Dieses Formular ist nur von Arbeitnehmern auszufüllen, die neu in das Unternehmen eintreten und voraussichtlich die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300,00€ (Stand 01.01.2024) überschreiten werden.
Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen.
Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKVWettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) wurde die Regelung über die Versicherungsfreiheit „höherverdienender“ Arbeitnehmer neu geordnet. Arbeitnehmer sind danach erst dann versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) übersteigt und in den vorangegangenen drei Kalenderjahren überstiegen hat.Für Mitarbeiter, die neu in ein Unternehmen eintreten und voraussichtlich die vorgegebenen Jahresarbeitsentgeltgrenzen überschreiten, benötigt Ihr Arbeitgeber zur abschließenden Beurteilung den Nachweis ob im laufenden und den drei vorangegangenen Kalenderjahren der Verdienst die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten hat.Nur wenn diese Angaben vorliegen, kann der Arbeitgeber entscheiden, ob Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung vorliegt.Wir übernehmen für das vorliegende Dokument (Arbeitshilfe/Formular) keinerlei Haftung. Insbesondere ist es weder als Steuer- noch als Rechtsberatung zu verstehen.