• Image-409
  • Deine Einschätzung für einen Pflegegrad

  • Willkommen zur Selbsteinschätzung deines Pflegegrads!

    Mit HelpYuu machen wir es dir leicht, alle dir zustehenden Leistungen zu nutzen. Unser Ziel ist es, dich bei jedem Schritt zu begleiten und sicherzustellen, dass dein Förderpotenzial vollständig ausgeschöpft wird.

    Was bietet dir HelpYuu?

    • Maximierung deines Förderpotenzials: Wir analysieren deine Situation und sorgen dafür, dass keine Fördermöglichkeit ungenutzt bleibt.
    • Individuelle Beratung: Unsere Expert:innen stehen dir persönlich zur Seite und entwickeln gemeinsam mit dir eine Strategie, um die besten Leistungen für dich zu sichern.
    • Unterstützung bei der Antragsstellung: Von der Vorbereitung auf das MD-Gutachten bis zur Antragstellung – wir machen den Prozess für dich einfach und stressfrei.
    • Langfristige Begleitung: Auch nach der Genehmigung deines Pflegegrades bleiben wir an deiner Seite und unterstützen dich bei der Beantragung Verwaltung und Nutzung deiner Leistungen.

    Mit dieser Selbsteinschätzung bekommst du schnell und unkompliziert eine erste Orientierung, welcher Pflegegrad für dich infrage kommen könnte. So kannst du optimal vorbereitet in die nächste Phase starten.

    Los geht’s – deine Unterstützung wartet!

  • Information zur betroffenen Person

  • Image-427
  • 1. Eine Frage vorne weg

  • Gemäß § 15 Absatz 4 SGB XI können Personen, die einen außergewöhnlich hohen Hilfebedarf haben, dem Pflegegrad 5 zugeordnet werden, selbst wenn die Gesamtpunkte unter 90 liegen. Diese Regelung gilt, wenn die besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung aufgrund der Schwere der Beeinträchtigungen nicht vollständig durch das Punktesystem des Begutachtungsinstruments erfasst werden.

    Voraussetzung: Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine
    Eine Zuweisung zum Pflegegrad 5 ist nur möglich, wenn folgende Bedingung erfüllt ist:

    Vollständige Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine, einschließlich des Verlusts der Greif-, Steh- und Gehfunktionen, der nicht durch Hilfsmittel kompensiert werden kann.
    Wer ist betroffen? Dieses Kriterium trifft in der Regel auf Personen mit folgenden Einschränkungen zu:

    • Komplette Lähmung aller Extremitäten, z. B. bei Tetraplegie.
    • Menschen im Wachkoma.
    • Hochgradige Kontrakturen oder Versteifungen, die die Bewegungsfähigkeit stark einschränken.
    • Stark ausgeprägter Tremor, Rigor oder Athetose, die eine Nutzung der Arme und Beine unmöglich machen.
    • Personen mit nur minimaler Restbeweglichkeit der Arme oder unkontrollierbaren Greifreflexen.

    Hintergrund:
    Pflegebedürftige mit diesen besonderen Bedarfskonstellationen benötigen eine umfassende, individuelle Unterstützung und sind vollständig von personeller Hilfe abhängig. Obwohl die Gesamtpunkte unter 90 liegen können, wird die Zuweisung zum Pflegegrad 5 aufgrund des außergewöhnlichen Hilfebedarfs gerechtfertigt.

    Mit dieser Regelung wird sichergestellt, dass auch schwerstbetroffene Personen eine angemessene Pflege und Unterstützung erhalten.

  • Fragen zur "Besonderen Bedarfskonstellation"

  •  Wichtiger Hinweis

    Konsequenzen der Gebrauchsunfähigkeit von Armen und Beinen

    Wenn sowohl die Arme als auch die Beine nicht genutzt werden können, ist ein Pflegegrad 5 sehr wahrscheinlich, auch wenn die regulären Punkte unter 90 liegen. Die vollständige Abhängigkeit von personeller Hilfe und die besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung stellen eine außergewöhnliche Bedarfskonstellation dar, die zu einer Einstufung in den höchsten Pflegegrad führen kann. Betroffene profitieren von umfassender Unterstützung und spezifischen Pflegeleistungen, die auf ihren hohen Hilfebedarf zugeschnitten sind.

    Jetzt handeln:

    Vereinbare direkt einen Termin zur Pflegeberatung
    Um sicherzustellen, dass du oder deine Angehörigen die richtige Pflegeeinstufung und die bestmögliche Unterstützung erhalten, buche jetzt direkt einen Termin zur persönlichen Pflegeberatung. Wir helfen dir dabei, alle Leistungen optimal zu nutzen!

  • Vereinbare hier deinen persönlichen Pflegeberatungstermin

  • Vergiss nicht nach deiner Terminvereinbarung auf "Absenden" zu klicken  

  • Image-418
  • 1. Mobilität

    Dieses Modul bewertet die motorischen Fähigkeiten einer Person im Wohnbereich, unabhängig von kognitiven Einschränkungen oder der Wohnsituation.
    • 1.1 Positionswechsel im Bett 
    • Infos & Tipps für den Punkt 1.1

      Kann die Person sich aus dem Liegen aufrichten und ihre Positionen im Bett verändern?

      Die Fähigkeit wird eingeschätzt, sich im Liegen auf die andere Seite zu drehen oder sich aus dem Liegen aufzurichten.

      Erforderliche Unterstützung beim Aufstehen oder Zubettgehen wird in Modul 6 unter „6.2 Ruhen und Schlafen“ berücksichtigt.

      • selbstständig
        Positionswechsel im Bett sind ohne fremde Hilfe möglich, ggf. mit Hilfsmitteln (z. B. Aufrichthilfe).
      • eher selbstständig
        Positionswechsel sind mit geringfügiger Unterstützung, wie z. B. einer gereichten Hand, möglich.
      • eher unselbstständig
        Positionswechsel sind nur mit intensiver Unterstützung, wie z. B. Halten oder Hochziehen, möglich.
      • unselbstständig
        Positionswechsel im Bett sind nicht oder nur minimal möglich; die Person muss vollständig unterstützt werden.
    • 1.2 Halten einer stabilen Sitzposition  
    • Infos & Tipps für den Punkt 1.2

      Kann die Person sicher auf einem Bett, Stuhl oder Sessel sitzen?

      Die Fähigkeit wird eingeschätzt, auf einer Sitzgelegenheit sicher und aufrecht zu sitzen.

      • selbstständig
        Ein sicheres Sitzen ist möglich, ggf. mit gelegentlichen Korrekturen der Sitzposition.
      • eher selbstständig
        Sicheres Sitzen ist für kurze Zeiträume möglich, Unterstützung durch andere Personen ist jedoch gelegentlich erforderlich.
      • eher unselbstständig
        Ein sicheres Sitzen ist nur mit kontinuierlicher Unterstützung, wie z. B. durch Rücken- oder Seitenstützen, möglich.
      • unselbstständig
        Ein aufrechtes Sitzen ist nicht möglich; die Person muss in einer liegenden Position gelagert werden.
    • 1.3 Umsetzen 
    • Infos & Tipps für den Punkt 1.3

      Kann sich die Person von einer Sitzfläche auf eine andere umsetzen?

      Die Fähigkeit wird eingeschätzt, sich von einer normal hohen Sitzgelegenheit auf eine andere zu setzen (z. B. von einer Bettkante auf einen Toilettenstuhl).

