Wir fragen nach: Die Unterstützung durch den LWV
  • 1. Unterstützung durch die Eingliederungshilfe. Wir möchten wissen: Welche Unterstützung bekommen Sie durch den LWV (Landeswohlfahrtsverband Hessen) und sind Sie mit den Leistungen zufrieden?

  • Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Gefahr!

    Seit 2018 gibt es das Bundesteilhabe-Gesetz. Das Gesetz soll die Rechte von Menschen mit Behinderung stärken, durch mehr Teilhabe, Mitbestimmung und Selbstbestimmung. Mit der Bedarfsermittlung soll herausgefunden werden, welche Hilfe die einzelnen Menschen genau brauchen, außerdem sollen die Leistungen leichter zu bekommen sein. Leider ist die Realität anders: Die Bedarfsermittlung ist kompliziert und bürokratisch – und am Ende werden häufig Leistungen gestrichen. Viele Anbieter (Leistungserbringer) haben ihre Angebote bereits eingeschränkt. Einrichtungen wurden geschlossen. Viele Menschen mit Behinderung und ihre Familien haben nun Angst, dass sie nicht mehr gut betreut werden. Das möchten wir ändern! Mit der Teilnahme an dieser Umfrage helfen Sie uns und sich dabei. Denn die Ergebnisse werden wir dem Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) vorstellen, der die Bedarfe ermittelt und die Leistungen bezahlt. So möchten wir dem LWV die Sorgen und Nöte der betroffenen Menschen deutlich machen. Die Teilnahme an der Umfrage ist anonym, wir geben Ihre Namen nicht weiter! Ganz herzlichen Dank für Ihre Unterstützung! Netzwerk Inklusion Deutschland & Gemeinsam leben Hessen
  • 2. Informationen zur Sachbearbeitung des LWV

  • Info zur Bedarfsermittlung

    Mit der Bedarfsermittlung wird festgestellt, was Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen benötigen, um bestmöglich teilhaben zu können. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ist dafür die örtliche Eingliederungshilfe zuständig. Wenn die betroffene Person noch nicht volljährig ist, ist der Fragebogen hier beendet. Sie können uns aber gerne am Ende der Umfrage unter Punkt 7 Ihre Erfahrungen mitteilen. Wenn sich für eine Stadt oder Kreis viele Menschen melden, geben wir Ihre Erfahrungen an die Verantwortlichen weiter.
  • 3. PiT - Personenintegrierter Teilhabeplan

    Die Bedarfsermittlung bei erwachsenen Personen mit Behinderung wird mit dem PiT - Personenintegrierter Teilhabeplan - durchgeführt. Dazu haben wir nun einige Fragen an Sie.
  • 4. Kürzungen von Leistungen der Eingliederungshilfe

    Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden vom LWV bezahlt. Anbieter (Leistungserbringer) sind Unternehmen, die Angebote für Menschen mit Behinderung haben, z.B. Betreuung beim Wohnen und Freizeit.
  • 5. Der Bescheid vom LWV Hessen

  • 6. Ihr Widerspruch gegen den Bescheid

  • 7. Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?

    Nutzen Sie die Chance, wenn Sie ein Thema haben, das Ihnen wichtig ist!
  • Wir danken Ihnen ganz herzlich für Ihre Zeit und Ihre Teilnahme an dieser Umfrage! Euer Netzwerk Inklusion Deutschland & Gemeinsam leben Hessen

  • Zu sehen sind hier die beiden Logos der Vereine Netzwerk Inklusion Deutschland e.V. und Gemeinsam leben Hessen e.V.
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