Fragebogen E-Rechnung
  • Sie haben angegeben bisher keine eigene Rechnungs-E-Mail-Adresse zu nutzen.

    Wir empfehlen Ihnen die Einrichtung einer gesonderten Rechnungs-E-Mail-Adresse. Nur so können im Hinblick auf die E-Rechnung Ihre Prozesse bestmöglich für Sie ausgerichtet werden.

  • Super, Sie haben bereits eine eigene Rechnungs-E-Mail-Adresse. Das sind gute Voraussetzungen für einen optimalen Prozess.  

    Unser Tipp: Richten Sie DATEV Upload Mail für den Rechnungseingang ein (eine Anleitung finden Sie hier) und erstellen Sie eine automatische Weiterleitung an die von der DATEV generierte E-Mail-Adresse (sog. Zieladresse).
    Damit landen Ihre Eingangsrechnungen ganz automatisch in DATEV Unternehmen online, ohne dass Sie dafür noch tätig werden müssen.


    Wenn Sie Unterstützung bei der Einrichtung von DATEV Upload Mail benötigen melden Sie sich bei uns.

  • Sie haben angegeben, dass Sie Ihre Rechnungen per Word bzw. Excel schreiben. 

     

    Wir weisen darauf hin, dass diese Vorgehensweise bereits jetzt nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchhaltung entspricht und daher mit einem erheblichen steuerlichem Risiko im Rahmen einer Betriebsprüfung verbunden ist. 

     

    Ab dem 01.01.2028 sind alle Unternehmer (ab dem 01.01.2027 bereits Unternehmner mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz) verpflichtet E-Rechnungen zu versenden. Mit der Rechnungserstellung per Word/Excel werden Sie hierzu nicht in der Lage sein.

    Wir empfehlen Ihnen daher bereits jetzt auf eine GoBD-konforme und E-Rechnungsfähige Software umzustellen.

  • Prima! Mit der Nutzung von DATEV Auftragswesen next haben Sie bereits jetzt die Möglichkeit E-Rechnungen zu schreiben. 

     

    Wir empfehlen Ihnen die Funktion "E-Rechnung" direkt in DATEV Auftragswesen zu aktivieren und Ihre erste E-Rechnung zu schreiben. Probieren Sie es doch einfach mal aus! 

  • Should be Empty: