CrossFit Kettwig – allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von “ CrossFit Kettwig“ in Bezug auf das Angebot „CrossFit“
§ 1 Allgemeine Informationen, Vertragspartner, Teilnehmer, Veranstaltungsort
CrossFit ist ein Kraft- und Konditionstraining (Einzelheiten unter § 3) und wird von Thomas Lohley nachfolgend Crossfit Kettwig genannt, sowie von deren beauftragten Trainern eigenverantwortlich veranstaltet.
Vertragspartner der hier angebotenen Dienstleistung ist: CrossFit Kettwig (nachfolgend CrossFit Kettwig), Inhaber: Thomas Lohley, Im Teelbruch 91, 45219 Essen
Teilnehmer müssen grundsätzlich 18 Jahre alt sein. CrossFit Kettwig behält sich aber die Entscheidung im Einzelfall vor, auch Minderjährigen das Training zu ermöglichen, dann ist bei dem Abschluss des
Abonnementvertrages/ dem Anmelden beim Probetraining/ dem Kauf einer 10er Karte in jedem Fall die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beizufügen, bzw. vorzulegen.
Soweit im Trainings- Programm nichts Abweichendes angegeben ist, ist der Veranstaltungsort für „CrossFit Kettwig“, Im Teelbruch 91 in 45219 Essen (nachfolgend: “Veranstaltungsort“ genannt).
Die Trainingseinheiten werden in dem Veranstaltungsort durchgeführt. Die jeweiligen Öffnungs- bzw. Trainingszeiten finden sich auf der Webseite: https://crossfit-essen-kettwig.de/ (nachfolgend: “Webseite“
genannt). Die am Veranstaltungsort ausgehängte Hausordnung ist daher zusätzlich zu beachten. Teilweise findet das Trainings- Programm auch im Freien statt, der dann abweichende Trainingsort wird
rechtzeitig auf der Webseite und/ oder durch Aushang am Veranstaltungsort bekannt gegeben.
§ 2 Geltungsbereich, Abonnementvertrag, Vertragsschluss, Stornierung
Diese AGB gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen CrossFit Kettwig und dem Teilnehmer in der jeweiligen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung. Jeder Teilnehmer, der an
CrossFit teilnehmen möchte, schließt in den Räumlichkeiten des Veranstaltungsortes einen Abonnement- Vertrag ab. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ein einmali- ges kostenloses Probetraining
“Intro“ (Einzelheiten unter § 3 Nr. 2) zu CrossFit zu besuchen. Den Besuch des Probetrainings: “Intro“ empfiehlt CrossFit Kettwig.
Im Rahmen des Abonnement- Vertrages werden die persönlichen Kontaktdaten des Teilnehmers erfragt, sowie eine Einzugsermächtigung für die monatliche Vergütung erteilt, wenn die gewünschte
Dauer des Abonnement- Vertrages einen Monat überdauert.
Die Darstellung des Trainingsprogramms stellt kein Angebot i.S.d. § 145 BGB dar, sondern stellt lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Es ist freibleibend und unverbindlich, das Angebot
ist insbesondere vom aktuellen Kursangebot und der Teilnehmeranzahl abhängig. Mit Unterschrift unter dem Abonnement- Vertrag/ dem Kauf einer 10-er Karte bzw. dem Anmelden zum Probetraining,
meldet sich der Teilnehmer verbindlich an. CrossFit Kettwig kann ohne Angabe von Gründen das Angebot ablehnen. Eine Stornierung der Anmeldung ist nicht möglich.
§ 3 Allgemeingültiges für das Training
Grundsätzlich ist bequeme Kleidung zu tragen. Es darf nicht barfuss trainiert werden, sondern nur mit Strümpfen und Schuhen. Die Unfallgefahren im Rahmen der bei dem CrossFit- Training benutzten
Geräte (bspw. Langhantel und Kettlebell) muss bedacht werden.
Trainiert werden: -aerobe Ausdauer, anaerobe Ausdauer, Schnelligkeit, Kraft, Koordination, Beweglichkeit. Es werden nur komplexe, mehrgelenkige Bewegungen über den gesamten Bewegungsumfang
durchgeführt. “Intro“ (Probetraining). Das “Intro“ ist ein Probetraining für alle. Es gibt eine theoretische und praktische Einführung in ausgewählte CrossFit -Übungen. Hier werden die fundamentalen Übungen
eines CrossFit-Trainings gelehrt, es kann grundsätzlich jeder Trainierende, jedoch abhängig von seiner eigenen Leistungsfähigkeit, am Training teilnehmen. Es werden die Standards der Übungen korrekte
Übungsausführung gezeigt und geübt. Den Abschluss bildet ein kurzes Workout, um an dem eigenen Körper zu erfahren, was ein CrossFit-Training bedeutet.
