Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeine Informationen
1.1 Veranstalter
1.2 Titel der Veranstaltung
1.3. Veranstaltungsort
1.4 Veranstaltungszeitraum
1.5 Gerichtsstand / anzuwendendes Recht
1.6 Ansprüche seitens des Ausstellers
1.7 Salvatorische Klausel
2. Waren- und Verkaufsbedingungen
2.1 Allgemeine Regeln
2.2 Waffenregeln
2.3 Produktfälschungen / nicht-lizensierte Waren
2.4 AI-Verbot
2.5 Lebensmittelverkauf
2.6 Jugendschutz / 18+ Regeln
2.7 Regeln für Tattoo-Stände
2.8 Sonstiges
3. Teilnahme
3.1 Teilnahmebedingungen
3.2 Anmeldedetails
3.3 Aussteller-Tickets
3.4 Versicherung / Haftung
3.5 Nichterfüllung der Teilnahmebedingungen
3.6 Rücktritt und Nicht-Teilnahme
4. Standinformationen
4.1 Allgemein
4.2 Aufbau- und Abbauzeiten
4.3 Ausstattung der Stände
4.4 Stromanschlüsse
4.5 Internet
4.6 Parken
5. Miete & Zusatzkosten
5.1 Standmiete
5.2 Zahlungen
5.3 Kosten während der Veranstaltung
6. Postdienste
7. Einsatz elektronischer Geräte
7.1 Allgemein
7.2 GEMA
7.3 Lautstärke
7.4 Sicherheit
7.5 Haftung
8. Promotion-Aktionen und Werbung
8.1 Werben auf der DoKomi
8.2 Aktionen auf der DoKomi
9. Verhalten auf der LOYG! Con / Sicherheit
9.1 Hausrecht
9.2 Allgemeine Hinweise
9.3 Sicherheit vor Ort
10. Reinigung und Müllentsorgung
10.1 Reinigung der Gänge
10.2 Reinigung der Stände
1. Allgemeine Informationen
1.1 Veranstalter
LOYG! Events GmbH
v.d.Gf. Marvin Sonnenschein Görit
Springerplatz 40
44793 Bochum
Mail: hallo@loyg.events
1.2 Titel der Veranstaltung
„LOYG! Con 2025“
1.3 Veranstaltungsort
Jahrhunderthalle Bochum
An d. Jahrhunderthalle 1
44793 Bochum
1.4 Veransaltungszeitraum
Samstag, 10.05.2025, von 12:00 - 20:00 Uhr
Sonntag, 11.05.2025, von 12:00 - 18:00 Uhr
1.4 Gerichtsstand / anzuwendendes Recht
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Ausstellern/Händlern und dem Veranstalter ist Bochum, und in Fällen von Streitigkeiten ist das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht anzuwenden.
1.5 Ansprüche seitens des Ausstellers
a) Mündliche Vereinbarungen, Genehmigungen und Nebenreden bedürfen der Schriftform sowie der expliziten Genehmigung des Veranstalters um Gültigkeit zu erlangen. Dies bezieht sich auch auf Änderungen sowie Reservierungen auf den Anmeldeformularen.b) Alle etwaigen Ansprüche des Ausstellers/Händlers aus dem mit dem Veranstalter abgeschlossenen Vertrag sowie außervertragliche Ansprüche, sind spätestens 10 Tage nach Veranstaltungsende schriftlich beim Veranstalter anzumelden. Unabhängig davon verjähren sie, wenn sie nicht vor Ablauf des betreffenden Kalenderjahres gerichtlich geltend gemacht worden sind.
c) Ersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter wegen Verschlechterung oder Minderung der Mietsache verjähren innerhalb von 12 Monaten beginnend am letzten Tag der Veranstaltung.
d) Der Veranstalter und der Aussteller/Händler halten sämtliche Verpflichtungen aus dem Bundesdatenschutzgesetz ein und werden ihre Mitarbeiter und/oder beauftragte Dritte entsprechend verpflichten. Diese Verpflichtung gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Sämtliche Informationen über personenbezogene Daten, die dem Aussteller/Händler, deren Mitarbeitern oder Dritten zur Erfüllung des Vertrages bekannt werden, sind vertraulich zu behandeln. Der Veranstalter wird keine personenbezogenen Daten über die Veranstaltung hinaus verwenden oder verwerten.