      • selbstständig
        Ein Umsetzen ist ohne personelle Hilfe möglich, ggf. mit der Unterstützung von Hilfsmitteln (z. B. Griffstange, Armlehne).
      • eher selbstständig
        Ein Umsetzen ist mit eigener Kraft und geringer Unterstützung möglich, z. B. durch eine gereichte Hand.
      • eher unselbstständig
        Ein Umsetzen ist nur mit erheblichem Kraftaufwand oder vollständiger Unterstützung durch andere Personen möglich, mit minimaler Eigenleistung (z. B. kurzes Stehen).
      • unselbstständig
        Ein Umsetzen ist nicht selbstständig möglich; die Person muss vollständig gehoben oder getragen werden.
    • 1.4 Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs 
    • Infos & Tipps für den Punkt 1.4

      Kann sich die Person sicher zwischen den Zimmern ihres Wohnbereichs bewegen?

      Die Fähigkeit wird eingeschätzt, sich in einer Wohnung zwischen den Zimmern sicher zu bewegen, ggf. auch mit einem Rollstuhl. Als übliche Strecke sind mindestens acht Meter festgelegt.

      Die Fähigkeit zum Treppensteigen ist im Punkt „1.5 Treppensteigen“ zu berücksichtigen, zur örtlichen Orientierung in Modul 2 unter „2.2 Örtliche Orientierung“.

      • selbstständig
        Bewegungen zwischen den Zimmern sind ohne Hilfe durch andere Personen möglich, ggf. unter Verwendung von Hilfsmitteln (z. B. Rollstuhl).
      • eher selbstständig
        Bewegungen zwischen den Zimmern sind überwiegend selbstständig, gelegentlich ist Unterstützung durch andere Personen erforderlich, z. B. durch Stützen oder Beaufsichtigung.
      • eher unselbstständig
        Bewegungen zwischen den Zimmern sind nur über kurze Strecken und mit Unterstützung möglich.
      • unselbstständig
        Es ist erforderlich, die Person zu tragen oder vollständig im Rollstuhl zu schieben.
    • 1.5 Treppensteigen 
    • Infos & Tipps für den Punkt 1.5

      Kann die Person Treppen in ein anderes Stockwerk laufen?

      Die Fähigkeit wird eingeschätzt, Treppen zwischen zwei Etagen selbstständig zu bewältigen – auch wenn keine Treppen in der Wohnung vorhanden sind.

      Ist beispielsweise ein Treppenlift erforderlich, gilt dies als unselbstständig.

      • selbstständig
        Treppensteigen ist ohne fremde Hilfe möglich.
      • eher selbstständig
        Treppensteigen ist mit geringer Unterstützung oder Begleitung aufgrund von Sicherheitsbedenken möglich.
      • eher unselbstständig
        Treppensteigen ist nur mit intensiver Unterstützung, wie z. B. Hochziehen oder Stützen, möglich.
      • unselbstständig
        Treppen können nur mit einem Hilfsmittel (z. B. Treppenlift) oder durch Tragen überwunden werden.
  • Image-410
  • 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

    Im Modul 2 geht es um grundlegende mentale Funktionen eines Menschen. Die Gutachterinnen und Gutachter schätzen nicht die Selbstständigkeit ein, sondern in welchem Ausmaß die jeweilige geistige Fähigkeit vorhanden ist
    • 2.1 Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld 
    • Infos & Tipps für den Punkt 2.1

      Wie wird die Fähigkeit, vertraute Menschen zu erkennen, eingeschätzt?

      Bitte die Fähigkeit einschätzen, Menschen wiederzuerkennen, zu denen im Alltag regelmäßig Kontakt besteht. Dazu zählen beispielsweise die Familie, Nachbarn oder Pflegekräfte.

      • vorhanden / unbeeinträchtigung
        Menschen aus dem näheren Umfeld werden direkt erkannt.
      • größtenteils vorhanden
        Menschen aus dem näheren Umfeld werden erst nach einer längeren Zeit (z. B. während eines Gesprächs) erkannt oder es gibt gelegentliche Schwierigkeiten, vertraute Personen zu identifizieren.
      • in geringem Maße vorhanden
        Menschen aus dem näheren Umfeld werden nur selten erkannt oder die Fähigkeit unterliegt starken Schwankungen (z. B. abhängig von der Tagesform).
      • nicht vorhanden
        Selbst Familienmitglieder werden nicht oder nur ausnahmsweise erkannt.
    • 2.2 Örtliche Orientierung 
    • Infos & Tipps für den Punkt 2.2

      Findet sich die Person in ihrer Umgebung zurecht und kann sie Orte gezielt ansteuern?

      Bitte die folgenden Fähigkeiten einschätzen: Erkennen, wo man sich befindet, Zurechtfinden in der räumlichen Umgebung sowie das gezielte Ansteuern anderer Orte.

      • vorhanden / unbeeinträchtigung
        Die Person weiß, in welcher Stadt und in welchem Stockwerk sie sich befindet. Es kommt nicht zu Verirrungen in der eigenen Wohnung. Zudem findet sich die Person in der näheren Umgebung zurecht (z. B. kennt sie den Weg zu benachbarten Geschäften).
      • größtenteils vorhanden
        Es fällt der Person schwer, sich in der Umgebung zurechtzufinden, insbesondere nach Verlassen des Hauses. Innerhalb der eigenen Wohnung findet sich die Person jedoch zurecht.
      • in geringem Maße vorhanden
        Es bestehen auch innerhalb der Wohnung Schwierigkeiten, sich zurechtzufinden. Regelmäßig genutzte Räume und Wege werden nicht immer erkannt.
      • nicht vorhanden
        Selbst in der eigenen Wohnung benötigt die Person regelmäßig Unterstützung, um sich zurechtzufinden.
    • 2.3 Zeitliche Orientierung 
    • Infos & Tipps für den Punkt 2.3

      Kann die Person Fragen nach der Jahreszeit, dem Wochentag oder der Tageszeit beantworten?

      Bitte die Fähigkeit einschätzen, zeitliche Strukturen zu erkennen – dazu gehören die Uhrzeit, Tagesabschnitte (Vormittag, Nachmittag, Abend), Jahreszeiten und die zeitliche Abfolge des eigenen Lebens.

      • vorhanden / unbeeinträchtigung
        Es bestehen keine nennenswerten Beeinträchtigungen der zeitlichen Orientierung. 
      • größtenteils vorhanden
        Die zeitliche Orientierung ist meist vorhanden, jedoch nicht durchgängig. Es treten gelegentlich Schwierigkeiten auf, ohne Orientierungshilfe (z. B. durch eine Uhr oder äußere Lichtverhältnisse) den Tagesabschnitt zu erkennen.
      • in geringem Maße vorhanden
        Die zeitliche Orientierung ist nur in geringem Maße vorhanden. Selbst mit Orientierungshilfen fällt es schwer, zeitliche Abläufe zu erkennen, wie z. B. den Zeitpunkt des Mittagessens.
      • nicht vorhanden
        Ein Verständnis für zeitliche Strukturen und Abläufe ist kaum oder gar nicht vorhanden.
    • 2.4 Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen 
    • Infos & Tipps für den Punkt 2.4

      Erinnert sich die Person z. B. daran, was es zum Frühstück gab oder an ihr Geburtsjahr?

      Bitte die Fähigkeit einschätzen, sich an Ereignisse oder Beobachtungen zu erinnern – sowohl kurz als auch länger zurückliegend. Dazu zählt z. B., womit der Vormittag verbracht wurde, aber auch der Geburtsort oder eine Eheschließung.

