Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unsere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Aufbereitung von Prozesskreislaufwasser in geschlossenen Kühl- und Wärmekreisläufen, sofern der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögens ist.
2. Wir erbringen unsere Dienstleistungen in vorgenannten Tätigkeitsbereich ausschließlich aufgrund des Angebots und dieser Geschäftsbedingungen. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn wir der Geltung ausdrücklich schriftlich, per Telefax oder E-Mail zustimmen.
II. Angebot und Rechte
1. Unser Angebot ist freibleibend. Der Vertragsschluss erfolgt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.
2. An allen zum Angebot gehörenden Daten und Unterlagen, sowie die im Zusammenhang mit dem Auftrag dem Auftraggeber überlassenen Informationen und Unterlagen, wie z.B. Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulation, Beschriftungen und Auswertungen behalten wir uns Eigentum, Urheberrechte und alle sonstigen Rechte vor. Die Informationen und Unterlagen dürfen Dritten nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zugänglich gemacht werden.
3. Der Auftraggeber ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers berechtigt Fotos oder sonstige Aufzeichnungen von der mobilen Prozesswasseraufbereitungsanlage, insbesondere deren technischen Komponenten anzufertigen.
4. Dritten darf der Zutritt zur mobilen Prozesswasseraufbereitungsanlage ebenfalls nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet werden. Der Auftragnehmer hat den Zugang auf die erforderlichen Personen zu beschränken.
III. Haftung, Schnittstellen und Verantwortlichkeiten
1. Sämtliche Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt und sich nichts anderes aus den nachfolgenden Regelungen ergibt.
2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadenersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden hat der Auftraggeber nicht.
3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Fälle der arglistigen Täuschung.
4. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch für unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Wir stellen, dass dem Prozesswasserkreislaufs des Auftraggebers entnommene und aufbereite Prozesswasser dem Auftraggeber durch Einspeisung in dessen Prozesswasserkreislaufs wieder zur Verfügung.
Die Schnittstellen und Verantwortlichkeitsgrenzen sind wie folgt definiert:
• Die mobile Prozesswasseraufbereitungsanlage für Prozesswasser fällt vorbehaltlich anderer Regelungen in unseren Verantwortlichkeitsbereich. Der Prozesswasserkreislauf des Auftraggebers bleibt ausschließlich in der Verantwortlichkeit des Auftraggebers. Die Verantwortlichkeitsgrenze für die Prozesskreislaufanschlüsse ist jeweils durch die Anschlusspunkte definiert.
• Die Verantwortlichkeitsgrenze für Strom, Ab- und Frischwasseranschluss ist jeweils durch die Anschlusspunkte definiert. Auf der Strom-, Ab- und Frischwasserzufuhrseite liegt die Verantwortung beim Auftraggeber. Wir sind grundsätzlich für die Steckverbindungen und die Leitungen ab den Anschlusspunkten verantwortlich.
Es gelten die oben aufgeführten Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse.
6. Wir unterhalten 24 Stunden und 7 Tage die Woche einen Bereitschaftsdienst der mittels Fernüberwachungstechnik bei Störungen alarmiert wird. Aufgrund der Reaktions- und Anfahrtszeiten ist es jedoch unabdingbar, dass der Auftraggeber einen Ansprechpartner benennt, der im Notfall schnell vor Ort die notwendigen Maßnahmen ergreifen kann um Schäden zu vermeiden oder zu mindern. Der Ansprechpartner des Auftraggebers wird vom Auftragnehmer sicherheitstechnisch ordnungsgemäß unterwiesen.
IV. Umgang mit der mobilen Prozesswasseraufbereitungsanlage
1. Der Auftraggeber und dessen Mitarbeiter dürfen die mobile Prozesswasseraufbereitungsanlage grundsätzlich nur in dem vom Auftragnehmer bei der Einweisung festgelegten Umfang durch fachkundiges Personal bedienen. Insbesondere sind Änderungen an elektrischen und hydraulischen Komponenten der mobilen Prozesswasseraufbereitungsanlage und ihren Zubehörteilen wie Schlauch- und Kabelverbindungen dem Auftraggeber grundsätzlich untersagt.
2. Bei Gefahr in Verzug ist der Auftraggeber darüber hinaus berechtigt alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen nach Abwägung der Umstände Schäden zu vermeiden oder zu mindern.
V. Zahlungsbedingungen
1. Die Abrechnung der Dienstleistung erfolgt durch den Auftragnehmer. Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszins zu berechnen. Die Geltendmachung weitergehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
2. Mahnkosten werden pauschaliert mit 15,-€ je Mahnung berechnet.
3.Zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenndie Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
VI.Sonstige Bestimmungen
1.Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eineLücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteienverpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässigeRegelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung amnächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.
2.Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertragbedürfen der Bestätigung in Schriftform, per E-Mail oder per Telefax.
3.Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss desunter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
4.Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz, dass für unseren Geschäftssitz zuständige Gerichtgrundsätzlich ausschließlich zuständig.
5.Wir weisen unsere Vertragspartner gemäß den Bestimmungen desBundesdatenschutzgesetzes darauf hin, dass wir ihre für die Abwicklung der geschäftlichenBeziehungen erforderlichen personenbezogenen Daten mit Hilfe elektronischerDatenverarbeitung