1.6 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, werden oder unvollständig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Bestimmung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
2. Waren- und Verkaufsbedingungen
2.1 Allgemeine Regeln
a) Die Standbetreibenden verpflichten sich, ihren Stand optisch ansprechend zu gestalten. Als Mindestanforderung gilt die Verwendung einer Tischdecke oder einer geeigneten Unterlage für den bereitgestellten Tisch.
b) Auf der LOYG! Con sollten vorrangig Artikel ausgestellt und verkauft werden, die die Nerdpopkultur widerspiegeln. Der Aussteller/Händler hat sich dabei selbst um die Einhaltung geltenden Rechts zu kümmern, insbesondere des Jugendschutzgesetzes.
c) Unzulässig ist die Ausstellung solcher Werke, deren Verbreitung, Ausstellung usw. durch Gesetze der Bundesrepublik Deutschland verboten sind. Für diese ausgeschlossenen Werke darf auch nicht geworben werden.
d) Der Verkauf und die Austellung von KI / AI generierten Werken ist nicht gestattet.
e) Der Verkauf von organischen Stoffen, einschließlich Pflanzen, lebender oder getrockneter Tiere sowie ausgestopfter Tiere, ist strikt untersagt.
f) Dem Veranstalter ist es freigestellt, Ausstellern/Händlern den Verkauf von Waren auch ohne Nennung von Gründen zu verwehren.
2.2 Waffenregeln
Der Verkauf echter Waffen oder scharfer Waffen-Replika ist grundsätzlich verboten. Erlaubt ist hingegen der Verkauf von stumpfen Deko-Waffen. Bei diesen muss der Standbetreiber sicherstellen, dass diese nicht an Besucher unter 18 Jahren ausgegeben werden. Dazu ist ein durchgängiger Alterscheck mit Ausweiskontrolle durch den Standbetreiber erforderlich. Grundsätzlich muss der Standbetreiber zudem sicherzustellen, dass seine angebotenen Produkte nicht gegen das deutsche Waffenschutz-Gesetz verstoßen. Eine Liste verbotener Waffen und Gegenstände ist unter https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html zu finden. Die Gültigkeit des Waffengesetzes hat in jedem Fall Vorrang. Bei Verstößen gegen die Regelung zur Alterskontrolle oder gegen die Regeln zu verbotenen Gegenständen droht ein Ausschluss von der Veranstaltung.
2.3 Produktfälschungen / nicht-lizensierte Ware
Ausgenommen von den folgenden Punkten ist selbst angefertigte und designte Fanart.
a) Der Verkauf von Fälschungen, Plagiaten und nicht lizenzierter Waren ist untersagt. Es dürfen ausschließlich Waren angeboten werden, die einen eindeutigen Copyright-Vermerk des Urhebers besitzen. (Ausnahmen sind offiziell bekannte Distributoren wie z. B.: Geneon, ADV, Universum,Tokyopop, Bandai, etc.) Bei Originalwaren OHNE Copyright-Vermerk ist der Händler verpflichtet, bei Verdacht dieses SCHRIFTLICH vor Ort zu beweisen. Dies kann durch Angabe der offiziellen Seite des Herstellers erfolgen, auf der erkenntlich ist, dass die angebotene/ausgestellte Ware unter Lizenz hergestellt wird.
b) Bei Verdacht, dass Waren im Angebot eines Ausstellers/Händlers nicht vom Lizenzgeber des Produktes autorisiert wurden, nicht unter Lizenz produziert wurden oder mit ungültiger falscher/nicht vorhandener Lizenz verkauft werden, ist der Aussteller/Händler dazu verpflichtet, diese Produkte auf Anweisung des Veranstalters oder einer von ihm weisungsberechtigten Person aus dem Verkauf zu nehmen und diese für den restlichen Veranstaltungszeitraum von der Verkaufsfläche zu entfernen. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten über die Beschaffenheit der Ware obliegt die Entscheidung über den Verkauf dieser Ware dem Veranstalter. Bei wiederholter Zuwiderhandlung hat der Veranstalter das Recht, den Stand unter Ausübung seines Hausrechts zu schließen und den Aussteller/Händler von der Veranstaltung zu verweisen.
c) Sollte der Verdacht aufkommen, dass gefälschte Sammelkarten zum Verkauf angeboten werden, wird dies durch das Fachpersonal überprüft. Bei bestätigtem Verdacht behält sich die Veranstaltungsleitung vor, den betreffenden Stand umgehend zu schließen. Bei Unsicherheiten hinsichtlich der Echtheit von Sammelkarten wird empfohlen, diese nicht mitzubringen.
d) Der Verkauf von Produkten von Online-Versanddienstleistern, wie z.B. "Aliexpress" oder "Temu" sowie Droppshipping-Artikeln, ist nicht gestattet.