      • vorhanden / unbeeinträchtigung
        Kurz zurückliegende Ereignisse werden problemlos erinnert.
      • größtenteils vorhanden
        Es gibt gelegentliche Schwierigkeiten, sich an manche kurz zurückliegende Ereignisse zu erinnern. Ereignisse aus der eigenen Lebensgeschichte können jedoch meist problemlos wiedergegeben werden.
      • in geringem Maße vorhanden
        Kurz zurückliegende Ereignisse werden häufig vergessen. Nicht alle, aber wichtige Ereignisse aus der eigenen Lebensgeschichte bleiben in Erinnerung.
      • nicht vorhanden
        Ereignisse oder Personen aus der eigenen Lebensgeschichte können nur selten oder gar nicht erinnert werden.
    • 2.5 Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen 
    • Infos & Tipps für den Punkt 2.5

      Versteht die Person die richtige Reihenfolge von Teilschritten einer Handlung, z. B. Kaffeekochen?

      Bitte die Fähigkeit einschätzen, mehrstufige Handlungen zielgerichtet durchzuführen, die (nahezu) täglich vorkommen. Typische Tätigkeiten sind z. B. das vollständige Ankleiden, Kaffeekochen oder Tischdecken.

      Einzuordnen ist hier die geistige Fähigkeit – also nicht, ob die Handlung körperlich ausgeführt werden kann.

      • vorhanden / unbeeinträchtigung
        Die Handlungsschritte werden selbstständig in der richtigen Reihenfolge ausgeführt, sodass das gewünschte Ergebnis erreicht wird.
      • größtenteils vorhanden
        Es kommt gelegentlich vor, dass der nächste Handlungsschritt vergessen wird. Mit einer Erinnerungshilfe kann die Handlung jedoch selbstständig fortgesetzt werden. 
      • in geringem Maße vorhanden
        Es bestehen erhebliche Schwierigkeiten bei der Reihenfolge der Handlungsschritte. Diese werden regelmäßig verwechselt oder notwendige Schritte ausgelassen.
      • nicht vorhanden
        Mehrstufige Handlungen werden nicht durchgeführt oder nach den ersten Versuchen aufgegeben.
    • 2.6 Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben 
    • Infos & Tipps für den Punkt 2.6

      Kann die Person im Alltag sinnvolle Entscheidungen treffen?

      Bitte die Fähigkeit einschätzen, folgerichtige und geeignete Entscheidungen im Alltag zu treffen. Dazu gehören beispielsweise die Auswahl von Kleidung, die für das Wetter geeignet ist, oder die Entscheidung, einer Freizeitaktivität nachzugehen.

      Wesentlich ist dabei, ob die Entscheidung dazu führt, das gewünschte Ziel zu erreichen oder ein Bedürfnis zu erfüllen (z. B. passende Kleidung für kaltes Wetter).

      • vorhanden / unbeeinträchtigung
        Folgerichtige Entscheidungen können auch in unbekannten Situationen getroffen werden (z. B. Umgang mit unbekannten Personen, die an der Haustür klingeln).
      • größtenteils vorhanden
        Entscheidungen werden in der Alltagsroutine oder in zuvor besprochenen Situationen getroffen. In unbekannten Situationen bestehen jedoch Schwierigkeiten.
      • in geringem Maße vorhanden
        Entscheidungen werden zwar getroffen, führen jedoch häufig nicht zu passenden Ergebnissen (z. B. zu leichte Kleidung im Freien). Unterstützung, wie das Aufzeigen von Handlungsalternativen, wird benötigt.
      • nicht vorhanden
        Entscheidungen können auch mit Unterstützung nicht oder nur selten getroffen werden.
    • 2.7 Verstehen von Sachverhalten und Informationen 
    • Infos & Tipps für den Punkt 2.7

      Erkennt die Person Situationen? Versteht sie Inhalte aus den Medien?

      Bitte die Fähigkeit einschätzen, Sachverhalte aus dem Alltagsleben zu verstehen und Informationen inhaltlich einzuordnen.

      Die Fähigkeit umfasst zwei Aspekte: Zum einen das Erkennen, dass man sich in einer bestimmten Situation befindet (z. B. eine Gemeinschaftsaktivität mit anderen Menschen oder die Versorgung durch eine Pflegekraft). Zum anderen die Fähigkeit, Informationen aus den Medien oder aus Gesprächen aufzunehmen und inhaltlich zu verstehen.

      • vorhanden / unbeeinträchtigung
        Situationen und Informationen aus dem Alltagsleben können ohne nennenswerte Probleme verstanden werden.
      • größtenteils vorhanden
        Einfache Sachverhalte und Informationen werden nachvollzogen, bei komplizierteren treten jedoch Schwierigkeiten auf.
      • in geringem Maße vorhanden
        Selbst einfache Informationen können häufig nur nachvollzogen werden, wenn sie wiederholt erklärt werden. Die Fähigkeit hängt stark von der Tagesform ab.
      • nicht vorhanden
        Es wird weder verbal noch nonverbal erkennbar, dass Situationen und Informationen verstanden werden können.
    • 2.8 Erkennen von Risiken und Gefahren 
    • Infos & Tipps für den Punkt 2.8

      Erkennt die Person Gefahren, z. B. Steckdosen, Stolperfallen oder Glätte?

      Bitte die Fähigkeit einschätzen, Gefahren des Alltagslebens zu erkennen. Dazu zählen beispielsweise Strom- und Feuerquellen, Hindernisse auf dem Boden, Glätte oder verkehrsreiche Straßen.

      • vorhanden / unbeeinträchtigung
        Risiken und Gefahrenquellen im Alltag können gut erkannt werden.
      • größtenteils vorhanden
        Risiken und Gefahren werden meistens nur in vertrauter Wohnumgebung erkannt. Es gibt jedoch Schwierigkeiten, Gefahren im Straßenverkehr angemessen einzuschätzen oder Gefahren in ungewohnter Umgebung zu erkennen.
      • in geringem Maße vorhanden
        Risiken und Gefahren, denen häufig in der Wohnumgebung begegnet wird, werden oft nicht als solche erkannt.
      • nicht vorhanden
        Risiken und Gefahren können so gut wie gar nicht erkannt werden.
    • 2.9 Mitteilen von elementaren Bedürfnissen 
    • Infos & Tipps für den Punkt 2.9

      Kann die Person Bedürfnisse wie Hunger, Schmerzen oder Frieren in irgendeiner Form ausdrücken?

      Bitte die Fähigkeit einschätzen, elementare Bedürfnisse (z. B. Schmerzen, Frieren, Hunger oder Durst) verbal oder nonverbal mitzuteilen.

      • vorhanden / unbeeinträchtigung
        Elementare Bedürfnisse können benannt oder deutlich gemacht werden, z. B. durch Laute, Gestik, Mimik oder die Nutzung von Hilfsmitteln.
      • größtenteils vorhanden
        Elementare Bedürfnisse werden nicht immer von sich aus oder nicht immer eindeutig geäußert, können jedoch auf Nachfrage deutlich gemacht werden. 
      • in geringem Maße vorhanden
        Es ist nicht möglich zu kommunizieren, welches elementare Bedürfnis vorliegt. Andere Personen können nur aus uneindeutigem Verhalten ableiten, dass ein elementares Bedürfnis besteht. Zudem gibt es häufig Schwierigkeiten, Zustimmung oder Ablehnung zu signalisieren.
      • nicht vorhanden
        Bedürfnisse werden nicht oder nur sehr selten geäußert, auch nicht in nonverbaler Form. Weder Zustimmung noch Ablehnung können deutlich gemacht werden.
    • 2.10 Verstehen von Aufforderungen 
    • Infos & Tipps für den Punkt 2.10

      Versteht die Person alltägliche Aufforderungen und kann sie zustimmen oder ablehnen?

