Bei sonstigen, nicht im Antrag explizit aufgeführten Verwendungszwecken, ist eine individuelle Beurteilung durch den Versicherer erforderlich. Ggf. kann es dadurch zu abweichenden Prämien, Konditionen und Bedingungen oder auch zu einer Ablehnung des angefragten Risikos kommen. Der Versicherungsvertrag kommt in diesem Fall erst mit ausdrücklicher Annahmeerklärung des Versicherers zustande.