Damit wir Ihre Anmeldung reibungslos bearbeiten können, benötigen wir einige Unterlagen und Informationen. Hier finden Sie alle wichtigen Details:
Erforderliche Unterlagen für Ihre Anmeldung
Energieverbrauchs- und Einspeisedaten
- Bitte senden Sie uns Ihre letzte Jahresabrechnung, Monatsrechnung oder eine Angabe Ihrer Verbrauchs- bzw. Einspeisedaten Ihres aktuellen Energieanbieters.
- Bei monatlicher Abrechnung geben Sie bitte den ungefähren Jahresverbrauch und die jährliche Einspeisung an.
- Diese Angaben helfen uns, Ihre Energiemenge einzuschätzen und Ihren Beitritt in unserem System zu priorisieren.
Zugangsdaten zum Smart-Meter-Portal der NETZ-Noe
- Bitte stellen Sie uns Ihre Zugangsdaten für das Smart-Meter-Portal bereit: Smart Meter Portal NETZ-Noe. https://smartmeter.netz-noe.at/
- Falls Ihr Smart Meter noch nicht kommunikativ ist, wenden Sie sich bitte an info@netz.noe.at und senden Sie eine E-Mail mit Ihrer Kundennummer und einer Kopie Ihres Ausweises.
- Alternativ können wir die Registrierung im Smart-Meter-Portal für Sie übernehmen – dazu mehr im nächsten Abschnitt.
Dokumente für PV-Anlagenbesitzer
- Wenn Sie eine Photovoltaikanlage besitzen, benötigen wir zusätzlich den Netzzugangs-Vertragsbestätigung der NETZ-Noe oder eine aktuelle Vertragsbestätigung.
Wichtig:
Ab dem 01.07.2024 werden neue PV-Anlagen vorerst mit einem Teilnahmefaktor von 50 % in die Energiegemeinschaft aufgenommen. Das bedeutet, Sie können maximal 50 % Ihrer Einspeiseleistung an die EEG verkaufen. Diese Regelung ist notwendig, da derzeit ein Überschuss zu den Sonnenstunden besteht. Sobald mehr Verbraucher in den Tagesstunden hinzukommen, planen wir eine Rückkehr zur vollen Einspeisemöglichkeit.
So übermitteln Sie Ihre Daten
Wir machen es Ihnen einfach:
Nutzen Sie unser Online-Formular, um uns Ihre Zugangsdaten sowie die erforderlichen Dokumente sicher zu übermitteln.
Sie können die Vollmacht direkt online ausfüllen und unterschreiben oder alternativ ausdrucken, unterschreiben und einscannen.
Sobald wir Ihre vollständigen Unterlagen erhalten haben, werden Sie nach dem Zutrittsbeschluss über die nächsten Schritte informiert.