Information zum Angebot
Es handelt sich um ein unverbindliches Angebot. Sind beide potentielle Vertragseiten mit den Konditionen einverstanden, so kommt ein Vertrag mit dem Besprechen der bzw. der konkreten Auftragserteilung zustande.
Leider können wir aus Kapazitätsgründen nicht jedes Mandat annehmen. Nach einer internen Überprüfung erhalten Sie somit von uns das Angebot oder eine Rückmeldung, dass die Übernahme nicht möglich ist.
Gebührenvereinbarung
Die Steuerberatervergütungsverordnung findet Anwendung. Entsprechend sind Gegenstandswerte erforderlich, um Ihnen ein passendes Angebot zukommen zu lassen.
In anderen Fällen wird eine gesonderte Zeitgebühr vereinbart. Erst nach Bezahlung wird die Erklärung ans Finanzamt übermittelt.
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass eine höhere oder niedrigere Vergütung in Textform vereinbart werden kann (§ 4 Abs. 4 StBVV).
Allgemeine Vereinbarungen
Ihre Daten werden, während der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, in unserem Hause gespeichert, sowie an unser Rechenzentrum (DATEV) weitergegeben.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine Daten gespeichert werden und an das Rechenzentrum (DATEV) weitergegeben werden.
Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:
Es besteht keine Verpflichtung und keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.
Soweit Gebührenrechnungen auf elektronischem Wege übermittelt werden, erklärt sich der Auftraggeber gem. § 9 Abs. 1 StBVV, unter Verzicht auf eine persönliche Unterzeichnung der Berechnung, mit der Erstellung und Übersendung einer Berechnung ausschließlich in Textform gem. § 126b BGB einverstanden.