      Bitte die Fähigkeit einschätzen, Aufforderungen hinsichtlich alltäglicher Grundbedürfnisse zu verstehen, z. B. bezüglich Essen, Trinken und sich Ankleiden.

      • vorhanden / unbeeinträchtigung
        Aufforderungen und Bitten zu alltäglichen Grundbedürfnissen werden gut verstanden.
      • größtenteils vorhanden
        Einfache Aufforderungen (z. B. „Setze dich bitte an den Tisch.“) werden verstanden, komplexere Handlungen müssen jedoch erklärt werden. Bei Bedarf sind alternative Kommunikationsmittel (z. B. Gebärdensprache oder Schrift) erforderlich.
      • in geringem Maße vorhanden
        Aufforderungen werden meist nicht verstanden, wenn sie nicht wiederholt oder erläutert werden. Das Verständnis ist stark von der Tagesform abhängig. Zustimmung oder Ablehnung gegenüber nonverbalen Aufforderungen (z. B. Geleiten an den Esstisch) wird jedoch teilweise signalisiert.
      • nicht vorhanden
        Anleitungen und Aufforderungen können kaum oder nicht verstanden werden.
    • 2.11 Beteiligen an einem Gespräch 
    • Infos & Tipps für den Punkt 2.11

      Kann die Person Gesprächsinhalte verstehen, passend antworten und eigene Inhalte einbringen?

      Bitte die Fähigkeit einschätzen, an einem Gespräch teilzunehmen. Das umfasst, Gesprächsinhalte zu verstehen, sinnvolle Antworten zu geben und eigene Inhalte einzubringen.

      • vorhanden / unbeeinträchtigung
        Sowohl in Einzelgesprächen als auch in Gesprächen kleiner Gruppen kommt die Person gut zurecht. Im Gespräch zeigt sie Interesse und beteiligt sich, ggf. nur auf direkte Ansprache hin. Die geäußerten Inhalte passen zum Gesprächsverlauf.
      • größtenteils vorhanden
        In Gesprächen mit einer Person gibt es meist keine Probleme, in Gruppensituationen zeigt sich jedoch häufig eine Überforderung (z. B. durch Fadenverlust oder Wortfindungsstörungen). Es wird langsam und besonders deutlich gesprochen, und Worte oder Sätze werden wiederholt, damit der Gesprächsverlauf verständlich bleibt. Hier ist auch die Nutzung von Gebärdensprache zu berücksichtigen.
      • in geringem Maße vorhanden
        Gesprächen mit einer Person kann kaum gefolgt werden, und die Beteiligung ist sehr eingeschränkt. Es wird wenig Eigeninitiative gezeigt, auf Ansprache oder Fragen wird nur mit einfachen Worten (z. B. „Ja“ oder „Nein“) reagiert. Vom Gesprächsinhalt wird oft abgewichen, was zu Selbstgesprächen oder Ablenkung durch die Umgebung führt.
      • nicht vorhanden
        Ein Gespräch, das über einfache Mitteilungen hinausgeht, ist auch mit Unterstützung oder nonverbaler Kommunikation kaum möglich.
  • Image-411
  • 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

    In diesem Modul geht es um Verhaltensweisen und psychische Problemlagen als Folge von Gesundheitsproblemen, die immer wieder auftreten und personelle Unterstützung erforderlich machen. Zentral ist bei der Einschätzung die Frage, inwieweit die Person ihr Verhalten selbstständig steuern kann. Die Gutachterinnen und Gutachter erfassen, wie oft diese Verhaltensweisen personelle Unterstützung erforderlich machen
    • 3.1 Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten 
    • Infos & Tipps für den Punkt 3.1

      Wenn die Person z. B. ziellos in der Wohnung umhergeht oder rastlos wirkt.

      Einschätzung, wie häufig Unterstützung erforderlich ist bei Verhaltensweisen wie:

      • Zielloses Umhergehen ohne erkennbares Ziel
      • Orientierungslosigkeit, etwa durch den Versuch, die Wohnung unbeabsichtigt zu verlassen
      • Bewegen zu nicht erlaubten Orten, z. B. Zimmer anderer Personen
      • Wiederholtes Aufstehen, Hinsetzen oder Unruheverhalten auf dem Stuhl
    • 3.2 Nächtliche Unruhe 
    • Infos & Tipps für den Punkt 3.2

      Wenn die Person in der Nacht unruhig ist, umherirrt oder den Tag-Nacht-Rhythmus vertauscht.

      Einschätzung der Häufigkeit von Unterstützung bei:

      • Ziellosem Umhergehen während der Nacht
      • Ausgeprägten Unruhephasen, die das Schlafen beeinträchtigen
      • Aktivität während der Nacht und Schlafen am Tag

      Hinweis: Unterstützungsbedarf bei nächtlichen Toilettengängen oder Zubettbringen wird in Modul 6 bewertet.

    • 3.3 Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten 
    • Infos & Tipps für den Punkt 3.3

      Wenn die Person sich selbst verletzt oder ungenießbare Substanzen zu sich nimmt.

      Einschätzung, wie häufig Unterstützung erforderlich ist bei:

      • Selbstverletzungen durch Fingernägel, Zähne oder Gegenstände
      • Sich selbst schlagen bzw. Schmerzen zufügen
      • Einnahme von ungenießbaren oder gefährlichen Substanzen
    • 3.4 Beschädigen von Gegenständen 
    • Infos & Tipps für den Punkt 3.4

      Wenn die Person Gegenstände beschädigt oder zerstört.

      Einschätzung der Häufigkeit von Unterstützung bei:

      • Wegstoßen oder Wegschieben von Gegenständen
      • Schlagen oder Treten gegen Objekte
      • Absichtliches Zerstören von Gegenständen
    • 3.5 Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen 
    • Infos & Tipps für den Punkt 3.5

      Wenn die Person verbal oder körperlich aggressiv gegenüber anderen ist.

      Einschätzung der Häufigkeit von Unterstützung bei:

      • Schlagen oder Treten anderer Personen
      • Stoßen oder Wegdrängen anderer Menschen
      • Verletzungen anderer mit Zähnen, Fingernägeln oder Gegenständen
    • 3.6 Verbale Aggression 
    • Infos & Tipps für den Punkt 3.6

      Wenn die Person durch Sprache aggressives Verhalten zeigt.

      Einschätzung, wie häufig Unterstützung erforderlich ist bei:

      • Beschimpfen anderer Menschen
      • Drohungen gegenüber anderen Personen
    • 3.7 Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten 
    • Infos & Tipps für den Punkt 3.7

      Wenn die Person auffällige Laute oder Sprachverhalten zeigt.

      Einschätzung, wie häufig Unterstützung erforderlich ist bei:

      • Lautem Schreien, Rufen oder Klagen ohne erkennbaren Grund
      • Fluchen oder Schimpfen vor sich hin
      • Seltsamen oder unzusammenhängenden Lauten
      • Wiederholtem Sprechen von gleichen Sätzen oder Fragen
    • 3.8 Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen 
    • Infos & Tipps für den Punkt 3.8

      Wenn die Person Hilfe verweigert oder Maßnahmen sabotiert.

      Einschätzung der Unterstützung bei:

      • Abwehr von Hilfestellungen, etwa bei der Körperpflege
      • Verweigerung von Nahrung oder Medikamenten
      • Manipulation von Hilfsmitteln, z. B. Kathetern oder Sonden
    • 3.9 Wahnvorstellungen  
    • Infos & Tipps für den Punkt 3.9

      Wenn die Person Vorstellungen hat, die nicht der Realität entsprechen.

