Der Kreisjugendring Siegen-Wittgenstein feiert 2026 60-jähriges Jubiläum der deutsch-israelischen Jugendbegegnungen zwischen dem KJR SiWi und den Partnern in Israel/Emek Hefer. Zu diesem besonderen Ereignis haben wir uns eine einzigartige Begegnung überlegt:
Sport und Vereine sind in beiden Regionen eine unverzichtbare Größe in den Leben von jungen Menschen. Sport gemeinsam zu betreiben und dem Anderen seine Leidenschaft vorzustellen, Neues auszuprobieren und am Ende der Begegnung ein großes Fest mit Vereinen aus der Region, dies vereint diese Begegnung. Und wenn es die Sicherheitslage zulässt, dann geht es gemeinsam nach Israel, wo wir die Sportarten und Vereine der Teilnehmer aus Israel kennenlernen.
Es besteht die Möglichkeit "nur" an der Maßnahme in Deutschland teilzunehmen (siehe die Auswahl).
Wann: deutsch-israelische Jugendbegegnung in Deutschland vom 19.07.2026 bis 26.07.202, eine Jugendolympiade und die Teilnahme an der Jubiläumsfeier am 25.07.2025, sowie einer Rückbegegnung in Israel vom 26.07.-02.08.2026.
Was dich erwartet: eine Jugendbegegnung in Deutschland mit Unterbringung in einer Jugendherberge. Das sportliche Programm für Deutschland wird gemeinsam in der Vorbereitung erarbeitet. Zum Abschluss eine Jugendolympiade mit verschiedenen Vereinen aus der Region und die Teilnahme an der Jubiläumsfeier.
Eine Jugendbegegnung in Israel, wo ihr den Partnerkreis Emek Hefer kennenlernt und die Sportarten der israelischen Teilnehmer ausprobiert. Ob die Reise nach Israel möglich sein kann, wird nach den Sicherheitsbedingungen entschieden. Sicherheit ist unsere erste Priorität und nur in Absprache mit deutschen Sicherheitsbehörden möglich (Auswärtiges Amt).
Alle Eintrittspreise, Fahrtkosten, Unterbringungskosten und Verpfelgungskosten sind während des Programms enthalten.
Wir behalten uns vor die Rückbegegnung angemessen an die Situation zu gestalten!
Teilnahmegebühr für die Deutschlandmaßnahme: 250€
Teilnahmegebühr für beide Maßnahmen (Deutschland und Israel) 500€
Versicherung
Für die Maßnahme in Deutschland wird durch den KJR eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Keine Haftung wird übernommen bei Schäden, Verlusten oder Unfällen, die auf vorsätzliches Verhalten, z.B. die Nichtbeachtung der Anweisung der Leitung, zurückzuführen sind. Die Gäste aus dem Emek Hefer sind Auslandskrankenversichert.
Für die Maßnahme in Israel wird durch den KJR zusätzlich zu Unfall- und HAftpfliuchtversicherung eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen. Eine Gepäckversicherung gibt es nicht. Keine Haftung wird übernommen bei Schäden, Verlusten oder Unfällen, die auf vorsätzliches Verhalten, z.B. die Nichtbeachtung der Anweisung der Leitung, zurückzuführen sind.
Verstöße
Bei unseren Maßnahmen handelt es sich um eine Gruppenveranstaltung, für die bestimmt Regeln gelten. Daher sind der Anordnungen der Leitung zu befolgen. Bei großen Verstößen sind wir berechtigt den Vertrag zu kündigen. Der Reisepreis wird in diesem Fall erstattet, für erbrachte Leistungen können jedoch angemessene Entschädigungen verlangt werden.
Höhere Gewalt
Kann die Reise aufgrund nicht vorhersehbarer höherer Gewalt nur beeinträchtigt stattfinden, so ist der Teilnehmende, als auch der Veranstalter, berechtigt den Vertrag zu kündigen. Der Reisepreis wird in diesem Fall erstattet, für erbrachte Leistungen können jedoch angemessene Entschädigungen verlangt werden.
Die Maßnahme findet nicht statt, wenn durch höhere Gewalt oder gefärdende Situationen eine Einreise nach Deutschland nicht möglich ist. Die Gefährdungseinschätzung erfolgt mit den israelsichen Partnern und dem Kreis Siegen-Wittgenstein. Falls sonstige Gefährdungslagen (z.B. Pandemie etc.) auftreten, wird die Situation mit Fachpersonal und Experten bewertet und kann ggf. zur Reiseabsage oder Verschiebung führen.
Mängel
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so muss der Mangel während der Reise der Reiseleitung angezeigt werden, um Ansprüche geltend zu machen. Zur Abhilfeleistung ist uns eine angemessene Frist einzuräumen.
Leistungen
Die Leistungen der Reise/Maßnahme sind in der Anmeldung beschrieben. Für Leistungen, die durch externe KooperationsPartnerInnen erbracht werden, können wir keine Haftung übernehmen. Änderungen von Leistungen, die den Grundcharakter der Reise nicht verändern, sind zulässig.
Rücktritt
Ein Rücktritt von der Reise/Maßnahme muss schriftlich erklärt werden. In diesem Fall können wir als Entschädigung den Reisepreis unter Abzug unserer ersparten Aufwendung verlangen. Können wir den frei gewordenen Platz andersweitig belegen, so stellen wir nur die tatsächlich entsandenen Kosten in Rechnung. Der Teilnehmende kann von der Reise kostenlos (schriftlich) zurücktreten, wenn eine wesntliche Reiseleitung nicht erbracht werden.
Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennt der Unterzeichnende die Teilnahmebedingungen uneingeschränkt an.
Mit der Unterschrift meldet sich der Teilnehmende verbindlich an. Die Anmeldebestätigung ist noch nicht die Teilnahmebestätigung!