Für die Erreichung deiner oben genannten Ziele unterstützt dich JoinPolitics mit einem umfassenden Talentprogramm inklusive Mentoring, Coaching, Bootcamps, Austauschformaten, Community Events u.v.m. Für diese übernimmt JoinPolitics i.d.R. auch alle Reise- und Übernachtungskosten (Ausnahme s.u.). Auch eine kommunikative Begleitung deiner Arbeit ist Teil der Förderung.
In Abgrenzung zu vorherigen Förderrunden bietet JoinPolitics ab sofort zwei Formen der finanziellen Förderung an. Bitte gib im Nachfolgenden an, ob du dich auf eine oder beide Formen der Förderung bewerben möchtest. Eine finanzielle Förderung ist keine Pflicht.
Projektkostenförderung: Du kannst dich für die Umsetzung deiner Initiative während des ca. 9-monatigen Förderzeitraums für eine Förderung von Sach-, Reise- und Personalkosten (für Teammitglieder außer dir) bewerben. Diese beträgt zu Beginn maximal 20.000 EUR. In Ausnahmefällen ist nach Beginn der Förderung eine Erhöhung um bis zu 10.000 EUR möglich.
Solltest du eine Projektkostenförderung beantragen, plane bitte auch Kosten für die Anreise zu JoinPolitics-Veranstaltungen und Bootcamps ein, da diese dann durch die Projektkostenförderung gedeckt werden müssen. Es werden voraussichtlich zwei Bootcamps in Brandenburg und ca. 2-3 weitere Veranstaltungen in Berlin und Umgebung während des Förderzeitraums stattfinden.
Lebensunterhaltsstipendium: Für Personen, die die Förderung anderweitig nicht wahrnehmen können oder sich aufgrund anderer Verpflichtungen ansonsten nicht hinreichend auf diese konzentrieren könnten, stellen wir eine begrenzte Anzahl von Lebensunterhaltsstipendien zur Verfügung. Diese werden aus einem Solidaritätstopf finanziert und werden nach Bedarf und Verfügbarkeit vergeben. Bitte teile uns mit, ob du Bedarf für ein Lebensunterhaltsstipendium hast (oder haben könntest). Die maximale Höhe des Lebensunterhaltsstipendiums beträgt 20.000 EUR.
Die Bewerbung für eine finanzielle Förderung ist keine Garantie, dass du diese erhältst. JoinPolitics wird auch Zusagen ohne oder mit nur einer der beiden finanziellen Förderungen erteilen.