Allgemeine Teilnahmebedingungen
1. Teilnahmegebühr
Die Teilnehmeranzahl ist aus Kapazitätsgründen begrenzt. Es gilt deshalb die Reihenfolge der Geldeingänge / Eingänge der Einverständniserklärungen. Eine verbindliche Anmeldung erfolgt erst mit Eingang der Teilnahmegebühr, sowie der ausgefüllten Einverständniserklärung und mit unserer Bestätigung via E-Mail.
Die Einverständniserklärung ist dem Anmeldeformular beigefügt.
Wir bitten euch, die Zahlung des Betrages zeitnah mit der Anmeldung vorzunehmen.
Die Zahlung von 300 € leistet ihr bitte mit dem Verwendungszweck „Zeltlager 2025“ und dem Namen eures Kindes / eurer Kinder (Vor- und Nachname) auf das oben vermerkte Konto.
Solltet ihr finanziell nicht dazu in der Lage sein, den Beitrag für euer Kind zu leisten, zögert bitte nicht, uns per Mail zu kontaktieren.
Durch frühzeitige Planungen und Vorkosten der Freizeit ist es erforderlich, dass bei kurzfristiger Absage des Kindes / der Kinder bei der Lagerleitung eine Ausfallgebühr erhoben werden muss. Solltet ihr weniger als vier Wochen vor dem Zeltlager absagen, behalten wir uns vor, 50 % der Teilnahmegebühr einzubehalten. Bitte habt dafür Verständnis.
2. Notwendiges
Für den Zeitraum des Kinderzeltlagers benötigen wir Folgendes:
1. Die Krankenversichertenkarte
2. Nachweis über Haftpflichtversicherung des Kindes
3. Gegebenenfalls: Aufstellung der regelmäßig einzunehmenden Medikamente. Diese können bei der Abfahrt abgegeben werden
3. Notfälle
Ich bin damit einverstanden, dass mein Kind bei einer Erkrankung oder bei einem Unfall in ein Krankenhaus oder zu einem Arzt gebracht wird. (Ihr werdet in einem solchen Fall umgehend von der Lagerleitung benachrichtigt!) Ich willige hiermit ein, dass im Notfall alle erforderlichen ärztlichen Maßnahmen zum Wohle meines Kindes vorgenommen werden dürfen.
4. Sonstiges
Ich nehme zur Kenntnis und bin damit einverstanden, dass mein Kind bei vor Ort unlösbaren pädagogischen Schwierigkeiten von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden muss. Ein Anspruch auf Rückerstattung anteiliger Teilnahmegebühren besteht nicht. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich für Schäden, die mein Kind durch Verstöße gegen die Empfehlungen und Anordnungen der Leitung verursacht, selbst aufkommen muss. Ich versichere hiermit, dass mein Kind an keiner ansteckenden, meldepflichtigen Krankheit leidet. Sollte sich
diesbezüglich bis zum Beginn der Freizeit eine Änderung ergeben, werde ich die Lagerleitung umgehend darüber benachrichtigen.
Wir bitten inständig darum, dass uns gegebenenfalls bestehende Schwierigkeiten im privaten Umfeld im Vorfeld per E-Mail mitgeteilt werden.