Der Schuldner/Arbeitnehmer ist verpflichtet dem Arbeitgeber gegenüber Auskunft zu erteilen, wem er/sie tatsächlich Unterhalt schuldet und auch leistet, bspw. Ehepartner, getrennt lebender Ehepartner, geschiedener Ehepartner, Kinder, volljährige Kinder und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, sowie Verwandte in gerader Linie, wie bspw. Enkelkinder, Eltern oder Großeltern.Der Arbeitgeber ist als Drittschuldner wiederum verpflichtet diese Information vom Arbeitnehmer als Vollstreckungsschuldner zu erheben.
Hiermit erkläre ich, dass ich den oben erklärten und geschuldeten Unterhalt monatlich leiste.
Achtung: Die schriftliche(n) Erklärung(en) der unter (B) und (C) aufgeführten Unterhaltsempfänger, sind als Nachweis der tatsächlichen Unterhaltsleistung mit dieser Erklärung zwingend dem Arbeitgeber vorzulegen. Wir weisen Sie außerdem darauf hin, dass falsche Angaben gegenüber dem Arbeitgeber zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Der Arbeitnehmer (Schuldner) berechtigt den Arbeitgeber (Drittschuldner), zum Zweck der rechtlich ordnungsgemäßen Durchführung der Lohnpfändung bzw. des Verbraucherinsolvenzverfahrens zur Weitergabe aller hierfür notwendigen personenbezogenen Daten und Informationen des Arbeitnehmer (Schuldner), an den Gläubiger bzw. an dessen zur Durchführung der Lohnpfändung bzw. des Verbraucherinsolvenzverfahrens beauftragten Dritten weiterzugeben.
Ich versichere die Richtigkeit der Angaben und werde etwaige Änderungen unverzüglich mitteilen.