2.4 AI-Verbot
a) Der Verkauf von Waren, die ausschließlich oder teilweise durch Zuhilfenahme generativer künstlicher Intelligenzen erstellt worden sind, ist untersagt.
2.5 Verkauf von Lebensmitteln & Getränken
a) Austeller*innen ist der Verkauf von Lebensmitteln an den Ständen nur erlaubt, wenn es sich um abgepackte Ware handelt (beispielsweise in Form von Snacks / Süßigkeiten) oder wenn es sich um Produkte handelt, die nicht für den direkten Verzehr gedacht sind (beispielsweise Instantnudeln o. ä.). Getränke dürfen nur in Form von verschlossenen Dosen, Flaschen oder anderen Behältnissen verkauft werden. Ein Ausschank ist nicht gestattet. Es muss in jedem Fall auf die Einhaltung der geltenden Hygiene- und Lebensmittelgesetze geachtet werden.
b) Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder Verletzungen, die durch die Abgabe von Probewaren/den Verkauf abgepackter Ware innerhalb oder außerhalb des Veranstaltungsgeländes entstehen.
c) Sonderregelungen bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen Absprache mit dem Veranstalter.
d) Nach Paragraf 11 Abs.2 LFGB müssen Produkte bzw. die Abteilung, in der Erzeugnisse mit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum angeboten werden, besonders gekennzeichnet sein oder dürfen andernfalls nicht verkauft werden.
2.6 Jugendschutz
a) Es ist zu beachten, dass viele der Veranstaltungsbesucher minderjährig sind, daher dürfen nicht jugendfreie, Gewalt verherrlichende und pornografische Waren ausschließlich in der 18+ Area ausgestellt werden. Zensurbalken gelten als nicht ausreichend, ebenso wie eine ungeöffnete oder für Minderjährige unzugängliche Aufbewahrung. Nicht jugendfreie Waren dürfen auch auf Nachfrage und gegen Alterskontrolle im öffentlichen Bereich nicht herausgegeben werden.
b) Ebenfalls unter ausschließlich im Bereich der 18+ Stände erlaubte Waren fallen Aktmotive sowie Figuren, die zwar an den verfänglichsten Regionen bekleidet sind (z. B. Dessous), aber provokative und/oder sexuell anregende Handlungen vornehmen. Gleiches gilt für Ahegao-Produkte sowie Figuren, Mangas/Doujinshis, Artbooks und Animes aus dem Genre Yaoi, Yuri, Hentai, Horror, Splatter, Gore und teilweise Ecchi.
c) Im öffentlichen Bereich sind Mangas/Doujinshis, Artbooks und DVDs weiterhin erlaubt, wenn diese keinem erotischen und/oder gewalttätigen Genre (z.B. Yaoi, Yuri, Hentai, Horror, Splatter, Gore) angehören, jedoch im geringen Maße erotische und gewalttätige Szenen beinhalten.
d) Mangas/Doujinshis, Artbooks und DVDs aus erotischen und/oder gewalttätigen Genres (z. B. Yaoi, Yuri, Hentai, Horror, Splatter, Gore) sind außerhalb der 18+ Area ausschließlich im Ausstellbereich der Lizenzinhaber/Verlagshäuser weiterhin erlaubt, wenn diese vollständig versiegelt sind und für Minderjährige unzugänglich aufbewahrt werden. Zensurbalken gelten als nicht ausreichend. Der Verkauf solcher Artikel darf nur gegen Vorlage eines Lichtbildausweises an volljährige Besucher stattfinden. Ein Verstoß kann zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung führen.
e) Der Verkauf von in den §§ 184a und 184b StGB bezeichneten Schriften wird durch den Veranstalter zur Anzeige gebracht.
2.7 Regeln für Tattoo-Stände
a) Für Tattoostände gelten die Punkte des Jugendschutzes. Es dürfen auf der Con ausschließlich Personen tätowiert werden, welche das 18. Lebensjahr erreicht haben. Dies ist von den Standbetreibenden durch ein Ausweisdokument zu prüfen.
b) Bei der Bewerbung muss für jeden Tattoo-Künstler, der am Stand Tätowierungen durchführen soll, jeweils ein aussagekräftiges Portfolio verlinkt werden.
c) Vor Ort dürfen ausschließlich selbst designte Motive tättowiert werden. Kopien von bestehenden bzw. lizenzrechtlich geschützten Motiven sind nicht zulässig. Dies gilt auch, wenn seitens eines Kunden explizit ein durch unsere Regeln ausgeschlossenes Motiv verlangt wird. Sollte vor Ort festgestellt werden, dass gegen die o. g. Regeln verstoßen wird, wird der entsprechende Stand von diesem und zukünftigen Events des Veranstalters ausgeschlossen.