Trainingseinheiten: Zu den Trainingseinheiten in der Woche im Rahmen eines Abonnementvertrages meldet sich der Teilnehmer jeweils bis spätestens am Vortag des Trainings per Eintragung in der auf der
Webseite selbst an. Die Anmeldung ist verbindlich. Anmeldeschluss ist der Tag vor dem Training um 17.00 Uhr. Wenn eine Gruppe schon zu viele Teilnehmer hat, muss der Teilnehmer auf einen anderen
Trainingstag ausweichen. Alle Trainingseinheiten dauern jeweils eine Zeitstunde und werden unter der Anleitung eines Trainers in kleinen Gruppen durchgeführt. Typischer Ablauf einer Trainingseinheit: (1)
Warm-Up, (2)Technik / Mobilität, (3) WOD (3) Cool Down
Allgemeingültiges für alle Trainingseinheiten:
Für alle Trainingsveranstaltungen gilt, dass der Teilnehmer nicht zu spät (mehr als 5 Minuten nach Beginn des Trainingsprogrammes) zum Veranstaltungsort kommen darf. Der Teilnehmer darf dann nicht
mehr an dem jeweiligen Trainingsprogramm des Tages teilnehmen. Bei mehrmaligen unentschuldigtem Zuspätkommen darf der Teilnehmer auch von dem Trainingsprogramm ausgeschlossen werden.
Gleiches gilt, wenn ein Teilnehmer sich nicht an die Weisungen des Trainers des Trainingsprogrammes hält, den Ablauf des Trainingsprogrammes nachhaltig stört und/oder sich oder andere
gesundheitlich gefährdet.
§ 4 Trainingsangebot, Abonnementverträge, Preise und Zahlungsbedingungen
Abonnementverträge: Die nachfolgenden angegebenen Preise beziehen sich jeweils auf einen Monatsbeitrag (siehe Mitgliedsantrag). Der Monatsbeitrag ist monatlich im Voraus fällig. Entscheidend für den
jeweiligen Monat ist der Vertragsbeginn. Beginnt die Mitgliedschaft während eines laufenden Monats, beträgt die Grundlaufzeit zwölf Monate zuzüglich der verbleibenden Tage bis zum nächsten Monatsende
(beginnt die Mitgliedschaft also bspw. am 19.07. eines Jahres, endet sie zum 31.07. des Folgejahres). Danach verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um einen (1) weiteren Monat, wenn sie nicht von einer der
Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Der Monatsbetrag ist zum 01. dieses Monats fällig.
Im Lastschriftverfahren wird der Monatsbeitrag zum Fälligkeitszeitpunkt abgebucht. Der Teilnehmer trägt dafür Sorge, dass sein Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Sollte
eine Abbuchung nicht möglich sein, hat der Teilnehmer alle dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Ein Trainingstermin im Rahmen der Abonnementverträge umfasst 50 Minuten.
Soweit ein Teilnehmer krank ist (Attest) oder schwanger wird, ist ein Aussetzen der wöchentlichen Stunden möglich. Diese können dann in einem späteren Monat nachgeholt werden. Die Aussetzung ist nicht
möglich, wenn ein Teilnehmer Urlaub macht.
Schüler, Studenten, Auszubildende, Rentner und Arbeitslose erhalten 10% Rabatt auf alle zu zahlenden Vergütungen. Es besteht auf Anfrage eine Pflicht zur Vorlage eines Ausweises bzw. dem Nachweis
des Ausbildendenverhältnisses bzw. des Bezugs von Arbeitslosengeld oder vergleichbarer Sozialbezüge. Alle Preise für die Trainingsveranstaltungen enthalten die gesetzlich gültige deutsche Mehrwertsteuer
von derzeit 19%. Diese wird zusätzlich in der Rechnung ausgewiesen. CrossFit Kettwig bietet dem Teilnehmer für die Zahlung folgende bequeme Zahlungsmöglichkeiten an: Barzahlung, Überweisung,
Lastschrifteinzugsverfahren. Sollte CrossFit Kettwig bis 14 Tage nach Eingang der Anmeldung und Versenden der Rechnung noch keinen Geldeingang verzeichnen, kann CrossFit Kettwig von dem Vertrag
zurücktreten.
§ 5 Haftung, Absage/Änderungen von/im Rahmen der Trainingsveranstaltungen
Die Haftung von CrossFit Kettwig ist auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von CrossFit Kettwig beruht oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die
Haftungsbeschränkun- gen gilt ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einem die wesentlichen Vertragspflichten schuldhaft verletzenden
Verhalten von CrossFit Kettwig beruht. CrossFit Kettwig haftet auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper der Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen sind, verjähren diese Ansprüche innerhalb
eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.
