• Muss Ihr Internetauftritt bis Ende Juni 2025 barrierefrei sein?

    Der European Accessibility Act (EAA) verlangt von vielen Unternehmen, dass ihr digitales Angebot bis Juni 2025 barrierefrei zugänglich sein muss. Das kann bedeuten, dass Ihre Website auch für Menschen mit Beeinträchtigungen nutzbar sein muss. Prüfen Sie, ob Ihr Internetauftritt betroffen sein könnte und lassen Sie sich bei Bedarf beraten.
  • An wen richtet sich das Angebot Ihrer Waren und Dienstleistungen?*
  • Hat Ihr Unternehmen mehr als 9 fest angestellte Mitarbeiter:innen?*
  • Erzielt Ihr Unternehmen entweder einen Jahresumsatz von mehr als 2 Millionen Euro oder beläuft sich die Jahresbilanzsumme auf mehr als 2 Millionen Euro?*
  • Auswertung Ihrer Angaben:

    Keine dringende Handlung erforderlich.

    Wir gehen davon aus, dass Sie nicht verpflichtet sind, Ihre Website barrierefrei zu gestalten. Viele Unternehmen möchten jedoch ein Zeichen setzen und mit gutem Beispiel vorangehen. Es ist gut möglich, dass eine barrierefreie Website auch durch Suchmaschinen positiver bewertet wird oder dass zukünftig alle Website-Betreiber zu einer barrierefreien Umsetzung verpflichtet werden. 

    Bei Interesse beraten wir Sie gerne! 

  • Auswertung Ihrer Angaben:

    Handlung erforderlich!

    Wir gehen davon aus, dass Sie verpflichtet sind, Ihre Website bis Ende Juni 2025 barrierefrei zu gestalten. Gerne beraten wir Sie in Hinblick auf die Umsetzungsmöglichkeiten. 

     

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