszertifikat
    €195.00
      
    Gesamt
    €0.00

    Kreditkarten Details
  • Vielen Dank, dass du das Formular ausgefüllt hast!

    Bitte klicke auf den Button 'Abgabe' um das Formular einzureichen. Wenn du noch Dokumente organisieren musst, dann klicke auf Speichern & später weiterbearbeiten, um zu einem späteren Zeitpunkt zum Formular zurückzukommen.
  • Should be Empty: