• Rückrunden-Vertrag „Sportfreunde Club Eintracht Braunschweig“​

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    Die vollständige Übersicht der Vertragsinhalte, findest du in der Leistungsübersicht hier.

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      SportfreundeClub Partnerschaft - Rückrunde 24/25BASISLEISTUNGEN + 2x Tagestickets zu ausgewählten Liga-Heimspielen der 1. Lizenzmannschaft nach Verfügbarkeit** Ab der Saison 25/26: 399 EUR pro Saison und 4 Tagestickets ausgewählten Liga-Heimspielen der 1. Lizenzmannschaft nach Verfügbarkeit**
      €199,00
        
      Zwischensumme
      €0,00
      Steuer
      €0,00
      Gesamt
      €0,00
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    • Der Sportfreunde Club Eintracht Braunschweig wird realisiert von der Benefactor GmbH, Irisweg 4, 38122 Braunschweig. Der Kunde schließt einen Vertrag mit der Benefactor GmbH und als Gegenleistung für die o. g. Leistungen zahlt der Kunde für die Rückrunde der Saison 2024/25 einen einmaligen Betrag in der o.g. Höhe zzgl. der gesetzlichen MwSt. Ab der folgenden Saison fällt ein Betrag in der o.g. Höhe „Betrag ab Saison 25/26“ im Voraus jeder Saison an. Es entstehen keine weiteren KostenEs entstehen keine weiteren Kosten. Der Kunde erhält nach Einsenden dieses Vertrages eine Rechnung über die o.g. Summe.

      Diese Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um eine weitere Saison, wenn nicht bis zum 31.03. eines Jahres die Mitgliedschaft durch eine der Parteien mit Wirksamkeit zum 30.06. desselben Jahres schriftlich gekündigt wird.

    • ** Die Verfügbarkeit der Tickets ist abhängig vom Spiel und der Nachfrage. Bei zu großer Nachfrage können Tickets nicht garantiert werden.

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       Anlage 1

      Durchführungsbestimmungen

      1. Laufzeit und Kündigung
      1.1 Der vorliegende Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und hat vorbehaltlich einer Verlängerung gemäß Ziffer 1.2 eine Laufzeit von einer (1) Saison bis zum 30.06. des Folgejahres
      1.2 Der vorliegende Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um eine weitere Saison, es sei denn, eine der Parteien kündigt den vorliegenden Vertrag durch eine einseitige schriftliche Erklärung bis spätestens zum 31.03. eines Jahres mit Wirkung zum 30.06. desselben Jahres. Darüber hinaus ist das Recht der Parteien zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen.
      1.3 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
         
      2. Durchführungsbestimmungen
      2.1 Der Versand der Zutrittsberechtigungen erfolgt auf Gefahr des Kunden nach Eingang der geschuldeten Gegenleistungen.
      2.2 Die Ausgestaltung der umseitig genannten werblichen Darstellungsrechte des Kunden steht nach Art, Anzahl und Umfang im freien Ermessen der Benefactor GmbH und kann unter besonderen Umständen angepasst werden. Ausgestaltung und/oder Veränderungen erfolgen für alle Mitglieder im SportfreundeClub Eintracht Braunschweig gleichmäßig.
      2.3 Der Kunde ist ausschließlich dazu berechtigt, mit dem vorgegebenen Titel bzw. Logo „Partner im SportfreundeClub Eintracht Braunschweig“ werblich aufzutreten. Jeder andere werbliche Auftritt im Zusammenhang mit Einrtracht Braunschweig ist untersagt.
      2.4 Der Kunde ist verpflichtet der Benefactor GmbH alle erforderlichen Vorlagen in dem vorgegebenen Format zur Genehmigung vorzulegen. Nicht genehmigte Vorlagen dürfen nicht genutzt werden.
      2.5 Der Kunde erhält die werblichen Darstellungsrechte ausschließlich zur Darstellung seines Firmennamens. Eine Übertragung der Darstellungsrechte auf Dritte durch den Kunden ist ausgeschlossen.
      2.6 Nutzt der Kunde einzelne oder alle durch die Benefactor GmbH im Rahmen dieses Vertrages gewährten Leistungen nicht, so lässt dieser Umstand den Vergütungsanspruch der Benefactor GmbH unberührt. Die Benefactor GmbH ist nicht verpflichtet den Kunden zur Nutzung seiner Leistungen aufzufordern.
         
      3. Allgemeine Bestimmungen
      3.1 Dem Kunden ist bekannt, dass die erhobenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen mittels EDV gespeichert und verarbeitet werden.
      3.2 Die Parteien verpflichten sich über den Inhalt dieses Vertrages, insbesondere die hiernach geschuldeten Leistungen, Stillschweigen zu bewahren.
      3.3 Sollten einzelne Bestimmungen des vorliegenden Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte eine regelungsbedürftige Lücke bestehen, hat dieser Vertrag im Übrigen Bestand.
      3.4 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Erwerb und die Verwendung von Eintrittskarten des SportfreundeClub Eintracht Braunschweig sind Bestandteile dieses Vertrages.
      3.5 Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Braunschweig, Deutschland.
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