Firmenpolitik zum Einsatz von Logistikdienstleistern
Um den ständig steigenden Anforderungen unserer Kunden gerecht werden zu können, müssen wir unsere Subunternehmer in unser Sicherheits-, Qualitäts-, Gesundheits-, Sicherungs- und Umweltmanagement (inkl. OCS) mit einbeziehen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Qualitäts- und Sicherheitsstandards unserer Kunden von allen Subunternehmern unter akzeptablen und vergleichbaren Bedingungen eingehalten werden.
Jeder von uns eingesetzte Subunternehmer muss gewährleisten, dass stets alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden und dass sein Equipment sowie Mitarbeiter den Anforderungen des Auftrages genügen. Die Auftragsabwicklung muss auf eine sichere Art und Weise durchgeführt werden, sodass der Schutz und die Sicherheit aller am Transport beteiligten Personen, der Bevölkerung sowie der Güter und Sachmittel gewährleistet werden können.
Die Anforderungen an Qualität, Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz eines Transportunternehmens steigen mit der Sensibilität und Gefährlichkeit der zu transportierenden Güter. Wir setzen für unsere Transporte nur Subunternehmer ein, die gemäß unserem Anforderungsprofil bewertet und zugelassen sind. Die Einhaltung der Anforderungen überwachen wir im täglichen Betrieb durch regelmäßige Kontrollen, Bewertungen und Gespräche. Wir behalten uns ebenfalls vor, die Realisierung der Anforderungen direkt im Unternehmen des Subunternehmers zu überprüfen.
Das nachfolgende Anforderungsprofil gilt für alle Dienstleister, die für uns im Transportbereich tätig sind.
Anforderungsprofil
Die nachfolgenden Anforderungen müssen von Ihnen eingehalten werden:
- Es müssen alle nationalen und internationalen Bestimmungen und Gesetze eingehalten werden (z.B. ADR, Straßenverkehrsvorschriften, Verordnung EWG Nr. 3820/85 des Rates zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr, Gewichtsbeschränkungen etc.).
- Besonderen Kundenanforderungen ist Folge zu leisten, sofern sie nicht gegen bestehende Gesetze verstoßen.
- Für die von Ihnen durchgeführten Tätigkeiten besitzen Sie eine entsprechende Betriebserlaubnis (Gewerbeanmeldung, EU-Lizenz).
- Sofern Sie Gefahrgut transportieren, stellen Sie sicher, dass nur Fahrzeugführer mit einer gültigen ADR-Bescheinigung und ausreichender Fahrpraxis eingesetzt werden.
- Es besteht ein Schulungsprogramm für Ihr Fahrpersonal, in dem sowohl die gesetzlich geforderten Schulungen als auch die produkt- und kundenspezifischen Schulungen berücksichtigt werden.
- Die gesetzlichen Prüfungen für Equipment sind zwingend einzuhalten. Werden durch die Disposition spezielle Anforderungen an das Transportmittel gestellt, so darf von Ihnen das Transportmittel nicht eigenmächtig verändert werden.
- Zwischen den gesetzlich vorgeschriebenen Wartungsterminen sollten vorbeugende Prüfungen der Fahrzeuge und der Ausrüstungen in regelmäßigen Abständen durchgeführt und protokolliert werden.
- Bei der Auswahl von neuen Fahrzeugen und Equipment sind sowohl die gesetzlichen Vorschriften, Umweltaspekte als auch die Kundenanforderungen zu berücksichtigen (Sicherheitsgurte, Airbags, Klimaanlage, Weitwinkelspiegel/Kamera, (Um)Kippwarnanzeige, Überwachungseinrichtungen für Sattelkupplungsverriegelung/-entriegelung).
- Sie stellen einen verantwortlichen Umgang mit der Umwelt sicher und arbeiten kontinuierlich daran, die Umweltauswirkungen Ihrer Aktivitäten auf Wasser, Boden und Luft zu verringern. Sie bemühen sich, auf die Entwicklung und Verbreitung umweltschonender Technologien hinzuwirken bzw. diese einzusetzen, um mit den natürlichen Ressourcen effizient umzugehen.
- Sie reduzieren im Rahmen Ihrer Möglichkeiten durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen den Ausstoß von Treibhausgasen.
- Zertifizierung gemäß ISO 14001 oder Eco-Management and Audit Scheme (EMAS)
- CO² Reports
- Fahrerschulungen gem. ECO-Drive und Behaviour Based Safety (BBS)
- Einsatz von Fahrzeugen mit günstigen Abgaswerten, Einsatz technischer Maßnahmen zur Abgasreduzierung bei Fahrzeugen geringerer Abgasnormen (z.B. Motordrosselung), Einsatz von Qualitätsreifen, Einsatz von Leichtlaufölen
- Einsatz moderner Telematik-/Tourenplanungs- und Optimierungssysteme
- Sollte die Disposition Fahrstrecken vorgeben, sind diese einzuhalten. Das Parken darf nur auf zugelassenen Plätzen erfolgen. Bitte beachten Sie die speziellen Gefahrgutvorschriften. U.a. ist das Parken in Wohngebieten streng verboten!
- Die durchgeführten Transportaufträge werden gemäß den Ihnen erteilten Anweisungen pünktlich abgeholt und angeliefert. Abweichungen der von unseren Disponenten vorgegebenen Punkte bei der Durchführung unserer Transportaufträge sind der Disposition unverzüglich zu melden.
