Zu den maßgebenden Bruttojahreseinnahmen gehören der Bruttoarbeitslohn einschließlich Einnahmen aus geringfügiger Beschäftigung, Lohnersatzleistungen (wie z. B. ALG 1, Krankengeld, Mutterschaftsgeld und Elterngeld), Renten und Versorgungsbezüge, sonstige private Rente sowie steuerpflichtige Unterhaltsleistungen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Einnahmen aus Kapitalvermögen und Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften wie z. B. steuerpflichtige Veräußerung von Immobilien.