• Vertrag „Club-Unterstützer des 1. FC Nürnberg – Einsteiger-Paket"

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      Einsteiger-Paket

      Basisleistungen sowie sechs Sitzplatzkarten für ausgewählte Liga-Heimspiele der ersten Lizenzmannschaft des 1. FC Nürnberg nach Verfügbarkeit.*

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    • * Die Verfügbarkeit der Tickets ist abhängig vom jeweiligen Spiel und der Nachfrage. Bei einer zu großen Nachfrage kann die Bereitstellung der Tickets nicht garantiert werden.

      Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

    • Die Club-Unterstützer des 1. FC Nürnberg werden von der Benefactor GmbH, Moltkestraße 13, 38102 Braunschweig, realisiert. Vertragspartner des Kunden ist die Benefactor GmbH.

      Für die vereinbarten Leistungen zahlt der Kunde für die Saison 2026/27 einmalig den oben genannten Betrag zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Weitere Kosten entstehen nicht. Nach Abschluss des Vertrages erhält der Kunde eine Rechnung über den vereinbarten Gesamtbetrag.

      Die Partnerschaft verlängert sich automatisch um jeweils eine weitere Saison, sofern sie nicht von einer der Vertragsparteien bis spätestens zum 31.03. eines Jahres schriftlich mit Wirkung zum 30.06. desselben Jahres gekündigt wird.

      Die vereinbarten Leistungen sowie die ergänzenden Durchführungsregelungen ergeben sich aus dem gewählten Paket und der Anlage 1 dieses Vertrages.

    • Anlage 1

      Durchführungsregelungen zum Vertrag „Club-Unterstützer des 1. FC Nürnberg“
    • 1. Laufzeit und Kündigung
      1.1. Der vorliegende Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und hat vorbehaltlich einer Verlängerung gemäß Ziffer 1.2 eine Laufzeit von einer Saison, beginnend mit der Saison 2026/27, bis zum 30.06.2027.

      1.2. Der vorliegende Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um eine weitere Saison, es sei denn, eine der Parteien kündigt den vorliegenden Vertrag durch eine einseitige schriftliche Erklärung bis spätestens zum 31.03. eines Jahres mit Wirkung zum 30.06. desselben Jahres. Darüber hinaus ist das Recht der Parteien zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen.

      1.3. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

      2. Durchführungsbestimmungen
      2.1. Der Versand der Zutrittsberechtigungen erfolgt auf Gefahr des Kunden nach Eingang der geschuldeten Gegenleistungen.

      2.2. Die Ausgestaltung der umseitig genannten werblichen Darstellungsrechte des Kunden steht nach Art, Anzahl und Umfang im freien Ermessen der Benefactor GmbH und kann unter besonderen Umständen angepasst werden. Ausgestaltung und/oder Veränderungen erfolgen für alle Partner der Club-Unterstützer 1 FC Nürnberg gleichmäßig.

      2.3. Der Kunde ist ausschließlich dazu berechtigt, mit dem vorgegebenen Titel bzw. Logo „Partner Club-Unterstützer 1 FC Nürnberg“ werblich aufzutreten. Jeder andere werbliche Auftritt im Zusammenhang mit dem 1 FC Nürnberg ist untersagt.

      2.4. Der Kunde ist verpflichtet, der Benefactor GmbH alle erforderlichen Vorlagen in dem vorgegebenen Format zur Genehmigung vorzulegen. Nicht genehmigte Vorlagen dürfen nicht genutzt werden.

      2.5. Der Kunde erhält die werblichen Darstellungsrechte ausschließlich zur Darstellung seines Firmennamens. Eine Übertragung der Darstellungsrechte auf Dritte durch den Kunden ist ausgeschlossen.

      2.6. Sämtliche im Rahmen dieses Vertrages gewährten Leistungen gelten ausschließlich für die jeweils vereinbarte Saison. Dies betrifft insbesondere Ticketkontingente, Zutrittsberechtigungen, Einladungen, werbliche Darstellungsrechte sowie sonstige vertraglich vereinbarte Leistungen. Ein Übertrag nicht genutzter Tickets, Zutrittsberechtigungen oder sonstiger Leistungen in eine folgende Saison ist ausgeschlossen.

      2.7. Nutzt der Kunde einzelne oder alle durch die Benefactor GmbH im Rahmen dieses Vertrages gewährten Leistungen nicht, so lässt dieser Umstand den Vergütungsanspruch der Benefactor GmbH unberührt. Ein Anspruch auf Ersatz, Erstattung, Nachgewährung oder Übertragung in eine spätere Saison besteht nicht. Die Benefactor GmbH ist nicht verpflichtet, den Kunden zur Nutzung seiner Leistungen aufzufordern.

      3. Allgemeine Bestimmungen
      3.1. Dem Kunden ist bekannt, dass die erhobenen Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen mittels EDV gespeichert und verarbeitet werden.

      3.2. Die Parteien verpflichten sich, über den Inhalt dieses Vertrages, insbesondere über die hiernach geschuldeten Leistungen, Stillschweigen zu bewahren.

      3.3. Sollten einzelne Bestimmungen des vorliegenden Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte eine regelungsbedürftige Lücke bestehen, hat dieser Vertrag im Übrigen Bestand.

      3.4. Die jeweils gültigen Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen sowie die Stadionordnung des 1. FC Nürnberg sind Bestandteil dieses Vertrages, soweit sie die Nutzung und Weitergabe der im Rahmen dieses Vertrages bereitgestellten Eintrittskarten betreffen.

      3.5. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Braunschweig, Deutschland.

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