• Das Verkehrswertgutachten kommt immer dann zum tragen, wenn der Anlass einen offiziellen Charakter hat. Für Finanzämter und Gerichte z.B., wenn die Steuerschuld oder der Erbschaftsanteil strittig ist. Offizielle Stellen akzeptieren nur Gutachten von öffentlich bestellten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 zertifizierten Gutachtern.

  • Kurzgutachten, für alle Fälle in denen die Wertermittlung im Vordergrund steht (z.B. Verkauf, unstrittige Erb- oder Scheidungsfälle).

  • Das Finanzamt hat Ihnen bereits einen Steuerbescheid zur Erbschaftssteuer bzgl. Ihrer Immobilie übermittelt und Sie überlegen ob es sich lohnt Einspruch einzulegen oder nicht:

  • Sie möchten ein Baugutachten zu Mängeln im Haus erstellen lassen oder würden gerne wissen was es in etwa kostet Schäden wieder beheben zu lassen.  

  • Wie können wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen?

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