CrossFit Kettwig behält sich vor, Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, einzelne Trainingsveranstaltungen inhaltlich abzuändern bzw. im Ganzen abzusagen. Muss CrossFit Kettwig
Trainingsveranstaltungen aus wichtigem Grund absagen, werden bereits gezahlte Trainingseinheiten in voller Höhe erstattet, soweit diese nicht an einem einvernehmlichen Ersatztermin nachgeholt
werden können. Werden die Trainingsveranstaltungen räumlich verlegt, werden Teilnehmer darüber rechtzeitig per E- Mail / mit einem Aushang am Veranstaltungsort / auf der Webseite benachrichtigt. Es
ist auch ein Wechsel des/der Trainers/in möglich. Die Änderung eines Veranstaltungsortes innerhalb von Essen (bis zu 3 km Entfernung) und/oder der Wechsel eines Trainers/in lässt die verbindliche Anmeldung
zu einer Trainingsveranstaltung unberührt. Im Falle einer Pandemie/Seuchen oder Ähnliches, bietet CrossFit Kettwig Online Kurse an, welche vollumfänglich als Ersatz akzeptiert werden müssen, im Falle einer
Zwangsschließung, so wie für selbige Dauer.
§ 6 Datenschutz
Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Daten von CrossFit Kettwig im Rahmen der
Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung wird von
Cross- Fit Kettwig ggf. ein Datenaustausch mit Kreditdienstleistungsunternehmen vorgenommen. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass ihm die von CrossFit Kettwig zu übermittelten Daten auch
per E-Mail übertragen werden. Jeder Teilnehmer hat das Recht, jederzeit über die bei CrossFit Kettwig über ihn gespeicherten Daten Auskunft zu verlangen und gegebenenfalls löschen zu lassen. CrossFit
Kettwig steht dem Teilnehmer hierzu unter (bitte E- Mai- Adresse angeben) zur Verfügung. Desweiteren erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass in den Räumlichkeiten von CrossFit Kettwig
aufgenommene Foto- und Videoaufnahmen auf denen der Teilnehmer evtl. zu sehen ist, auf der Webseite sowie auf Social Media veröffentlicht werden. Für diese Veröffentlichung benötigt CrossFit Kettwig keine
explizite fallbezogene Einwilligung durch den Teilnehmer.
§ 7 Sonstiges/ Schlussbestimmungen
Der Teilnehmer ist verpflichtet, CrossFit Kettwig von jeder Änderung seiner Anschrift unverzüglich zu unterrichten. Solange eine solche Mitteilung durch den Teilnehmer nicht nachgewiesen werden kann,
gilt die bis dahin bekannte Anschrift des Teilnehmers. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Teilnehmer nur zu, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder CrossFit Kettwig diese schriftlich
bestätigt hat. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur möglich, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der
Schriftform. Das gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung im unternehmerischen Verkehr zulässig ist, ist der
Gerichtsstand am jeweiligen aktuellen Sitz von dem Veranstaltungsort. Erfüllungsort ist ebenfalls der aktuelle Sitz von dem Veranstaltungsort. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten
oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken. Es gelten die Homepage Hinweise auf CF-Kettwig wie Boxordnung
etc.
§ 8 Gesundheitsbestätigung
Der Vertragnehmer erklärt, dass er zum Zeitpunkt des Vertragschlusses physisch und psychisch keinerlei Einschränkungen hat, die der Teilnahme an den von ihm gebuchten Kursen gefähr- den; insbes.
hat er keine positive Kenntnis von gegenwärtigen oder drohenden Einschränkungen. Der Vertragnehmer erklärt sich ferner bereit bei Verwendung eines offensichtlichen Gefälligkeitsgutachtens den kompletten
Beitragsverlust des Vertraggebers unmittelbar auszugleichen.
Eine vorzeitige Kündigung des Vertragnehmers aus wichtigem Grund hat zur Folge, dass die zum Vertragsschluss gewählte Vertragslaufzeit an die tatsächlich vollzogene Vertragslaufzeit angepasst wird;
der kumulierte Differenzbetrag ist unmittelbar nach Vertragsbeendigung fällig. Bei Vorlage eines Attests, erwartet CF Kettwig ein sogenanntes detailliertes Attest inkl. Diagnose, da wir mit unserem Health
Programm ja die meisten Krankheiten entgegenwirken. Wertsicherungsklausel: Der Beitrag ist wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 2020. Ausgangsbasis ist der Monat des
Vertragsabschlusses. Die Wertsicherungsanpassung erfolgt jeweils zu Jahresbeginn. Eine Erhöhung ist mit maximal 2 % des Beitrags begrenzt.