Das Kompensationsprogramm fördert Massnahmen zur Fassung und Verwertung von Methangas aus offenen Nachfaul- und Stapelbehältern auf kommunalen Kläranlagen. Die zulässigen Massnahmen sind unter "1. Allgemeine Projektangaben" definiert.
Bitte beachten Sie folgendes:
1) Die Anmeldung im Programm muss vor sämtlichen finanziellen Verpflichtungen für den Umbau abgeschlossen werden. Ausgenommen davon ist das Vorprojekt des Ingenieurs.
2) Die Anmeldung ist erst mit dem Vorhandensein der vollständigen Daten und der beidseitigen Unterschrift des Teilnahmevertrages abgeschlossen.
3) Der Entscheid über die erfolgreiche Aufnahme ins Programm liegt beim BAFU. Dieser wird auf Basis des ersten verifizierten Monitoringberichts gefällt.
4) Die zusätzlich gefasste Methanmenge muss direkt gemessen werden, weshalb der heutige Prozessablauf (z.B. die Fauldauer oder der serielle Betrieb) nicht verändert werden darf.