Beitragsordnung (jährlich):
- bis 6 Jahre: 60,-€
- bis 14 Jahre: 72,-€
- bis 18 Jahre: 90,-€
- ab 18 Jahre: 108,-€
- Passive: 48,-€
- Rentner ab 65 Jahre: 30,-€
- Geschwisterbeitrag ab dem 2. Kind: 54,-€
Stichtag für die Altersstufe ist jeweils der 01.01. bzw. der Tag des Beitragseinzugs.
Der Beitrag ist für ein Kalenderjahr fällig und wird am Anfang jedes Jahres bzw. nach dem Eintritt in den Verein erhoben.
Im Eintrittsjahr richtet sich die Höhe des Beitrages nach dem Eintrittsdatum.
Für Geschwisterkinder unter 18 Jahre, die Mitglied in der Fußballabteilung sind, gelten:
Auf Antrag zahlen die Geschwister den Mindestbeitrag von 54,- €. Diese Regelung ist gültig ab dem 2. Kind in der Abteilung Fußball.
Kinder von Arbeitslosengeld/Sozialhilfe-Empfängern (JobCenter/Stadt Plettenberg) können einen sogenannten Bildungs- und Teilhabe-Antrag bei dem jeweiligen Institut stellen. Dieser Antrag wird durch die Geschäftsstelle des TuS Plettenberg ausgefüllt, sobald dieser vorliegt. Der Antrag muss jährlich erneuert werden.
Mit dem Beitrag werden folgende Umlagen/Gebühren entrichtet:
- Umlage für das Vereinsheim
(Kinder 6,- €/Erwachsene 12,- €)
- Anmeldegebühr für Aktive zur Erstellung des Spielerpasses
(Kinder 10,- €/Erwachsene 15,- €)