      Einschätzung der Häufigkeit von Unterstützung bei:

      • Glauben, mit Verstorbenen oder imaginären Personen zu kommunizieren
      • Überzeugung, verfolgt, bedroht oder bestohlen zu werden
    • 3.10 Ängste 
    • Infos & Tipps für den Punkt 3.10

      Wenn die Person ausgeprägte Ängste zeigt, unabhängig von deren Ursache.

      Einschätzung der Häufigkeit von Unterstützung bei starkem Angstverhalten:

      • Angstzustände, die aktive Beruhigung erfordern
      • Verweigerung von Aktivitäten oder Interaktionen aufgrund von Ängsten

      Wenn die Ängste bereits durch die Anwesenheit einer anderen Person beruhigt werden – also z. B. keine aktive Beruhigung erforderlich ist – werden diese hier nicht gewertet.

    • 3.11 Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage 
    • Infos & Tipps für den Punkt 3.11

      Wenn die Person kaum Antrieb zeigt oder unter einer depressiven Stimmung leidet.

      Einschätzung der Unterstützung bei:

      • Geringem Interesse an der Umgebung
      • Fehlen von Eigeninitiative
      • Notwendigkeit intensiver Motivation durch andere

      Hinweis: Impulse bei Demenz werden hier nicht bewertet.

    • 3.12 Sozial inadäquate Verhaltensweisen 
    • Infos & Tipps für den Punkt 3.12

      Wenn die Person Verhalten zeigt, das in sozialen Situationen unpassend ist.

      Einschätzung der Häufigkeit von Unterstützung bei:

      • Auffälligem Einfordern von Aufmerksamkeit
      • Distanzlosem Verhalten gegenüber anderen
      • Unangemessenem Greifen nach Personen
      • Entkleiden in unpassenden Situationen
      • Unangemessenen Annäherungsversuchen (verbal oder körperlich)
    • 3.13 Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen 
    • Infos & Tipps für den Punkt 3.13

      Wenn die Person durch bestimmtes Verhalten die Pflege erschwert, beispielsweise durch das Verstecken von Gegenständen oder das Urinieren in der Wohnung.

      Einschätzung, wie häufig aufgrund solcher Verhaltensweisen Unterstützung notwendig ist:

      • Nesteln an der Kleidung, etwa durch ständiges Berühren, Zupfen oder Verdrehen von Stoffen
      • Wiederholte und stereotype Handlungen, ohne erkennbaren Zweck
      • Ziellose Aktivitäten, die in ihrer Ausführung unstrukturiert sind
      • Sammeln, Verstecken oder Horten von Gegenständen an unüblichen Orten
      • Unangemessene Handlungen, wie Kotschmieren oder unkontrolliertes Urinieren innerhalb der Wohnräume
  • Image-412
  • 4. Selbstversorgung

    Dieses Modul umfasst alle relevanten Verrichtungen außer hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, darunter Waschen, An- und Auskleiden, Ernährung (z. B. Trinken) und Ausscheiden (z. B. Nutzung von Toilette oder Toilettenstuhl). Die Selbstständigkeit wird wie im Modul Mobilität eingeschätzt. Besondere Kriterien, die für den Alltag entscheidend sind, erhalten dabei eine höhere Gewichtung. Bewertet wird, ob der Versicherte die Aktivität praktisch ausführen kann, unabhängig davon, ob die Einschränkungen somatischer oder mentaler Natur sind.
    • 4.1 Waschen des vorderen Oberkörpers 
    • Infos & Tipps für den Punkt 4.1

      Kann die Person beispielsweise das Gesicht und die Achselhöhlen selbst reinigen?

      Einschätzung, ob die Person in der Lage ist, Hände, Gesicht, Arme, Achselhöhlen sowie den vorderen Hals- und Brustbereich zu waschen und abzutrocknen:

      • selbstständig
        Die Reinigung und das Abtrocknen des vorderen Oberkörpers erfolgt vollständig ohne Unterstützung.
      • eher selbstständig
        Die Person benötigt in einigen Bereichen Hilfe, etwa durch:
      • Bereitstellung von Materialien (z. B. Waschlappen oder Seife)
      • verbale Erinnerungen oder Anweisungen
      • unterstützende Handgriffe, beispielsweise bei schwer erreichbaren Stellen wie den Achselhöhlen.
      • eher unselbstständig
        Die Reinigung beschränkt sich auf einige Körperbereiche (z. B. nur Gesicht oder Hände). Zusätzliche Anweisungen oder erhebliche Unterstützung sind erforderlich.
      • unselbstständig
        Die Person kann den vorderen Oberkörper nicht eigenständig reinigen und ist vollständig auf fremde Hilfe angewiesen.
    • 4.2 Körperpflege im Bereich des Kopfes 
    • Infos & Tipps für den Punkt 4.2

      Kann die Person beispielsweise kämmen, rasieren oder die Zähne putzen?

      Einschätzung der Fähigkeit zur selbstständigen Durchführung von Aufgaben wie Kämmen, Rasieren, Zähneputzen oder Reinigung von Zahnprothesen:

      • selbstständig
        Alle Aufgaben im Kopfbereich, wie das Kämmen oder Zähneputzen, werden eigenständig und ohne fremde Unterstützung durchgeführt.
      • eher selbstständig
        Die Person kann die meisten Aufgaben ausführen, benötigt jedoch Unterstützung in bestimmten Bereichen, z. B.:
      • Bereitstellung benötigter Hilfsmittel wie Zahnbürste mit aufgetragener Zahnpasta
      • verbale Aufforderungen zur Durchführung
      • punktuelle Hilfe, etwa beim Kämmen des Hinterkopfes oder Reinigen schwer erreichbarer Zähne
      • eher unselbstständig
        Die Person beginnt zwar mit der Körperpflege, z. B. beim Zähneputzen, ist jedoch nicht in der Lage, die Aufgabe vollständig abzuschließen, und benötigt umfangreiche Unterstützung.
      • unselbstständig
        Die Person ist weder in der Lage, Kämmen, Rasieren oder Zähneputzen selbstständig zu beginnen noch aktiv daran mitzuwirken.
    • 4.3 Waschen des Intimbereichs 
    • Infos & Tipps für den Punkt 4.3

      Kann die Person den Intimbereich selbstständig waschen und abtrocknen?

      Einschätzung der Fähigkeit zur eigenständigen Reinigung und Trocknung des Intimbereichs:

      • selbstständig
        Die Person kann sich den Intimbereich selbständig waschen und abtrocknen.
      • eher selbstständig
        Die Person kann den Intimbereich selbständig waschen und abtrocknen, wenn
      • Utensilien bereitgelegt werden (z. B. Seife und Waschlappen)
      • sie Aufforderungen erhält
      • sie punktuelle Hilfe bekommt.
      • eher unselbstständig
        Die Person kann den Intimbereich nur teilweise selbst waschen und abtrocknen (z. B. vorderer Intimbereich).
      • unselbstständig
        Die Person kann sich beim Waschen des Intimbereichs nur minimal oder gar nicht beteiligen.
    • 4.4 Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare 
    • Infos & Tipps für den Punkt 4.4

      Kann die Person eigenständig duschen oder baden, sich die Haare waschen, abtrocknen und föhnen?