d) Die Standbetreibenden sind verpflichtet, alle geltenden Hygienemaßnahmen einzuhalten. Frische Tätowierungen müssen fachgerecht abgedeckt und verpackt werden. Die Kund*innen sind darauf hinzuweisen, dass das Tragen eines frischen Tattoos auf der Veranstaltung nur in abgedecktem Zustand gestattet ist. Die Einhaltung dieser Standards kann durch das Fachpersonal der Veranstaltung überprüft.
e) Einwegmaterialien wie Nadeln und ähnliches müssen von den Standbetreibenden fachgerecht und sicher entsorgt werden, um Verletzungsrisiken für andere Personen zu vermeiden.
2.8 Sonstiges
a) Der Verkauf von Lucky Bags, Wundertüten und ähnlichen Konzepten ist im Bereich der Aussteller-Stände unter der Bedingung erlaubt, dass die Preise von Lucky Bags und der mögliche Inhalt (es reicht die Auflistung der enthaltenen Produktgruppen inkl. der jeweiligen Anzahl) klar ausgeschildert sind.
b) Zusätzlich zu den in Punkt 2.2 bis 2.5 genannten Waren und Erzeugnissen ist jeglicher Verkauf von Waren außerhalb der gemieteten Standflächen und Räumlichkeiten verboten.
c) Sofern nicht mit dem Veranstalter anderweitig vertraglich vereinbart, ist der Verkauf von Eintrittskarten anderer Veranstaltungen jeglicher Art untersagt.
3. Teilnahme
3.1 Teilnahmebedingungen
a) Die LOYG! Con richtet sich primär an Stände mit Bezug zur Nerd Popkultur. Sofern das Angebot als passend zum Event und zu unserer Community betrachtet wird, steht eine Teilnahme aber im begrenzten Rahmen auch solchen Ausstellern offen, die nicht aus diesem Bereich stammen.
b) Aussteller/Händler, über die ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, können nicht ausstellen oder verkaufen. Wenn ein solches Verfahren nach der Meldung zur LOYG! Con eröffnet wird, so ist der Veranstalter unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
c) Weiterhin können private Fan-Clubs, Verleger von Fanzines, eingetragene Vereine o. ä. auf der LOYG! Coni ausstellen. Hierbei gilt, dass nur Waren aus eigener Produktion verkauft werden dürfen (z. B. Kalender, Poster, T-Shirts mit Vereinslogo, selbst gezeichnete Artworks, usw).
d) Aussteller*innen/ Händler*innen müssen grundsätzlich volljährig und geschäftsfähig sein. Ein Gewerbeschein ist für die Teilnahme an der Veranstaltung als kommerzieller Aussteller Pflicht; bei Flohmarktständen oder Community-Projekten ist dies nicht der Fall.
3.2 Anmeldung
a) Die Anmeldung erfolgt über ein Online-Formular. Mit dem Übermitteln des Online-Formulars bestätig Aussteller*in/ Händler*in, die Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert zu haben. Der Bewerbungszeitraum läuft vom 17.11.24 bis zum 01.05.2025 oder wenn alle Stände vergeben sind. Bewerbungen, die nach dieser Frist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden und werden, falls gewünscht, auf eine Nachrückerliste gesetzt. Wird ein Platz frei und kann an einen Nachrücker vergeben werden, so wird dieser separat vom Veranstalter benachrichtigt.
b) Vorläufige schriftliche Anmeldungen, eventuell verbunden mit Reservierungswünschen, sind gegenstandslos, wenn sie nicht schriftlich vom Veranstalter bzw. dem zuständigen Organisator bestätigt wurden.
c) Aussteller*in/Händler*in ist an seine Anmeldung gebunden. Bis zur Bestätigung ist der Rücktritt von der Anmeldung kostenlos möglich.
d) Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
e) Der Abschluss des Vertrages begründet für Aussteller*in/Händler*in keinen Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Platzes, jedoch werden seine Wünsche in Bezug auf Lage, Nachbarschaft und Größe nach Möglichkeit berücksichtigt. Je nach Waren/Leistungsangebot eines Standbetreibers behält sich der Veranstalter vor, die Lage des Standes auszurichten bzw. zu variieren.
f) Der Veranstalter ist berechtigt, die beantragten Standgrößen herab-, nicht jedoch heraufzusetzen. Die Miete verringert sich in einem solchen Fall entsprechend.
g) Der Tausch von Ständen zwischen den zugelassenen Aussteller*innen/Händler*innen untereinander bedarf der vorherigen Einwilligung des Veranstalters.
h) Vom Veranstalter gemietete Standflächen dürfen nicht an Dirtte übertragen, unter- oder weitervermietet werden. Es ist aber erlaubt, sich die Standfläche mit einer/m anderen Händler*in zu teilen. In letzterem Fall muss bis zum 1. März 2025 eine schriftliche Anfrage an hallo@loyg.events gesendet und dann vom Veranstalter bestätigt werden.
i) Sollte der Aussteller*in/Händler*in seine Anschrift nach Genehmigung des Standes ändern, ist dies umgehend dem Veranstalter zu melden. Dies gilt auch bei Wechsel des Ansprechpartners.
