mit meiner Unterschrift die Förder-Mitgliedschaft als Kosmetikstudio / Institut bei der CIFA.
Die Förder-Mitgliedschaft wird über die Dauer der Mindestlaufzeit von 36 Monaten abgeschlossen und kann während dieser Zeit nicht gekündet werden. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 36 Monaten verlängert sich die Laufzeit jeweils um 1 Kalenderjahr. Die Kündigungsfrist beträgt nach Ablauf der Mindestlaufzeit (36 Monate) 3 Monate zum Ende der Jahres-Mitgliedschaft.
Die Aufnahme wird nach den Grundsätzen des Aufnahmeverfahrens der CIFA vorgenommen. Die gesondert auszuweisende Dauer-Rechnung wird von der CIFA mondiale AG im Auftrag der CIFA gestellt. Den Betrag habe ich vor Beginn des Aufnahmeverfahrens zu zahlen.
Ich profitiere während der Mitgliedschaft aller angebotenen Vorteile und den aktuellen Benefits laut Benefit-Liste der Kosmetikstudio/Institut-Mitgliedschaft bei CIFA.
Ich versichere, mich während der Mitgliedschaft im Interesse des CIFA-Weltverbandes zu verhalten.
Meine Gold Mitgliedschaft beinhaltet:
- Ein hochwertiges Türschild in Acryl-Echtglas
- Eine Mitgliedschafts-Urkunde vom Welt-Kosmetikverband CIFA
- Den direkten Telefon Support der CIFA
- Eine Urkunde als Qualitätsbetrieb des Jahres (gültig für 1 Jahr)