• Erklärung zur Lohn- und Gehaltspfändung des Arbeitnehmers über unterhaltsberechtigte Personen

  • Der Schuldner/Arbeitnehmer ist verpflichtet dem Arbeitgeber gegenüber Auskunft zu erteilen, wem er/sie tatsächlich Unterhalt schuldet und auch leistet, bspw. Ehepartner, getrennt lebender Ehepartner, geschiedener Ehepartner, Kinder, volljährige Kinder und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, sowie Verwandte in gerader Linie, wie bspw. Enkelkinder, Eltern oder Großeltern.

    Der Arbeitgeber ist als Drittschuldner wiederum verpflichtet diese Information vom Arbeitnehmer als Vollstreckungsschuldner zu erheben.

  • Geburtsdatum des Arbeitnehmers:*
     . .
    2 digit day, 2 digit month, 4 digit year
  • Familienstand:*
  • (A) Ich erkläre hiermit, dass ich folgenden im Haushalt lebenden eigenen Kindern unter 18 Jahre zum Unterhalt verpflichtet bin:
    Rows
  • (B) Ich erkläre hiermit, dass ich folgenden NICHT im Haushalt lebenden eigenen Kindern unter 18 Jahre zum Unterhalt verpflichtet bin:
    Rows
  • (C) Ich erkläre hiermit, dass ich folgenden sonstigen Personen bzw. Kindern über 18 Jahre zum Unterhalt verpflichtet bin:
    Rows
  • Hiermit erkläre ich, dass ich den oben erklärten und geschuldeten Unterhalt monatlich leiste.

    Wir weisen Sie außerdem darauf hin, dass falsche Angaben gegenüber dem Arbeitgeber zu rechtlichen Konsequenzen führen.

    Der Arbeitnehmer (Schuldner) berechtigt den Arbeitgeber (Drittschuldner), zum Zweck der rechtlich ordnungsgemäßen Durchführung der Lohnpfändung bzw. des Verbraucherinsolvenzverfahrens zur Weitergabe aller hierfür notwendigen personenbezogenen Daten und Informationen des Arbeitnehmer (Schuldner), an den Gläubiger bzw. an dessen zur Durchführung der Lohnpfändung bzw. des Verbraucherinsolvenzverfahrens beauftragten Dritten weiterzugeben.

    Ich versichere die Richtigkeit der Angaben und werde etwaige Änderungen unverzüglich mitteilen.

     

  • Datum*
     . .
    2 digit day, 2 digit month, 4 digit year
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