3.3 Aussteller*innen-Tickets
a) Für die Dauer der Veranstaltung werden für die Austeller*innen/Händler*innen Bändchen zur Verfügung. Diese Kennzeichnung fungieren als Veranstaltungsausweise und werden beim Aufbau/Akkreditierung ausgeteilt. Die Weitergabe dieser Veranstaltungsausweise an Dritte ist untersagt.
b) Bei Missbrauch oder Weitergabe von Veranstaltungsausweise an Dritte werden die Kosten, für die dadurch entstehenden Schäden, an den/die Austeller*in/ Händler*in in Rechnung gestellt. Missbräuchlich benutzte Veranstaltungsausweise werden ersatzlos eingezogen.
c) Der Verlust eines Aussteller-/Händlerausweises ist umgehend dem Veranstalter zu melden. Der Aussteller/Händler haftet für alle durch verspätete Verlustmitteilung entstandene Schäden.
3.4 Versicherung/ Haftung
a) Die Versicherung der von den Ausstellern/Händlern eingebrachten Standausstattung, elektronischer Geräte und des Ausstellungsgutes/Verkaufsgutes gegen Einbruch, Diebstahl, Feuer und Wasserschäden sowie Transportschäden auf dem Weg zum oder vom Veranstaltungsort obliegt ausschließlich der Verantwortung der einzelnen Aussteller/Händler.
b) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung jeglicher Art für private Gegenstände der Aussteller/Händler, wie z. B. Taschen, Koffer, Jacken, Mobiltelefone, usw. Sofern nötig, informiert der Veranstalter entsprechend die Polizei und die Versicherung.
c) Der Aussteller/Händler haftet für alle entstanden Schäden, die Dritte oder der Veranstalter auf dem Stand des Ausstellers/Händlers erleiden. Dies schließt das Unterlassen von Hilfeleistungen mit ein.
3.5 Nichterfüllung der Teilnahmebedingungen
Wird gegen Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen verstoßen und ein solches vertragswidriges Verhalten trotz Mahnung fortgesetzt, so kann der Veranstalter den betreffenden Aussteller*in/Händler*in von der Veranstaltung ausschließen, in besonders schweren Fällen auch von künftigen Veranstaltungen der LOYG! Events GmbH. Dies gilt auch dann, wenn Gegenstände entgegen gesetzlichen Verboten ausgestellt werden oder Aussteller*in/Händler*in oder deren Mitarbeiter sich an der Begehung von strafbaren Handlungen beteiligen oder dazu auffordern.
3.6 Rücktritt und Nicht-Teilnahme
Nach Erhalt der Zusage muss der Stand bis zum 16.02.2025 verbindlich gebucht werden.
a) Erfolgt keine Buchung bis zu diesem Zeitraums, wird der Stand anderweitig vergeben und die Zusage widerrufen.
b) Die Buchung des Standes und Add-Ons ist endgültig und somit vom Umtausch ausgeschlossen; eine Stornierung oder Erstattung bei Nichtteilnahme ist ebenfalls ausgeschlossen.
c) Sollte während der Veranstaltung der gebuchte Stand ohne vorherige Abmeldung unbesetzt bleiben, wird Aussteller*in/ Händler*in von zukünftigen Events ausgeschlossen.
4. Standinformationen
4.1 Allgemein
a) Aussteller*innen und Händler*innen sind verpflichtet, während der für sie geltenden Öffnungszeiten ihren Stand pausenlos zu belegen. Die Öffnungszeiten der Ständen sind gleich der Öffnungszeiten der LOYG! Con. Alle Stände öffnen demnach gemeinsam und werden auch gemeinsam geschlossen.
b) Ein Abbau vor Beendigung der offiziellen Veranstaltungslaufzeiten ist nicht gestattet.
c) Sollte ein Stand nach Beendigung der vorgegebenen Abbauzeit noch nicht geräumt sein, behält sich der Veranstalter vor, den Stand auf Kosten von Aussteller*in/Händler*in zu räumen.
