Zusatzvereinbarungen Logo
  • Ausfallhonorar-Vereinbarung

  • Meine Praxis arbeitet nach dem Bestellsystem, d.h., ich reserviere im Therapiezeitraum die erforderlichen Therapiestunden. Diese finden zu fest vereinbarten Zeiten statt. Ein ausgefallener und nicht rechtzeitig abgesagter Termin kann von mir als Honorarausfall in Rechnung gestellt werden. Das Honorar wird direkt gegenüber dem Patienten/der Patientin in Rechnung gestellt und wird nicht von der Krankenkasse erstattet.

    Sollte der Patient/die Patientin und/oder ein notwendig hinzuziehender gesetzlicher Vertreter zu einem vereinbarten Termin verhindert sein, soll er/sie dies mir so früh wie möglich mitteilen.

    Bei gemeinsamem Sorgerecht verständigen sich die Sorgeberechtigten darauf, wer die Verantwortung für die Einhaltung oder die rechtzeitige Absage der Termine stellvertretend für den anderen Sorgeberechtigten mit übernimmt. Dies ist:

  • Bei Absagen später als 48 Stunden vor dem Termin berechne ich die Sitzung direkt gegenüber dem Patienten/der Patienten privat (Ausfallhonorar), da dieser Termin in der Regel so kurzfristig nicht neu besetzt werden kann. Soweit der Termin anderweitig besetzt werden kann, entfällt ein Ausfallhonorar. Bei der Berechnung der Frist von 48 Stunden werden Sonn- und Feiertage nicht mit eingerechnet. Ein Termin zum Beispiel am Montag um 15 Uhr muss also bis Freitag um 15 Uhr abgesagt werden, damit kein Ausfallhonorar anfällt. Ich kann auf das Ausfallhonorar verzichten, wenn der Patient/die Patientin und/oder der/die gesetzliche Vertreter/in die verspätete Absage nicht verschuldet haben.

    Die Höhe des Ausfallhonorars richtet sich nach den Stundensätzen, die die Krankenkasse des/der Patienten/in bzw. des/der Sorgeberechtigten zum Zeitpunkt des Ausfalls bezahlt. Der derzeitige Kassensatz beträgt je Therapiestunde von 50 Minuten 112, 30 Euro.

    Vereinbarung zum Ausfallhonorar:

    Wir sind damit einverstanden, dass Frau Schweda-Liebig uns privat (im Falle der gesetzlichen Vertretung dem Patienten/der Patientin) einzeln oder gemeinschaftlich ein Ausfallhonorar in Höhe von 60% des aktuellen Kassensatzes, also 67,38 Euro berechnet, wenn wir einen fest vereinbarten Behandlungstermin nicht mindestens 48 Stunden vor dem Termin telefonisch oder schriftlich per E-Mail absagen und der Termin nicht mit einem anderen Patienten / einer anderen Patientin besetzt werden konnte.

    Bei der Berechnung der Frist werden Samstage, Sonn- und Feiertage nicht mit eingerechnet. Ich bin darüber aufgeklärt worden, dass meine Krankenkasse nicht für das Ausfallhonorar aufkommt.

  •  . .
  • Powered by Jotform SignLöschen
  • Powered by Jotform SignLöschen
  • Für Kassenpatienten

    Die Krankenkassen übernehmen bei Vorliegen einer Krankheitssymptomatik die Kosten für die sog. Psychotherapeutische Sprechstunde sowie für bis zu sechs psychologische Vorgespräche. Diese werden über die Krankenversicherungskarte abgerechnet. Ohne diese Karte kann ich nicht mit der Krankenkasse direkt abrechnen und müsste Ihnen dann die erbrachten Leistungen privat in Rechnung stellen. Hier noch einige Hinweise zur Funktion von Sprechstunde und psychotherapeutischen Vorgesprächen:

    1. Die Sprechstunde soll einen Überblick über Psychotherapie verschaffen und Sie über den Ablauf einer ambulanten Therapie informieren.
    2. Die Vorgespräche dienen dazu herauszuarbeiten, ob eine therapeutische Behandlung Ihres Kindes in meiner Praxis sinnvoll ist: Passt der individuelle Therapiebedarf Ihres Kindes mit dem von mir angebotenen Therapieverfahren tatsächlich zusammen.
    3. Für eine spätere Zusammenarbeit ist auch wichtig, ob Ihr Kind und Sie mit mir als Therapeutin „klar kommen“. Dabei ist es bedeutungsvoll, ob sich zunächst ein abwartendes, vielleicht etwas distanziertes Gefühl einstellt. Dies sind Anfangsphänomene, die sich im späteren Arbeitsprozess meinst positiv ändern. Nur ein deutliches Gefühl von „ist uns unsympathisch“ wäre ein (für beide Seiten) ernstzunehmender Grund, eine Therapie gar nicht erst anzufangen.
  • Einverständniserklärung zur E-Mail-Korrespondenz

    Ergänzung zum Behandlungsvertrag zwischen
  • und

    Dipl.-Psych. Ute Schweda-Liebig

    An der Simonstiftung 3

    31226 Peine

  • Der Versand personenbezogener Daten durch unverschlüsselte E-Mails ist aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich untersagt, sodass entsprechende Korrespondenz ausschließlich durch Postversand erfolgen kann, wenn nicht eine ausschließliche schriftliche Einwilligung durch den Patienten erteilt wird. Ich bin mit der Korrespondenz bzw. der Zusendung von personenbezogenen- und Gesundheitsdaten per E-Mail an die nachstehend genannte E-Mail-Adresse einverstanden. Mir ist bekannt, dass die mir so zugesandten E-Mails personenbezogene Daten enthalten können. Die Risiken, die mit dem Versand solcher E-Mails verbunden sind – insbesondere die unbefugte Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte – sind mir bewusst.

  •  . .
  • Powered by Jotform SignLöschen
  • Should be Empty: