Wichtige Informationen & AGB für Aussteller
1. Veranstaltungstermin
21. - 24. August 2025
2. Venue / Veranstaltungsort
FERROPOLIS
Ferropolisstraße 1
06773 Gräfenhainichen
3. Veranstalter
FOG Productions GmbH
Georgstraße 39
09212 Limbach-Oberfrohna
Internet: www.vanlife-ferropolis.de
E-Mail: info@vanlife-ferropolis.de
4. Auf- & Abbau
Aufbau
Donnerstag 21.08. 10:00 – 20:00 Uhr
Abbau
Sonntag bitte nicht vor 18:00 Uhr !
Ein vorzeitiger Aufbau und Abbau während der Veranstaltung sind leider nicht möglich. Das Messe-Gelände ist bis Montag nach Veranstaltung 10:00 aufgrund von Folgeveranstaltungen komplett zu räumen, Fahrzeuge vom Gelände zu entfernen. Bei Nichteinhaltung sind wir gezwungen abzuschleppen. Eine Haftung für eventuelle Transportschäden wird seitens des Veranstalters ausgeschlossen.
Ein vorzeitiger Abbau der Messestände stellt eine Vertragsverletzung dar, in diesem Fall berechnen wir eine Vertragsstrafe i.h.v. 500,00 € zzgl. USt.
5. Öffnungszeiten Messe-Areal für Besucher / Tagesgäste
Freitag 22.08. 10:00 – 20:00 Uhr
Samstag 23.08. 10:00 – 20:00 Uhr
Sonntag 24.08. 10:00 – 18:00 Uhr
6. Verkehr & Fahrzeuge
Lieferfahrzeuge bekommen einen Lieferanten-Carpass und sind ausschließlich während des Auf- und Abbaus auf dem Messegelände zugelassen.Spätestens 2h vor Einlass für Besucher sind alle Fahrzeuge vom Gelände zu entfernen.
Ausgenommen sind Fahrzeuge, die Teil der Ausstellung sind, diese werden mit einen entsprechenden Aussteller-Carpass ausgestattet, der sichtbar an der Windschutzscheibe des Kfz platziert werden muss.
Der Veranstalter behält sich vor, widerrechtlich auf dem Gelände abgestellte Fahrzeuge und/oder Anhänger umgehend kostenpflichtig zu entfernen!
7. Kosten
Sofern nicht Sondervereinbarungen getroffen wurden sind die Kosten für die Standflächen-Kategorien der Standard-Preisliste zu entnehmen.
8. Zahlungsbedingungen
Nach erfolgreicher Registrierung senden wir Ihnen eine Rechnung. Die Zahlungen für die Standmiete/Sponsorleistungen usw. sind unter Angabe der Rechnungsnummer bis zum 31. Mai 2025 auf folgendes Konto zu überweisen:
Veranstalter: FOG Productions GmbH
Name of Bank: POSTBANK LEIPZIG
Account number / Kto-Nr:: 983 689 902
Bank code / BLZ: 860 100 90
IBAN: DE63 8601 0090 0983 6899 02
BIC: PBNKDEFF
9. Standplatzierung & Besetzung
Die Standplatzierung erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter nach dessen gestalterischen Gesichtspunkten.
Der Veranstalter behält sich vor, die vom Aussteller oder Händler bzw. dem Aussteller oder Händler zugewiesene Fläche zu verlegen oder in den Abmessungen (ohne Verringerung der zugesicherten m²) zu verändern. Hierfür ergibt sich für den Aussteller nicht das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Währen der allgemeinen Öffnungszeiten für Besucher ist zu jeder Zeit zu gewährleisten, dass der Stand vom Standpersonal betreut wird.
Übernachtung an den Messeständen ist ausdrücklich erwünscht. Zusätzliche Campingflächen für Aussteller können durch den Veranstalter angeboten werden - hier bitte Bedarf bis 31.05.2025 anmelden.
10. Versicherung
Jeder Aussteller oder Händler ist verpflichtet, selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Der Abschluss einer Ausstellungsversicherung zur Abdeckung des Transports- und Aufenthaltsrisikos wird empfohlen. Der Veranstalter trägt für die Veranstaltung das allgemeine Haftpflichtrisiko. Er schließt für die Veranstaltung eine Haftpflichtversicherung für eventuelle Personen- und Sachschäden ab.
11. Markenpräsentation
ist (soweit nicht anders vereinbart) ausschließlich akkreditieren Partnern/Ausstellern im Bereich des Messegeländes und nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung vorbehalten. Jegliche Marken- und/oder Logopräsentation, Beratung, Werbung auf den Campingflächen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist der Veranstalter berechtigt, ein Platzverbot auszusprechen und den/die Betroffenen von der Veranstaltung auszuschließen.
12. Absage / Rücktritt des Ausstellers
Bei vollständigem oder teilweisem Rücktritt eines Ausstellers nach erfolgter verbindlicher Anmeldung stellt der Veranstalter eine Schadenspauschale in Rechnung.
Schadenspauschale in % der Standmiete bei Stornierung
60 bis 31 Tage vor Veranstaltung 50 %
90 bis 61 Tage vor Veranstaltung 30 %
120 bis 91 Tage vor Veranstaltung 10 %
13. AGB
Allen Anweisungen des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten. Straftaten werden umgehend angezeigt. Der Veranstalter haftet für Sach- und Gesundheitsschäden nur, wenn ihm und/oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt wurde. Der Veranstalter haftet nicht gestohlene Gegenstände und Wertsachen.
14. Höhere Gewalt
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt – falls die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt verschoben, abgebrochen oder gekürzt wird, weist der Veranstalter Besucher und Aussteller umgehend darauf hin. Die Verantwortung des Veranstalters wird hiermit aufgehoben. Jegliche Entschädigungsansprüche gegenüber dem Veranstalter sind in diesem Falle nichtig.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben.
Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.