d) Kann der Stand wegen unvorhergesehener Ereignisse seitens Aussteller*in/Händler*in nicht belegt werden, ist der Veranstalter umgehend zu informieren.
e) Die Stände, die am ersten Veranstaltungstag um 11:30 Uhr nicht belegt sind, können vom Veranstalter anderweitig vergeben werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung gezahlter Standmiete wird ausgeschlossen.
f) Jeder Stand bekommt eine eigene Standnummer. Die finalen Standnummern und Positionen auf dem Gelände werden voraussichtlich am 1. April bekanntgegeben.
g) Die Ware sollten vorzugsweise abgedeckt sein um eventuellen Diebstählen entgegen zu wirken. Sicherheitspersonal wird die Stände nach Schluss der Veranstaltung/Verkaufsflächen kontrollieren und die Stände bewachen.
h) Der Veranstalter haftet weder für Schäden durch Dritte noch bei Diebstahl der Waren.
i) Stände müssen die Vorgaben aus den aktuellen technischen Richtlinien der Jahrhunderthalle Bochum erfüllen.
4.2 Aufbau- und Abbauzeiten
Aufbau: Samstag, 10. Mai 2025 von 09:00 -11:30 Uhr
Aufbau Sonntag, 11. Mai 2025 von 09:00 - 11:30 Uhr
Abbau: Sonntag, 11. Mai 2025 von 18:15 - 20:00 Uhr
4.3 Ausstattung der Stände
a) Die Stände werden vom Veranstalter, mit der in der Anmeldung gebuchten Ausstattung sowie Fläche, gestellt.
b) Verwendete Stoffe und Materialien zur Ausstattung und Dekoration der Stände müssen flammenfest imprägniert sein (B1). Dekorationen, die vom Veranstalter gestellten Materialien (Tische, Stühle, Stellwände usw.) beschädigen, sind nicht gestattet.
c) Sofern keine optionalen Zusatzleistungen gebucht wurden, wird nur die reine Standfläche inkl. eines Tisches gestellt.Die Standfläche darf vom Aussteller/Händler selbst eingerichtet werden. Diese eigene Einrichtung des Standes darf nur innerhalb der gemieteten Fläche aufgestellt und dekoriert werden. Bei Benutzung der eigenen Austattung gelten die gleichen Vorgaben wie unter Punkt 4.3.b.
d) Die gemieteten Standflächen sind leer und besenrein zurückzugeben (siehe Punkt 11.2).
e) Der Veranstalter kann für jegliche Schäden, die durch die Benutzung der eigenen Standeinrichtung (inklusive elektronischerGeräte) entstehen, nicht haftbar gemacht werden (siehe Punkt 3.4).
f) Bei Zuwiderhandlungen kann der Veranstalter notwendige Änderungen auf Kosten des Ausstellers/Händlers vornehmen lassen.
g) Die Standeinrichtung ist nach Veranstaltungsende in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Wiederherstellung und Neubeschaffung von beschädigten, zerstörten oder abhanden gekommenen Einrichtungsgegenständen erfolgen nur durch den Veranstalter und auf Kosten des Ausstellers/Händlers. Insbesondere auf Klebebandrückstände an den Tischen ist zu achten (siehe Punkt 11.2).
h) Es können vom Veranstalter keine elektronischen Geräte jeglicher Art
angemietet werden.
i) Die Standfläche darf während der Veranstaltung nicht verändert (z. B. erweitert) werden. Bei Zuwiderhandlung werden Strafgebühren in Höhe von 500,-€ erhoben. Der Veranstalter ist weiterhin dazu berechtigt, bei Zuwiderhandlung die weitere Durchführung des Standes zu untersagen.
4.4 Stromanschlüsse
a) Wird für einen Ausstellungsstand eine zusätzliche Stromversorgung benötigt, muss diese innerhalb der Fristen unter den Zusatzleistungen ausgewählt werden. Nachträgliche Änderungswünsche werden zwar berücksichtigt, soweit dies möglich ist, die Umsetzung kann aber nicht garantiert werden.
b) Der Veranstalter wird im Rahmen seiner Möglichkeiten alles tun, um die gebuchte Stromversorgung sicherzustellen. Da Technik und Infrastruktur jedoch über die Jahrhunderthalle bereitgestellt werden, übernimmt der Veranstalter*in keine Haftung für etwaige Ausfälle der Stromversorgung.
c) Der Veranstalter haftet für keinerlei Schäden die durch die Benutzung der Strom-Anschlüsse am Veranstaltungsort entstehen.
d) Der Veranstalter stellt keine Verlängerungskabel oder Verteilersteckdosen zur Verfügung.
