Mitteilungspflicht bei Änderungen
Jegliche Änderungen bezüglich der fachlichen Leitung eines Betriebes müssen der Paritätischen Vertrauenskommission (PVK) des jeweiligen Tarifes auch unterjährig gemeldet werden. Dies bedeutet, dass nebst Eintritten auch Austritte unverzüglich gemeldet werden müssen. Unverzüglich bedeutet, maximal zehn Arbeitstage nachdem die fachliche Leitung nicht mehr im Betrieb tätig ist, oder im Falle eines Eintrittes, maximal zehn Arbeitstage nachdem der Arbeitsvertrag der neuen Fachlichen Leitung unterschrieben ist. Für Betriebe, welche die unterjährige Meldung missachten, wird die PVK Sanktionen prüfen.