Kinder und Jugendliche:
Als Jugendlicher gilt, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Als Jugendlicher gilt auch, wer das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und sich noch in Ausbildung befindet. Als Ausbildung gilt Schulbesuch, Studium, Berufsausbildung, Wehrdienst, Wehrersatzdienst, ein Freiwilliges Soziales Jahr usw. Diese Mitglieder haben die Eingruppierung als Jugendlicher für das jeweilige Jahr zu beantragen und durch Belege nachzuweisen.
Erwachsene:
Als Erwachsener gilt, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht in einer anderen
Beitragsgruppe eingestuft wird.
Paare:
Als Paare gelten Erwachsene im vorstehenden Sinne, die miteinander verheiratet sind.
Als Paare gelten auch Erwachsene, die in ständiger Lebensgemeinschaft wohnen und diese Eingruppierung beantragen.
Familien:
Als Familien gelten Paare im vorstehenden Sinne mit Kindern, die als Jugendliche gelten.
Die Teilnahme am Bankeinzugsverfahren ist Voraussetzung für die Mitgliedschaft. Die fälligen Beträge werden zu Lasten des angegebenen Kontos abgebucht.
Werden berechtigte Abbuchungen nicht akzeptiert, sind die dadurch entstandenen Kosten vom Mitglied zu tragen. Für den Mehraufwand ist eine Bearbeitungsgebühr von 7,00 € je Vorgang zu zahlen, die durch Bankeinzug erhoben wird.
Die Aufnahmegebühr ist fällig, nachdem der ausgefüllte und unterschriebene Mitgliedsantrag eingereicht wurde.
Bei Eintritt innerhalb eines Jahres ist der gesamte Jahresbeitrag inklusive Aufnahmegebühr zu überweisen. Bei Austritt oder bei Ausschluss innerhalb eines Jahres besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Beitrags- und Gebührenordnung sowie unserer Satzung.