Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Online-Teilnahme
1. Annahme der Anmeldung
Die Teilnehmerkapazität ist begrenzt. Die Teilnahme ist nur in Verbindung mit einer Teilnahmebestätigung möglich.
2. Teilnahmegebühren
Teilnahmegebühr für das Zusatzseminar am 17.03.2025 mit Fortbildungsnachweis ( 2,5 Std.) gemäß § 15 FAO: 95 € zuzüglich Umsatzsteuer.
Teilnahmegebühr für das Praxisseminar I am 17.03.2025 mit Fortbildungsnachweis ( 2,5 Std.) gemäß § 15 FAO: 95 € zuzüglich Umsatzsteuer.
Teilnahmegebühr für das Praxisseminar II am 17.03.2025 mit Fortbildungsnachweis ( 2,5 Std.) gemäß § 15 FAO: 95 € zuzüglich Umsatzsteuer.
Teilnahmegebühr für die Hauptveranstaltung I am 18.03.2025 mit Fortbildungsnachweis (2,5 Std.) gemäß § 15 FAO: 95 € zuzüglich Umsatzsteuer.
Teilnahmegebühr für die Hauptveranstaltung II am 18.03.2025 mit Fortbildungsnachweis (2,5 Std.) gemäß § 15 FAO: 95 € zuzüglich Umsatzsteuer.
**Vorzugspreis für Vertragsanwälte des ADAC, des BVfK und ZDK 10% Rabatt bei Buchung.
3. Zustandekommen des Vertrags
Mit Zugang der Anmeldebestätigung (nicht: Eingangsbestätigung!) kommt der Vertrag zustande.
4. Rücktritt
a. Bei einem späteren Rücktritt vom Vertrag akzeptieren wir gerne einen Ersatzteilnehmer. Ansonsten werden je nach Zeitpunkt des Rücktritts anteilig folgende Beträge erstattet:
· bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 100 % der Kosten erstattet,
· bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Kosten erstattet,
· bei einem späteren Rücktritt fällt die volle Teilnahmegebühr an.
b. Der Rücktritt ist schriftlich per Post gegenüber der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Autorechtstag, Bundeskanzlerplatz 5, 53113 Bonn oder per E-Mail gegenüber info@deutscher-autorechtstag.de zu erklären.
c. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dem Ersatzteilnehmer die Annahme aus wichtigem Grund zu verweigern.
5. Notwendige Programmänderungen
z. B. bei Erkrankung eines Referenten oder aus aktuellem Anlass, bleiben vorbehalten. Wir sind bemüht, Ihnen solche Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen.
6. Ausfall der Veranstaltung und diesbezügliche Haftung
a. Sollte die Mindestteilnehmerzahl von 100 Teilnehmern zwei Wochen vor dem Durchführungstermin nicht erreicht sein oder in Fällen höherer Gewalt, wie Streik oder Naturkatastrophen oder bei Vorliegen anderer Umstände, die uns die Durchführung der Veranstaltung zu dem angekündigten Termin unmöglich machen, behalten wir uns vor, die Veranstaltung abzusagen. Wir werden Sie dann so schnell wie möglich informieren.
b. Die entrichtete Teilnahmegebühr erhalten Sie zurück. Weitergehende Ansprüche wegen der Absage der Veranstaltung aus den vorgenannten Gründen bestehen nur nach folgender Maßgabe:
(1) Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Autorechtstag haftet außer bei Schäden, die aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers entstanden sind, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner
gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen.
(2) Die Haftung für einfache und leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solche, die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(3) Soweit der vorgenannte Haftungsausschluss wegen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht nicht greift, haftet die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Autorechtstag für die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden.
(4) Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Veranstalter nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Teilnehmer zu einer rechtzeitig (24 Stunden vorher) durch öffentliche Bekanntmachung (www.deutscher-autorechtstag.de) oder individuell abgesagten Veranstaltung anreist.
7. Sonstige Haftung
a. Der Veranstalter haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der veranstaltungsbegleitenden Unterlagen.
b. Der Veranstalter gewährleistet eine den üblichen technischen Standards entsprechende Verfügbarkeit des Zugangs und der Übertragung. Bei Störungen gilt Folgendes:
(1) Liegt die Störung im Verantwortungsbereich des Veranstalters, wird die entrichtete Teilnahmegebühr zeitanteilig gemessen an der für den gebuchten Veranstaltungsteil vorgesehenen Zeit erstattet, sofern die Störung so gravierend war, dass die vermittelten Inhalte entweder optisch oder akustisch nicht wahrgenommen werden konnten.
(2) Liegt die Störung im Verantwortungsbereich des Teilnehmers, ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
(3) Weist der Veranstalter nach, dass die Übertragung bzw. der Abruf flächendeckend möglich war, so wird widerlegbar vermutet, dass die Störung im Verantwortungsbereich des Teilnehmers lag.
8. Rechte an Ton- und Bild
a. Der Teilnehmer willigt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person während der Dauer der Veranstaltung zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen.
b. Jeder Teilnehmer hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen, die seine Person betreffen, Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch ist zu Beginn der Veranstaltung den Mitarbeitern des Veranstalters oder - während der Veranstaltung - der vor Ort Bild- oder Tonaufnahmen fertigenden Person mitzuteilen.
c. Nimmt der Teilnehmer an einer Veranstaltung teil, die online übertragen wird und will er von seinen Rechten aus Nr. 2 Gebrauch machen, hat er dies selbst durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen (z.B.: eigenes Video abschalten, Mikrofon ausschalten, Alias-Namen eingeben, usw.).
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Bonn.
10. Rechtswahl
Die vorstehenden AGB unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.