Wenn Sie mit der folgenden Einverständniserklärung nicht einverstanden sind, dann beantragen Sie bitte keine Schülerfahrkarte.
Einverständniserklärung -
Wir sind damit einverstanden, dass die für die Bearbeitung des Antrages und für die Beförderung meines Kindes personenbezogen Daten an die jeweiligen Transportdienstleister weitergegeben werden. Die Einwilligung erfolgt freiwillig und unentgeltlich. Aus der Nichterteilung oder dem Widerruf der Einwilligung entstehen keine Nachteile für Sie. Jedoch kann der Antrag in diesem Fall nicht weiter bearbeitet werden. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen, es genügt die Mitteilung per E-Mail an die E-Mail-Adresse Schulwesen@portawestfalica.de . Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bleibt bis zum Zeitpunkt des Widerrufs unberührt. Die Informationspflichten gem. Art. 13 und 14 DS-GVO zur Schülerbeförderung habe ich zur Kenntnis genommen.
Erkärung zum Antrag
Bewilligungszeitraum Fahrkostenerstattung ist das jeweilige Schuljahr. Auf eine erneute Antragstellung wird nur dann verzichtet, wenn sich an den Beitragsgrundlagen (z.B. Schulwechsel, Wohnungswechsel, Wechsel in Sek.-Stufe I oder II, etc.) nichts ändert.
Eventuelle Wohnungswechsel oder Schulwechsel innerhalb Porta Westfalicas sind sofort dem Sekretariat der Schule bekannt zu geben. Dadurch ungültig werdende Karten sind umgehend im Sekretariat abzugeben, andernfalls werden die Kosten den Erziehungsberechtigten/ dem Antragsteller in Rechnung gestellt!
Gemäß § 97 Absatz 4 Schulgesetz in Verbindung mit der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) werden Fahrtkosten übernommen, wenn der Schulweg nach § 5 Abs. 2 SchfkVO in der einfachen Entfernung für den Schüler der Grundschule mehr als 2,0 km, der Klassen 5 bis 10 mehr als 3,5 km und der Klassen Gymnasialen Oberstufe mehr als 5 km beträgt.
Der Schulweg, der für den Antrag berücksichtigt wird, ist gemäß § 7 Abs. 1 SchfkVO der kürzeste Fußweg zwischen der Wohnung des Schülers und der nächstgelegenen Schule oder dem Unterrichtsort. Als Wohnung ist der ständige (nicht nur vorübergehende), gewöhnliche Aufenthalt des Schülers/der Schülerin an Unterrichtstagen anzusehen. Der Schulweg beginnt an der Haustür des Wohngebäudes und endet am nächstliegenden Eingang des Schulgrundstücks.
Unabhängig von der Länge des Schulweges werden Fahrtkosten erstattet, wenn der Schüler nicht nur vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer geistigen oder körperlichen Behinderung ein Verkehrsmittel benutzen muss (§ 6 Abs. 1 SchfkVO). Hierfür ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes und ggf. eine amtsärztliche Untersuchung notwendig.
Gemäß § 6 Abs. 2 SchfkVO entstehen, unabhängig von der Länge des Schulweges, erstattungsfähige Fahrtkosten auch dann notwendigerweise, wenn der Schulweg nach objektiven Gegebenheiten besonders gefährlich oder nach den örtlichen Verhältnissen für Schüler/innen ungeeignet ist. Die Beurteilung über die besondere Gefährlichkeit erfolgt durch die zuständigen Behörden.
Bei Verlust einzelner Schulwegtickets setzen Sie sich bitte mit dem Sekretariat der Schule oder dem Schulträger in Verbindung.
Kontakt Schule: Realschule Hausberge
Hoppenstraße 46
32457 Porta Westfalica
Tel.: 0571 71332
Fax: 0571 7100869
E-Mail: verwaltung@rs-hausberge.de
Kontakt Schulträger: Stadt Porta Westfalica
Bildung, Sport und Kultur
Sonja Dunkelmann
Rathaus I, Zimmer 2.31
Kempstraße 1
32457 Porta Westfalica
Tel.: 0571 / 714 - 28 Mo.-Do.8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Tel.: 0571 / 791 - 174 Fr. 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Fax: 0571 / 791 - 454
E-Mail: sonja.dunkelmann@portawestfalica.de
Internet: www.portawestfalica.de
Fahrplanauskünfte: Service-Center ZOB Minden
Tel.: 0571 26850
Schülerhotline BVO (zum Schuljahresbeginn):
01806 607082
Internet: www.owlverkehr.de