Hinweis 1:
Werksstudenten, Aushilfen, Auszubildende oder geringfügig Beschäftigte sind nicht förderfähig.
Hinweis 2:
Der Arbeitnehmer muss mindestens zwölf Monate, egal bei welchem Unternehmen, in einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt gewesen sein.
Hinweis 3:
Jeder Mitarbeiter benötigt eine eigene E-Mail Adresse. Es ist NICHT möglich zwei Mitarbeiter mit der gleichen E-Mail Adresse anzumelden.