4.5 Internet
a) In der Jahrhunderthalle steht kein WLAN zur Verfügung. Falls Internetzugang, beispielsweise für Kartenzahlungen, erforderlich ist, sind die Standbetreibenden selbst dafür verantwortlich, eine entsprechende Lösung wie mobile Router oder andere mobile Internetzugänge zu organsieren.
4.6 Parken
a) Im Nahfeld der Jahrhunderhalle gibt es keine frei verfügbare Parkfläche. Das Parkhaus Westpark/ Jahrhunderhalle ist vom Veranstalter exklusiv gemietet worden. Der Erweb eines Parktickets für den Veranstaltungszeitraums ist ausschließen über den Veranstalter im Vorfeld möglich.
b) Mit diesem Parkticket wird die einfach Ein- und Ausfahrt während des Veranstaltungszeitraums ermöglicht. Eine Wiedereinfahrt während der Veranstaltungszeit ist nicht möglich.
c) Für eine reine Anlieferung ist kein Parkticket nötig.
d) Das Parkhaus bietet lediglich Stellplätze für PKWs (max. Höhe 2m).
e) Aufgrund des eingeschränkten Konitgents ist z.Z. nur ein Parkticket pro Stand verfügbar und buchbar.
f) Im Parkhaus gilt die StvO. Bei Beschädigungen durch oder des Parkhauses ist der Eigentümer des Parkhauses zu konktatieren. (Eigentümer: WirtschaftsEntwicklungs-
Gesellschaft Bochum mbH, Viktoriastraße 10, 44787 Bochum). Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die während der Nutzung des Parkhauses entstehen.
5. Miete und Zusatzkosten
5.1 Standmiete
a) Die Preise für die Standmiete sowie alle weiteren Kostenpunkte sind im Onlineshop gelistet. Die zu zahlende Gesamtsumme errechnet sich aus der Summe der gewünschten Einzelpositionen und Vorverkaufsgebühren. Die Mehrwertsteuer ist hier bereits erhalten.
5.2 Zahlungen
a) Die Zahlung für den Stand ist bei der Buchung im Online-Shop sofort fällig.
b) Der Aussteller/Händler verliert, ungeachtet seiner Zahlungsverpflichtung, den Anspruch auf Teilnahme an der LOYG! Con, wenn die Miete plus etwaige Kosten durch zusätzliche Leistungen nicht fristgerecht eingegangen ist.
5.3 Kosten während der Veranstaltung
Sollten während der Veranstaltung Kosten entstehen, so sind diese in Summe direkt auf der Veranstaltung an den Veranstalter zu entrichten.
6. Postdienste
Verastalter*in nimmt keinerlei Sendungen wie z. B. Pakete, Lieferungen oder sonstige Gegenstände entgegen und übernimmt keine Haftung für Sendungen von Dritten.
7. Einsatz elektronischer Geräte
7.1 Allgemein
Der Einsatz von elektronischen Geräten jeglicher Art (z. B. Laptop, Beamer, Audio- oder TV-Anlagen) ist nur vorbehaltlich und unter Einhaltung der technischen Richtlinien der Jahrhunderthalle Bochum gestattet.
7.2 GEMA
Austeller*in/Händler*in ist verpflichtet GEMA selbstständig anzumelden und Gebühren zu entrichten sofern er/sie GEMA-pflichtige Medien einsetzt. Jegliche Haftung des Veranstalters für nicht entrichtete GEMA Gebühren ist ausgeschlossen.
Kontaktadresse:
www.gema.de
oder
GEMA
Postfach 30 12 40
10722 Berlin
Telefon: 030 1200210-54 (Mo - Fr: 07:00 bis 18:00 Uhr)
E-Mail: kontakt@gema.de
7.3 Lautstärke / Einsatz von Scheinwerfern
Durch Vorführungen o.ä. darf die Veranstaltungstätigkeit auf den umliegenden Ständen nicht beeinträchtigt werden. Lautsprecher und/oder Scheinwerfer müssen auf das Standinnere gerichtet sein. Der Veranstalter kann bei Verstößen gegen diese Regelung Abmahnungen aussprechen bis hin zur Sperrung des Stromes für diesen Stand. Austeller*in/ Händler*in stellt sicher, dass alle elektronischen Geräte am Stand intakt sind und keine Gefahr für die Besucher*innen oder der Veranstaltung selbst sind.
7.4 Sicherheit
Am Stand betriebene elektrische Geräte müssen der jeweils gültigen BGV A3 Norm entsprechen. Die Geräte dürfen zu keinem Zeitpunkt unbeaufsichtigt betrieben werden.
