Sie haben angegeben, dass Sie Ihre Rechnungen per Word bzw. Excel schreiben.
Wir weisen darauf hin, dass diese Vorgehensweise bereits jetzt nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchhaltung entspricht und daher mit einem erheblichen steuerlichem Risiko im Rahmen einer Betriebsprüfung verbunden ist.
Ab dem 01.01.2028 sind alle Unternehmer (ab dem 01.01.2027 bereits Unternehmner mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz) verpflichtet E-Rechnungen zu versenden. Mit der Rechnungserstellung per Word/Excel werden Sie hierzu nicht in der Lage sein.
Wir empfehlen Ihnen daher bereits jetzt auf eine GoBD-konforme und E-Rechnungsfähige Software umzustellen.