Beitrittserklärung TuS Plettenberg Fußball
  • Beitrittserklärung Fußball

    Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft bei den Turn- und Sportfreunden Plettenberg 91/55 e.V. Folgende Angaben sind für die Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses erforderlich:
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  • Beitragsordnung (jährlich): 

    - bis 6 Jahre: 60,-€
    - bis 14 Jahre: 72,-€
    - bis 18 Jahre: 90,-€
    - ab 18 Jahre: 108,-€
    - Passive: 48,-€
    - Rentner ab 65 Jahre: 30,-€
    - Geschwisterbeitrag ab dem 2. Kind: 54,-€

    Stichtag für die Altersstufe ist jeweils der 01.01. bzw. der Tag des Beitragseinzugs.

    Der Beitrag ist für ein Kalenderjahr fällig und wird am Anfang jedes Jahres bzw. nach dem Eintritt in den Verein erhoben.
    Im Eintrittsjahr richtet sich die Höhe des Beitrages nach dem Eintrittsdatum.

    Für Geschwisterkinder unter 18 Jahre, die Mitglied in der Fußballabteilung sind, gelten:
    Auf Antrag zahlen die Geschwister den Mindestbeitrag von 54,- €. Diese Regelung ist gültig ab dem 2. Kind in der Abteilung Fußball.

    Kinder von Arbeitslosengeld/Sozialhilfe-Empfängern (JobCenter/Stadt Plettenberg) können einen sogenannten Bildungs- und Teilhabe-Antrag bei dem jeweiligen Institut stellen. Dieser Antrag wird durch die Geschäftsstelle des TuS Plettenberg ausgefüllt, sobald dieser vorliegt. Der Antrag muss jährlich erneuert werden.

    Mit dem Beitrag werden folgende Umlagen/Gebühren entrichtet:

    - Umlage für das Vereinsheim
      (Kinder 6,- €/Erwachsene 12,- €)
    - Anmeldegebühr für Aktive zur Erstellung des Spielerpasses
      (Kinder 10,- €/Erwachsene 15,- €)

  • SEPA-Lastschriftmandat für die Mitgliedsbeiträge

    Hiermit ermächtige ich den Verein TuS Plettenberg 91/55 e.V., die von mir zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge / Aufnahmegebühren jährlich im Februar, bei Eintritt unterjährig im Oktober unter Angabe der Gläubiger-ID: DE 84ZZZ00000457364 und Mandats-Referenz: Mitgliedsnummer zu Lasten meines/unseres angegebenen Kontos bis auf Widerruf durch SEPA-Lastschrifteinzug einzuziehen.

    Für eine entsprechende Deckung und Überprüfung der Bankverbindung bei Fälligkeit wird Sorge getragen. Es ist mir/uns bekannt, dass bei fehlender Deckung in der Bankverbindung die nachfolgend genannte kontoführende Bank nicht zur Einlösung verpflichtet ist. Der Verein behält sich ausdrücklich im Falle der Nichteinlösung die Geltendmachung der hierfür anfallenden Gebühren für Rücklastschrift vor.

  • Der TuS Plettenberg 91/55 e.V. als verantwortliche Stelle verarbeitet die obigen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Mitgliederverwaltung, des Beitragseinzuges und der Übermittlung von Vereinsinformationen durch den Verein. Eine Übermittlung dieser Daten an den Stadtsportverband Plettenberg e.V., Kreissportbund Märkischer Kreis e.V., Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen e.V. und Westdeutschen Fußballverband e.V. findet nur im Rahmen der in der Satzung festgelegten Zwecke statt. Diese Datenübermittlungen sind notwendig zum Zwecke der Organisation des Vereinsbetriebes und ggf. zum Zwecke der Einwerbung von öffentlichen Fördermitteln. Eine weitere Datenübermittlung an Dritte findet nicht statt und ist auch in Anlehnung an die Vereinssatzung verboten. Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden die personenbezogenen Daten gelöscht, soweit sie nicht entsprechend den steuerrechtlichen Vorgaben aufbewahrt werden müssen.

    Im Rahmen der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung besteht das Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten, die zu der Person bei der verantwortlichen Stelle gespeichert sind. Außerdem besteht das Recht im Falle fehlerhafter Datenspeicherung auf Korrektur. Ich willige widerruflich ein, dass der TuS Plettenberg 91/55 e.V. meine E-Mailadresse und, soweit erhoben, auch meine Telefon-/Handynummer zum Zwecke der Kommunikation nutzt. Eine Übermittlung an Dritte wird nicht vorgenommen.

    Ich willige widerruflich ein, dass der TuS Plettenberg 91/55 e.V. Bilder von vereinsbezogenen oder gesellschaftlichen Veranstaltungen auf der Webseite des Vereins oder sonstigen Vereinspublikationen veröffentlicht und an die Presse zum Zwecke der Veröffentlichung ohne spezielle Einwilligung weitergibt.

    Austrittserklärungen müssen schriftlicher per Einwurfeinschreiben an den TuS Plettenberg, Böddinghauser Weg 50c geschickt werden. Eingangstermin für die Austrittserklärung für das kommende Jahr ist der 01.12. des Jahres. Der Beitrag ist für das laufende Jahr nach Austritt noch von zu entrichten.

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  • HERZLICH WILLKOMMEN BEIM TUS PLETTENBERG!

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