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  • Vereinbarung über die Teilnahme am Verfahren für die Bereitstellung von Kontoauszugsinformationen zum Abruf durch Service-Rechenzentren mittels Datenfernübertragung

  • Die Vertragspartner vereinbaren, dass dem Kontoinhaber bzw. dem steuerlichen

    Berater des Kontoinhabers über dessen Service-Rechenzentrum DATEV eG zum Zweck der

    Aufbereitung der Finanzbuchhaltung die Kontoauszugsinformationen für das Konto

  • werktäglich von dem Kreditinstitut bzw. einem von diesem als Zentralstelle beauftragten Rechenzentrum zum Abruf mittels Datenfernübertragung bereitgestellt werden. Voraussetzung für das Verfahren ist, dass das oben genannte Service- Rechenzentrum mit dem Kreditinstitut bzw. mit der Zentralstelle eine entsprechende Vereinbarung getroffen hat. In diesem Rahmen entbindet der Kontoinhaber das Kreditinstitut vom Bankgeheimnis. Die mit diesem Verfahren bereitgestellten Kontoauszugsinformationen stellen einen zusätzlichen Service des Kreditinstituts dar, der nicht die unmittelbar gegenüber dem Kontoinhaber bereitzustellenden Informationen ersetzt. Die Vereinbarung kann von jedem Vertragspartner jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigung hat gegenüber dem anderen Partner in schriftlicher Form zu erfolgen. Das Kreditinstitut berechnet für die Bereitstellung der Kontoauszugsinfor- mationen gegebenenfalls ein separates Entgelt.

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