Wissenswertes zur betrieblichen Ersthelfer Ausbildung
Warum betriebliche Ersthelfer notwendig sind
Unfälle oder medizinische Notfälle können in jedem Unternehmen passieren – unabhängig von Branche oder Größe. Um im Ernstfall schnell und richtig reagieren zu können, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass in jedem Betrieb ausreichend viele ausgebildete Ersthelferinnen und Ersthelfer zur Verfügung stehen (§ 26 DGUV Vorschrift 1).
Wann müssen betriebliche Ersthelfer ausgebildet werden?
Die Anzahl der benötigten Ersthelfer richtet sich nach der Art des Unternehmens und der Anzahl der anwesenden Mitarbeiter:
- Büro- und Verwaltungsbetriebe: mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten
- Sonstige Betriebe: mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten
- Betriebe mit besonderem Gefährdungspotenzial: ggf. mehr – abhängig von der Gefährdungsbeurteilung
Die Ausbildung erfolgt in der Regel durch anerkannte Stellen wie uns und dauert 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Sie muss alle 2 Jahre durch eine Fortbildung aufgefrischt werden.
Wer muss nicht zusätzlich ausgebildet werden?
In bestimmten Fällen ist keine zusätzliche Erste-Hilfe-Ausbildung erforderlich, wenn Personen bereits eine medizinische Qualifikation oder Tätigkeit mitbringen, die gleichwertig ist. Dazu zählen zum Beispiel:
- Ärztinnen und Ärzte
- Rettungssanitäterinnen, Notfallsanitäterinnen
- Pflegefachkräfte mit aktueller Notfallkompetenz
- Medizinisch ausgebildetes Personal mit nachgewiesener, regelmäßiger Notfallpraxis
Wichtig: Auch in diesen Fällen müssen berufene betriebliche Ersthelfer jährlich an einer Auffrischung teilnehmen um ihrer Fortbildungspflicht nachzukommen.
Auffrischungskurse für Pflegekräfte: https://www.kt-roske.de/services/erste-hilfe-in-der-pflege
Siehe auch: https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/vorschau/1-personen-mit-medizinischer-qualifikation-18480