      Einschätzung der Fähigkeit, diese Tätigkeiten sicher und selbstständig durchzuführen, unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten wie Sturzrisiken:

      • selbstständig
        Die Person kann ohne Unterstützung duschen oder baden sowie ihre Haare waschen, abtrocknen und föhnen.
      • eher selbstständig
        Die Person ist in der Lage, die meisten Aufgaben selbst zu bewältigen, benötigt jedoch punktuelle Unterstützung, z. B.:
      • Bereitstellung von Materialien wie Seife oder Shampoo
      • Unterstützung beim Ein- und Aussteigen aus der Dusche oder Badewanne
      • Hilfestellung bei einzelnen Schritten wie Haarewaschen oder Abtrocknen
      • Anwesenheit einer weiteren Person aus Sicherheitsgründen (z. B. bei erhöhter Sturzgefahr).
      • eher unselbstständig
        Die Person kann nur Teile der Aufgabe eigenständig erledigen, z. B. den Oberkörper waschen, benötigt jedoch umfassende Unterstützung für andere Schritte.
      • unselbstständig
        Die Person kann weder duschen noch baden und ist vollständig auf fremde Hilfe bei der gesamten Körperpflege angewiesen.
    • 4.5 An- und Auskleiden des Oberkörpers 
    • Infos & Tipps für den Punkt 4.5

      Kann die Person bereitgelegte Kleidung für den Oberkörper (z. B. T-Shirt, Hemd, Bluse, Jacke, BH oder Schlafanzugoberteil) selbstständig an- und ausziehen?

      Einschätzung der Fähigkeit, sich speziell im Bereich des Oberkörpers eigenständig zu kleiden oder Unterstützung zu benötigen:

      • selbstständig
        Die Person kann Kleidung für den Oberkörper (z. B. T-Shirts, Jacken oder Hemden) ohne jegliche Unterstützung vollständig an- und ausziehen.
      • eher selbstständig
        Die Person kann den Oberkörper eigenständig bekleiden, benötigt jedoch in bestimmten Fällen Hilfe, wie:
      • Anreichen oder Halten der Kleidung in der richtigen Position
      • Unterstützung bei schwierigen Verschlüssen (z. B. Knöpfen oder Reißverschlüssen)
      • Korrekturhinweise, ob die Kleidung richtig sitzt und der Ankleidevorgang abgeschlossen ist.
      • eher unselbstständig
        Die Person kann grundlegende Teile des Ankleidevorgangs durchführen, wie z. B. die Arme in die Ärmel eines Shirts schieben, benötigt jedoch erhebliche Hilfe, um den Oberkörper vollständig zu bekleiden (z. B. T-Shirt über den Kopf ziehen).
      • unselbstständig
        Die Person kann sich weder aktiv am Ankleiden des Oberkörpers beteiligen noch eigenständige Schritte ausführen. Sie ist vollständig auf Unterstützung angewiesen.
    • 4.6 An- und Auskleiden des Unterkörpers 
    • Infos & Tipps für den Punkt 4.6

      Kann die Person bereitgelegte Kleidung für den Unterkörper (z. B. Unterwäsche, Hose, Rock, Socken, Schuhe) selbstständig an- und ausziehen?

      Einschätzung der Fähigkeit, Kleidung speziell für den Unterkörper eigenständig anzulegen oder auszuziehen:

      • selbstständig
        Die Person kann alle Kleidungsstücke für den Unterkörper, einschließlich Unterwäsche, Hosen, Socken und Schuhe, ohne Hilfe an- und ausziehen.
      • eher selbstständig
        Die Person ist grundsätzlich in der Lage, sich am Unterkörper zu bekleiden, benötigt jedoch in bestimmten Situationen Unterstützung, z. B.:
      • Beim Bereitlegen oder Halten von Kleidungsstücken (z. B. Einstieghilfe für Schuhe)
      • Bei Verschlüssen wie Schnürsenkeln oder Reißverschlüssen
      • Durch Überprüfung, ob die Kleidung korrekt sitzt und die Person aufgefordert wird, die Aufgabe abzuschließen.
      • eher unselbstständig
        Die Person kann nur wenige Schritte des Ankleidens eigenständig durchführen, z. B. eine Hose bis zum Knie hochziehen, benötigt jedoch erhebliche Unterstützung, um die restlichen Kleidungsstücke vollständig anzulegen oder auszuziehen.
      • unselbstständig
        Die Person kann den Ankleideprozess am Unterkörper weder initiieren noch daran mitwirken und ist vollständig auf Unterstützung angewiesen.
    • 4.7 Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken 
    • Infos & Tipps für den Punkt 4.7

      Kann die Person Essen in mundgerechte Stücke teilen und Getränke aus einer Flasche in ein Glas einschenken?

      Einschätzung der Fähigkeit, diese Aufgaben eigenständig oder mit Unterstützung zu bewältigen:

      • selbstständig
        Die Person kann ohne Hilfe Nahrung in mundgerechte Stücke zerteilen (z. B. Fleisch schneiden, Kartoffeln zerdrücken) und Getränke sicher aus einer Flasche oder einem Karton in ein Glas einschenken. 
      • eher selbstständig
        Die Person benötigt punktuelle Unterstützung, beispielsweise:
      • Beim Öffnen von Flaschen oder Verpackungen
      • Beim Zerteilen von besonders harten Lebensmitteln (z. B. Fleisch oder Brotkrusten)
      • Durch die Bereitstellung spezieller Hilfsmittel wie ein Anti-Rutsch-Brett oder ergonomisches Besteck.
      • eher unselbstständig
        Die Person kann nur einfache Schritte der Aufgaben selbstständig durchführen, z. B. Brot in größere Stücke teilen, jedoch keine vollständige Zubereitung oder das Einschenken von Getränken übernehmen. 
      • unselbstständig
        Die Person ist weder in der Lage, Essen eigenständig zuzubereiten, noch Getränke einzuschenken und ist vollständig auf fremde Hilfe angewiesen.
    • 4.8 Essen 
    • Infos & Tipps für den Punkt 4.8

      Kann die Person Essen in mundgerechte Stücke teilen und Getränke aus einer Flasche in ein Glas einschenken?

      Einschätzung der Fähigkeit, diese Aufgaben eigenständig oder mit Unterstützung zu bewältigen:

      Bewerten Sie die Fähigkeit der Person, vorbereitete und mundgerecht zubereitete Speisen zu verzehren – also die Nahrung aufzunehmen, zum Mund zu führen, abzubeißen, zu kauen und zu schlucken.

      Zudem sollte berücksichtigt werden, ob die Person in der Lage ist, auf eine ausreichende Nahrungsaufnahme zu achten.

      Diese Einschätzung gilt auch, wenn die Ernährung durch Sondenkost oder parenterale Methoden erfolgt.

      • selbstständig
        Die Person kann ohne Hilfe bereitgestellte, mundgerecht zubereitete Speisen aufnehmen, kauen, schlucken und darauf achten, eine angemessene Menge zu essen.
      • eher selbstständig
        Die Person kann essen, benötigt jedoch punktuelle Unterstützung, wie:
      • Anleitung oder Aufforderungen zum Weiteressen
      • Hilfestellung, beispielsweise durch das Anreichen von Besteck oder Getränken.
      • eher unselbstständig
        Die Person muss wiederholt zum Essen motiviert oder in wesentlichen Teilen unterstützt werden. Alternativ besteht die Notwendigkeit, Nahrung aufgrund der Gefahr des Verschluckens langsam und unter ständiger Aufsicht zu reichen.
      • unselbstständig
        Die Person ist nicht in der Lage, selbstständig Nahrung zu sich zu nehmen. Sie benötigt vollständige Unterstützung, da sie die Nahrung weder kauen noch schlucken kann, oder die Ernährung erfolgt ausschließlich über Sonden- oder parenterale Methoden.
    • 4.9 Trinken 
    • Infos & Tipps für den Punkt 4.9

      Kann die Person bereitgestellte Getränke eigenständig konsumieren, ggf. mit Unterstützung durch einen Strohhalm oder einen Spezialbecher mit Trinkaufsatz?

