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  • Bankverbindung in Deutschland (zur Abbuchung der Darlehensraten)

  • Die Richtigkeit der vorstehenden Angaben wird ausdrücklich versichert.

    Die Sparkasse ist berechtigt, jederzeit die öffentlichen Register sowie das Grundbuch und die Grundakten einzusehen und einfache oder beglaubigte Abschriften und Auszüge zu beantragen, ebenso Auskünfte bei Versicherungen, Behörden und sonstigen Stellen, insbesondere Kreditinstituten, einzuholen, die sie zur Beurteilung des vorstehenden Antrages für erforderlich halten darf. Der Kunde willigt ein, dass seine persönlichen Daten zum Zwecke der Antragsprüfung an die Sparkasse übermittelt und durch diese verarbeitet werden.

    Ist der Antragsteller bereits Kunde der Sparkasse, willigt er ebenso in die Abfrage seiner persönlichen Daten im Datenbestand der Sparkasse ein.

    Datenübermittlung an die SCHUFA und Befreiung vom Bankgeheimnis

    Die Sparkasse übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS- GVO Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Sparkasse oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a des Bürgerlichen Gesetzbuches, § 18a des Kreditwesengesetzes

    Der Kunde befreit die Sparkasse insoweit auch vom Bankgeheimnis.

    Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht oder Standardvertragsklauseln vereinbart wurden, die unter www.schufa.de eingesehen werden können) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von

  • natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem

    SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DS-GVO entnommen oder online unter

    www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.

    Einwilligung Datenaustausch zwischen Kooperationspartner und Sparkasse und Befreiung vom Bankgeheimnis

    Der Kooperationspartner LEIT GmbH übermittelt der Sparkasse im Rahmen der Antragstellung und des ggf. zustande kommenden Darlehensvertrages personenbezogene Daten und dafür notwendige Unterlagen des Antragstellers (z.B. Einkommensnachweise Im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung durch die Sparkasse und weiteren Bearbeitung des Antrages sowie des ggf. zustande kommenden Darlehensvertrages kann der Austausch weiterer Informationen (z.B. Valutierung, Rechnungslegung) zwischen Sparkasse und Kooperationspartner notwendig sein.

    Der Kunde/Antragsteller befreit die Sparkasse insoweit auch vom Bankgeheimnis.

    Einwilligung Datenaustausch zwischen Factoring Gesellschaft und Sparkasse und Befreiung vom Bankgeheimnis

    Für den Fall, dass der Kooperationspartner die Forderung aus dem Vertragsverhältnis an die S-Factoring GmbH, Markt 7, 04109 Leipzig verkauft, wird im Rahmen der Bearbeitung und Abwicklung des Antrags bzw. des ggf. zustande kommenden Darlehensvertrages der Austausch von Informationen zwischen Sparkasse und der S-Factoring GmbH notwendig. Die Datenschutzhinweise der S-Factoring GmbH sind unter https://www.s-factoring.de/de/datenschutz abrufbar.

    Der Kunde/Antragsteller befreit die Sparkasse insoweit auch vom Bankgeheimnis.

    Die vorstehenden Einwilligungserklärungen sind freiwillig und können ohne Einfluss auf den Vertrag mit der Sparkasse jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

    Der/Die Antragsteller bestätigen, dass sie folgende Informationen erhalten haben:

    - SCHUFA-Information nach Art. 14 DS-GVO

    - Datenschutzhinweise der Sparkasse: Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 DS-GVO

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