- Sollten Sie oder ein Fahrer von Ihnen Verursacher von Kundenbeanstandungen oder Unfällen sein, wenden Sie sich bitte an unsere Notfallrufnummer (+49 151 12245050). Wir erwarten nach Aufforderung Ihre schriftliche Stellungnahme zu diesen Vorfällen. Sollte ein Fahrer von Ihnen ein begründetes Werksverbot von einem unserer Kunden erhalten, so kann dieser Fahrzeugführer nicht mehr für Transportaufträge von uns eingesetzt werden.
- Beinahe-Unfälle bzw. Berichte für unsichere Be- und Entladestellen werden uns unaufgefordert zur Verfügung gestellt. Sollte Ihnen aus vorgenannten Gründen eine Durchführung der Aufträge nicht möglich sein, ist unsere Disposition unverzüglich zu verständigen.
- Die Weitergabe unserer Aufträge an andere Transportunternehmer ist nicht gestattet. Das Einstellen unserer Transportaufträge in Frachtbörsen jeglicher Art ist absolut untersagt.
- Die Arbeits- und Lenkzeiten müssen von Ihrem Fahrpersonal eingehalten werden. Die Tachoscheiben werden regelmäßig kontrolliert. Sie weisen Ihre Fahrer an, grundsätzlich Sicherheitsgurte zu tragen (dies gilt auch für Fahrten auf Werksgeländen). Während des Fahrens ist die Benutzung von Mobiltelefonen untersagt. Bei Nichteinhaltung werden disziplinarische Maßnahmen ergriffen.
- Es existiert in Ihrem Unternehmen eine Grundsatzerklärung zu Drogen (inkl. Cannabis) und Alkohol.
- Alle Transport- und Zollunterlagen werden unaufgefordert an uns weitergeleitet.
- Sämtliche betriebliche und auftragsbezogene Daten, die Sie von uns erhalten, werden vertraulich behandelt.
- Das Fahrzeug als auch der Fahrer sind mit der gesetzlich vorgeschriebenen Schutzausrüstung auszustatten. Vor Transportbeginn nehmen Ihre Fahrer eine Fahrzeugkontrolle vor und dokumentieren diese. Dabei wird auch die persönliche Schutzausrüstung auf Zustand und Vollständigkeit kontrolliert.
- Das Fahrpersonal hat sich mit dem Inhalt der Unfallmerkblätter vertraut zu machen und diese an den vorgeschriebenen Stellen im Fahrzeug mitzuführen.
- Es muss ein Notfallsystem mit entsprechender Notfalltelefonnummer vorhanden sein, sodass eine durchgängige Erreichbarkeit des Unternehmens gewährleistet ist.
- Den operativen Mitarbeitern sowie dem Fahrpersonal sind alle Kenntnisse zu vermitteln und Unterlagen zu übergeben, die sie für eine sichere und qualifizierte Auftragsdurchführung benötigen, z.B.:
- ein Fahrerhandbuch, dessen Inhalt mindestens die Aspekte dieses Anforderungsprofils konkretisiert
- Anforderungsprofile der chemischen Industrie
- Prüfungen vor Fahrtbeginn und nach der Beladung anhand von Checklisten
- Schulungen zur Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung
- Schulungen im defensiven Fahren
- Anweisungen zur Ladungssicherung sowie Trennung und Kompatibilität von Produkten
- Sauberkeit des Equipments
- Vorgaben zur Benutzung von Mobiltelefonen und Sicherheitsgurten
- Abstellen von Fahrzeugen, nationale Bestimmungen zu Fahrwegen und Tunneln
- Wir erwarten in diesem Zusammenhang, dass Sie ein Schulungsprogramm zum vorbeugenden Sicherheitsverhalten bei der Transportabwicklung für alle Mitarbeiter umsetzen. Dieses Trainingsprogramm muss gemäß den Richtlinien des BBS der ECTA durchgeführt werden.
- Sofern Sie Gefahrgut transportieren, haben Sie einen Gefahrgutbeauftragten ernannt, der gemäß den Vorschriften der ADR geschult ist.
- Gemäß ADR Kapitel 1.10 erstellen Sie – sofern Sie Gefahrgut transportieren – einen Sicherungsplan. Dieser muss folgende Mindestanforderungen beinhalten:
- Das Fahrzeug muss immer verschlossen sein (auch beim Schlafen im Fahrerhaus). Sofern vorhanden, ist die Alarmanlage/Wegfahrsperre beim Abstellen von Fahrzeugen zu aktivieren.
- Ihre Fahrzeugführer müssen sich regelmäßig zu festgelegten Zeiten melden.
- Sofern Unregelmäßigkeiten bemerkt werden (z.B. beschädigte Plomben) müssen die Fahrzeugführer unverzüglich die Disposition informieren.
- Sie bzw. Ihr Fahrpersonal verpflichten sich, über die im Rahmen ihrer Tätigkeit erworbenen Kenntnisse über besonders gefährliche Produkte nicht gegenüber Dritten zu sprechen und Informationen über die gewählten Strecken und Produkteigenschaften nicht weiterzugeben.
- Sie verpflichten sich, folgende Versicherungen einzudecken:
- Kfz.-Haftpflichtversicherung in national möglicher Höchstdeckung
- Güterschaden-Haftpflichtversicherung, sofern Sie innerdeutsche Transporte durchführen
- CMR-Versicherung, sofern Sie internationale Transporte durchführen
- Betriebshaftpflichtversicherung über mind. EUR 2.500.000
- Umweltschadenhaftpflichtversicherung
- Sofern Sie über eine gültige SQAS Bewertung verfügen, bitten wir Sie um Übersendung des Fragebogens. Ansonsten behalten wir uns vor, die Einhaltung unseres Anforderungsprofils bei Ihnen vor Ort zu überprüfen.
Mit meiner Unterschrift verpflichten wir uns, die oben aufgeführten Anforderungen einzuhalten.