      Einschätzung der Fähigkeit, Flüssigkeiten eigenständig aufzunehmen und auf ausreichende Flüssigkeitsaufnahme zu achten.

      Diese Einschätzung gilt auch, wenn die Flüssigkeitsaufnahme durch Sondenkost oder parenterale Methoden erfolgt.

      • selbstständig
        Die Person kann bereitgestellte Getränke ohne Unterstützung trinken und dabei eigenständig auf eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme achten.
      • eher selbstständig
        Die Person kann trinken, benötigt jedoch punktuelle Unterstützung, wie:
      • Bereitstellung eines Glases oder Bechers
      • Erinnerungen an das Trinken.
      • eher unselbstständig
        Die Person kann nur mit erheblicher Unterstützung trinken, beispielsweise:
      • Das Glas oder der Becher muss direkt in die Hand gegeben werden
      • Die Person muss bei nahezu jedem Schluck motiviert werden
      • Aufgrund einer erhöhten Verschluckungsgefahr ist eine ständige Aufsicht erforderlich.
      • unselbstständig
        Getränke müssen der Person vollständig gereicht werden. Eine selbstständige Aufnahme ist nicht möglich, oder die Flüssigkeitsaufnahme erfolgt ausschließlich durch Sonden- oder parenterale Ernährung.
    • 4.10 Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls 
    • Infos & Tipps für den Punkt 4.10

      Kann die Person, eine Toilette oder einen Toilettenstuhl selbstständig nutzen, einschließlich Hinsetzen, Aufstehen, Durchführung der Intimhygiene und das Richten der Kleidung.

      Die Einschätzung gilt auch, wenn Hilfsmittel wie Inkontinenzmaterial, Katheter oder Urostoma erforderlich sind.

      • selbstständig
        Die Person kann die Toilette oder den Toilettenstuhl vollständig eigenständig nutzen, einschließlich aller dazugehörigen Schritte.
      • eher selbstständig
        Die Person ist in der Lage, die Toilette weitgehend selbstständig zu nutzen, benötigt jedoch punktuelle Unterstützung, z. B.:
      • Bereitstellen und Entleeren eines Toilettenstuhls
      • Erinnerung oder Aufforderung zur Toilettennutzung
      • Orientierungshilfe oder Begleitung auf dem Weg zur Toilette
      • Unterstützung beim Hinsetzen und Aufstehen von der Toilette
      • Hilfe bei der Intimhygiene nach dem Stuhlgang (z. B. Anreichen von Toilettenpapier)
      • Unterstützung beim Richten der Kleidung
      • eher unselbstständig
        Die Person kann nur wenige Aspekte des Toilettengangs selbstständig durchführen, z. B. das Wasserlassen oder das Richten der Kleidung, benötigt jedoch umfangreiche Anleitung und Hilfe bei den anderen Schritten.
      • unselbstständig
        Die Person ist nicht in der Lage, aktiv am Toilettengang mitzuwirken. Sämtliche Aufgaben müssen durch eine Hilfsperson übernommen werden.
    • 4.11 Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz 
    • Infos & Tipps für den Punkt 4.11

      Kann die Person Inkontinenzmaterial, Dauerkatheter oder Urostoma sachgemäß verwenden, wechseln und entsorgen?

      Bewertung des Umgangs mit Harninkontinenz und Dauerkatheter

      • entfällt / selbstständig
        Die Person benötigt keine Inkontinenzhilfsmittel oder kann diese eigenständig handhaben, einschließlich des Wechselns und Entsorgens
      • eher selbstständig
        Die Person ist in der Lage, die Hilfsmittel weitgehend selbstständig zu verwenden. Unterstützung ist lediglich bei der Vorbereitung, dem Anreichen oder gelegentlich durch Erinnerungen an den Wechsel erforderlich.
      • eher unselbstständig
        Die Person benötigt erhebliche Unterstützung beim Umgang mit den Hilfsmitteln, z. B. beim Einlegen von Inkontinenzvorlagen oder Entfernen von Inkontinenzhosen. Eigenständiges Handeln ist nur in geringem Umfang möglich.
      • unselbstständig
        Die Person kann die Hilfsmittel nicht oder nur minimal selbstständig nutzen. Sämtliche Aufgaben wie Wechseln, Leeren oder Entsorgen müssen vollständig von einer unterstützenden Person übernommen werden.
    • 4.12 Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz 
    • Infos & Tipps für den Punkt 4.12

      Kann die Person Inkontinenzmaterial, Analtampons oder ein Stoma sachgemäß verwenden, wechseln und entsorgen?

      Die Einschätzung bezieht sich auf die Fähigkeit, Inkontinenzmaterial eigenständig zu handhaben, Analtampons zu verwenden oder den Beutel eines Enterostomas zu leeren und zu wechseln. Die Pflege des Stomas sowie der Wechsel der Basisplatte werden gesondert in Modul 5, Abschnitt „5.9 Versorgung mit Stoma“, betrachtet.

      • entfällt / selbstständig
        Die Person hat keine Stuhlinkontinenz oder kann die Hilfsmittel vollständig selbstständig handhaben, einschließlich des Wechsels und der Entsorgung.
      • eher selbstständig
        Die Person ist in der Lage, die Hilfsmittel weitgehend eigenständig zu verwenden. Unterstützung ist lediglich bei der Vorbereitung, dem Anreichen oder durch Erinnerungen an den Wechsel notwendig.
      • eher unselbstständig
        Die Person kann nur begrenzt am Wechsel der Hilfsmittel mitwirken, z. B. beim Anreichen eines neuen Stomabeutels oder bei der Nutzung von Analtampons. Unterstützung ist in größerem Umfang erforderlich.
      • unselbstständig
        Die Person ist nicht in der Lage, die Hilfsmittel eigenständig zu handhaben. Alle Aufgaben, einschließlich des Wechsels und der Entsorgung, müssen vollständig durch eine unterstützende Person übernommen werden.
    • 4.13 Ernährung parenteral oder über eine Sonde 
    • Infos & Tipps für den Punkt 4.13

      Kann die Person Inkontinenzmaterial, Analtampons oder ein Stoma sachgemäß verwenden, wechseln und entsorgen?

      Die Einschätzung bezieht sich auf die Fähigkeit, Inkontinenzmaterial eigenständig zu handhaben, Analtampons zu verwenden oder den Beutel eines Enterostomas zu leeren und zu wechseln. Die Pflege des Stomas sowie der Wechsel der Basisplatte werden gesondert in Modul 5, Abschnitt „5.9 Versorgung mit Stoma“, betrachtet.

