Allgemeine Geschäftsbedingungen
All-inclusive-Pakete bitte frühzeitig buchen, da diese nur begrenzt verfügbar sind.
Annahme der Anmeldung: Die Teilnehmerkapazität ist begrenzt. Der Veranstalter entscheidet frei über die Annahme der Anmeldung. Die Teilnahme ist nur in Verbindung mit einer Teilnahmebestätigung möglich
Teilnahmegebühr für das Zusatzseminar am 17.03.2025 mit Fortbildungsnachweis ( 2,5 Std.) gemäß § 15 FAO: 139 € zuzüglich Umsatzsteuer. Darin enthalten sind Tagungsgetränke.
Teilnahmegebühr für das Praxisseminar am 17.03.2025 mit Fortbildungsnachweis ( 5 Std.) gemäß § 15 FAO: 299 € zuzüglich Umsatzsteuer. Darin enthalten sind Tagungsgetränke, Pausenerfrischungen und ein warmer Mittagsimbiss.
Teilnahmegebühr für die Vorabendveranstaltung am 17.03.2025: 130 € zuzüglich Umsatzsteuer für die Teilnahme am Sektempfang und am Dinnerbuffet. (nicht einzeln buchbar)
Teilnahmegebühr für die Hauptveranstaltung am 18.03.2025 mit Fortbildungsnachweis (5 Std.) gemäß § 15 FAO: 459 € zuzüglich Umsatzsteuer. Darin enthalten sind Tagungsgetränke, Pausenerfrischungen, ein gemeinsames Mittagessen.
* Alle Preisangaben zzgl. gesetzl. MwSt
**Vorzugspreis für Vertragsanwälte des ADAC, des BVfK und ZDK 50,-€ Nachlass bei Paketbuchung (nur bei Präsenzteilnahme).
Hotelinformation: Der Kongress findet im Grandhotel Petersberg in Königswinter statt. Dort bestehen auch Übernachtungsmöglichkeiten zu vergünstigten Konditionen, die Sie beim Deutschen Autorechtstag unter der Rufnummer 0228-8540919 direkt buchen können. Bitte beachten Sie, dass nur ein begrenztes Zimmerkontingent zur Verfügung steht.
Es gelten folgende AGB:
1. Bitte schicken Sie uns Ihre Anmeldung per Post oder Fax zu. Mit Zugang der Anmeldebestätigung, welcher weitere Informationen zum Veranstaltungshotel beigefügt sind, kommt der Vertrag zustande.
2. Bei einem späteren Rücktritt vom Vertrag, den Sie bitte schriftlich vornehmen, akzeptieren wir gerne einen Ersatzteilnehmer. Ansonsten werden je nach Zeitpunkt des Rücktritts anteilig folgende Beträge erstattet:
Bis zu 120 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Teilnahmegebühr vollständig erstattet.
Bis zu 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 70 % der Kosten erstattet.
Bis zu 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Kosten erstattet.
Bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 25 % der Kosten erstattet.
Bis zu 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 10 % der Kosten erstattet.
Bei einem späteren Rücktritt fällt die volle Teilnahmegebühr an.
3. Notwendige Programmänderungen, z.B. bei Erkrankung eines Referenten oder aus aktuellem Anlass, bleiben vorbehalten. Wir sind bemüht, Ihnen solche Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen.
4. Sollte die Mindestteilnehmerzahl von 100 zwei Wochen vor dem Durchführungstermin nicht erreicht sein oder in Fällen höherer Gewalt, wie Streik oder Naturkatastrophen oder bei Vorliegen anderer Umstände, die uns die Durchführung der Veranstaltung zu dem angekündigten Termin unmöglich machen, behalten wir uns vor, die Veranstaltung abzusagen. Wir werden Sie dann so schnell wie möglich informieren. Die entrichtete Teilnahmegebühr erhalten Sie zurück. Weitergehende Ansprüche wegen der Absage der Veranstaltung aus den vorgenannten Gründen bestehen nur nach folgender Maßgabe:
a. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Autorechtstag haftet außer bei Schäden, die aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers entstanden sind, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen.
b. Die Haftung für einfache und leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solche, die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
c. Soweit der vorgenannte Haftungsausschluss wegen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht nicht greift, haftet die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Autorechtstag für die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
5. Gerichtsstand ist Bonn.