7.5 Haftung
Für Schäden, die durch vom Standbetreiber eingesetzten elektrischen Medien entstehen, haftet der Standbetreiber, siehe hierzu auch Punkt 3.4.
8. Promotion-Aktionen und Werbung
8.1 Werben auf der LOYG! Con
a) Das Anbringen von Werbemitteln innerhalb der eigenen Standfläche an Wandflächen, Säulen, Eingängen, Treppenhäuser, usw. ist untersagt. Es sollte zu diesem Zwecke ein geeigneter Ständer benutzt werden.
b) Außerhalb der eigenen Standfläche ist es untersagt, Banner/Aufsteller oder Werbemittel jeglicher Art (z. B. Poster, Flyer) zu zeigen, verteilen, positionieren, auszulegen oder anzubringen, sofern dies nicht vertraglich mit dem Veranstalter vereinbart wurde.
c) Das Aufstellen von Werbe- und Verkaufswagen, Bücherbussen etc. auf dem Veranstaltungsgelände ist nur gegen Gebühr und nach Absprache mit dem Veranstalter möglich.
d) Sollten die Umstände eine Beseitigung, bzw. Entsorgung von nicht abgesprochenen Werbemitteln nötig machen, so wird der Verursacher an die dadurch entstehenden Kosten in voller Höhe herangezogen.
8.2 Aktionen auf der LOYG! Con
a) Signierstunden, Meet & Greets und andere besondere Aktionen auf dem Hallengelände bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters und müssen bis zum 1. März 2025 bei diesem angefragt werden.
9. Verhalten auf der LOYG! Con / Sicherheit
9.1 Hausordnung
Zusätzlich zu diesen Teilnahmebedingungen gilt die während der Veranstaltung in den Eingangsbereichen ausgehängte Hausordnung der Jahrhunderthalle Bochum.
9.2 Allgemeine Hinweise
a) Jeder*e Aussteller*in/Händler*in ist für das Gelingen der LOYG! Con mitverantwortlich. Handlungen, welche die Veranstaltung, die Besucher*innen oder andere Aussteller*innen/Händler*innen in nicht vertretbarer Weise stören, behindern oder gefährden, sind daher zu unterlassen.
b) Es gehört zu den Pflichten jedes*r Aussteller*in dabei mitzuwirken, dass Diebstähle weit möglichst verhindert und entdeckte Diebstähle strafrechtlich geahndet werden.
c) Film-, Ton-, und Fotoaufnahmen seitens Aussteller*in/Händler*in sind ohne Absprache mit dem Veranstalter und mit Einverständnis der aufgenommenen Person(en) nur zu privaten Zweck erlaubt.
d) Herrenlose Taschen, Rucksäcke, etc. sind umgehend dem Veranstalter zu melden.
e) Dem Aussteller*in/Händler*in ist der Aufenthalt an seinem Stand während der Nacht nicht gestattet. Die allgemeine Bewachung des gesamten Veranstaltungsgeländes übernimmt die Jahrhunderhalle.
f) In einer Notfallsituation sind die Aussteller*innen/ Händler*innen verpflichtet, den Weisungen des für die Sicherheit beauftragten Personals und den eintreffenden Rettungs- und Ordnungskräften unbedingt Folge zu leisten.
g) Grob fahrlässiges Verhalten kann zu sofortigem Ausschluss der Veranstaltung führen. In diesem Falle erhält der Aussteller/Händler die von ihm entrichtete Standmiete und ggf. zusätzliche Kosten nicht zurückerstattet.
h) Gemäß dem nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht auf freie Meinungsäußerung sind gewisse Störungen der LOYG! Con auf begrenzte Zeit möglich und unvermeidbar. Der Veranstalter haftet nicht für dadurch dem Aussteller*in/Händler*in entstehende Schäden.
9.3 Sicherheit vor Ort
Die gewerbliche Sicherheitsaufsicht während der Veranstaltung geschieht in Zusammenarbeit mit der Jahrhunderthalle Bochum.
10. Reinigung und Müllentsorgung
10.1 Reinigung der Gänge
Der Veranstalter sorgt für die Reinigung der Gänge.
10.2 Reinigung der Stände
a) Die unter Punkt 4.3.a/b beschriebenen Standaufbauten werden in einem dokumentierten Zustand übergeben. Die Reinigung der Stände obliegt Aussteller*in/Händler*in.
b) Aussteller*in/Händler*in ist für die Müllentsorgung grundsätzlich selbst verantwortlich. Anfallender Müll kann nicht auf dem Veranstaltungsgelände entsorgt werden.