      • entfällt / selbstständig
        Keine künstliche Ernährung notwendig, oder die Person führt die künstliche Ernährung vollständig eigenständig durch.
      • nicht täglich oder nicht auf Dauer
        Unterstützung bei der künstlichen Ernährung ist erforderlich. Diese erfolgt gelegentlich oder vorübergehend zusätzlich zur normalen Nahrungsaufnahme, beispielsweise bei der Verabreichung von Flüssigkeit oder Nahrung über eine Sonde.
      • täglich, zusätzlich zur normalen Ernährung
        Die Person benötigt täglich Unterstützung bei der künstlichen Ernährung, die ergänzend zur normalen Nahrungsaufnahme erfolgt. Dies schließt die Verabreichung von Nahrung oder Flüssigkeit parenteral oder über eine Sonde ein.
      • (nahezu) ausschließlich
        Die Person ist auf nahezu vollständige Unterstützung bei der künstlichen Ernährung angewiesen. Die Nahrungsaufnahme erfolgt ausschließlich oder fast ausschließlich parenteral oder über eine Sonde, da keine oder kaum normale Nahrungsaufnahme möglich ist.
  • Image-413
  • 5. Selbstversorgung

    Hier geht es um die Selbstständigkeit eines Menschen bei der Bewältigung seiner Gesundheitsprobleme. Die Gutachterin oder der Gutachter bewertet, wie selbstständig jemand mit Therapien und anderen krankheitsbedingten Anforderungen umgehen kann. Für die Berechnung des Gesamtergebnisses gehen die einzelnen Maßnahmen je nach Komplexität und Aufwand unterschiedlich gewichtet ein.
    • 5.1 Medikation 
    • Schätze ein, wie oft eine Person Unterstützung bei der Einnahme von Medikamenten, Augen- oder Ohrentropfen, Dosieraerosolen, Pulverinhalatoren, Zäpfchen oder Medikamentenpflastern benötigt.

      Dazu gehört sowohl die Vorbereitung der Medikamente, beispielsweise in einer Tablettenbox, als auch die Verabreichung. Entscheidend ist, wie häufig Unterstützung nötig ist und wie viele Körperregionen betroffen sind (Augen und Ohren gelten als eine Region). Unabhängig von der Anzahl der Medikamente wird jede einzelne Gabe gezählt. Beispiel: Wenn eine Person einmal täglich Augentropfen bekommt und dreimal täglich Tabletten einnimmt, entspricht das insgesamt zwei Unterstützungsleistungen pro Tag.

      Abführmethoden fallen in diesem Modul unter „5.10 Einmalkatheterisierung und Abführmethoden“.

      • entfällt oder selbstständig: Die Person führt die Maßnahme eigenständig und ohne Unterstützung durch.
      • pro Tag: Die Unterstützung erfolgt einmal oder mehrfach täglich (z. B. zweimal täglich → entspricht 2 Mal pro Tag).
      • pro Woche: Unterstützung, die mehrmals pro Woche benötigt wird, wird hier erfasst (z. B. 8 Mal pro Woche).
      • pro Monat: Maßnahmen, die seltener vorkommen (z. B. alle zwei Tage → entspricht ca. 15 Mal pro Monat).

      Bitte immer nur einen Wert angeben. Entweder pro Tag oder pro Woche oder pro Monat

    •  
    • 5.2 Injektionen  
    • Schätze ein, wie oft eine Person Unterstützung bei subkutanen (ins Unterhautfettgewebe) oder intramuskulären (in den Skelettmuskel) Injektionen sowie bei subkutanen Infusionen benötigt. Dazu zählen auch Maßnahmen wie Insulin-Injektionen oder die Versorgung mit Medikamentenpumpen über einen subkutanen Zugang.

      • entfällt oder selbstständig: Die Maßnahme ist nicht notwendig oder wird eigenständig von der Person durchgeführt.
      • pro Tag: Wenn eine Maßnahme z. B. zweimal täglich erfolgt, entspricht dies 2 Mal pro Tag.
      • pro Woche: Eine Maßnahme, die täglich erfolgt, und eine weitere, die einmal wöchentlich durchgeführt wird, ergeben 8 Mal pro Woche.
      • pro Monat: Maßnahmen, die z. B. jeden dritten Tag stattfinden, ergeben etwa 10 Mal pro Monat.

      Bitte immer nur einen Wert angeben. Entweder pro Tag oder pro Woche oder pro Monat

    •  
    • 5.3 Versorgung intravenöser Zugänge (Port) 
    • Schätze ein, wie häufig die Person Unterstützung benötigt, venöse Zugänge (z. B. Shaldon oder Broviac) oder einen Port zu versorgen oder zu verbinden. Hierunter fällt auch das Einbringen von Medikamenten in einen vorhandenen venösen Zugang oder die Versorgung intrathekaler Zugänge.

      Das Anhängen einer Nährlösung, ggf. mit Medikamentenzusatz, zur parenteralen Ernährung wird in Modul 4 unter „4.13 Ernährung parenteral oder über eine Sonde“ berücksichtigt.

      • entfällt oder selbstständig: Die Maßnahme ist nicht notwendig oder wird eigenständig von der Person durchgeführt.
      • pro Tag: Wenn eine Maßnahme z. B. zweimal täglich erfolgt, entspricht dies 2 Mal pro Tag.
      • pro Woche: Eine Maßnahme, die täglich erfolgt, und eine weitere, die einmal wöchentlich durchgeführt wird, ergeben 8 Mal pro Woche.
      • pro Monat: Maßnahmen, die z. B. jeden dritten Tag stattfinden, ergeben etwa 10 Mal pro Monat.

      Bitte immer nur einen Wert angeben. Entweder pro Tag oder pro Woche oder pro Monat

    •  
    • 5.4 Absaugen und Sauerstoffgabe 
    • Erhält die Person Unterstützung beim Absaugen und der Sauerstoffgabe?

      Schätze ein, wie häufig die Person Unterstützung benötigt beim Absaugen (z. B. bei Luftröhrenstoma), An- und Ablegen von Sauerstoffbrille oder -maske oder dem Bereitstellen eines Inhalationsgeräts (inkl. Reinigung).

      Jede Maßnahme ist einzeln zu berücksichtigen.

      Das Absaugen kann z. B. bei beatmeten Personen in unterschiedlicher Häufigkeit notwendig sein – hier gib den durchschnittlichen Bedarf an.

      • entfällt oder selbstständig: Die Maßnahme ist nicht notwendig oder wird eigenständig von der Person durchgeführt.
      • pro Tag: Wenn eine Maßnahme z. B. zweimal täglich erfolgt, entspricht dies 2 Mal pro Tag.
      • pro Woche: Eine Maßnahme, die täglich erfolgt, und eine weitere, die einmal wöchentlich durchgeführt wird, ergeben 8 Mal pro Woche.
      • pro Monat: Maßnahmen, die z. B. jeden dritten Tag stattfinden, ergeben etwa 10 Mal pro Monat.

      Bitte immer nur einen Wert angeben. Entweder pro Tag oder pro Woche oder pro Monat

    •  
    • 5.5 Einreibungen oder Kälte- und Wärmeanwendungen 
    • Erhält die Person Unterstützung bei der Anwendung von Cremes oder Kälte-/Wärmetherapie?

      Schätze ein, wie häufig die Person Unterstützung benötigt bei der Anwendung von ärztlich verordneten Cremes, Salben, Emulsionen etc. oder bei Kälte- oder Wärmeanwendungen.

      Einreibungen, ggf. mit verschiedenen Produkten, sowie Kälte- oder Wärmeanwendungen zählen jeweils als eine Maßnahme – unabhängig von der Anzahl der Körperregionen, wo sie angewendet wird.

      • entfällt oder selbstständig: Die Maßnahme ist nicht notwendig oder wird eigenständig von der Person durchgeführt.
      • pro Tag: Wenn eine Maßnahme z. B. zweimal täglich erfolgt, entspricht dies 2 Mal pro Tag.
      • pro Woche: Eine Maßnahme, die täglich erfolgt, und eine weitere, die einmal wöchentlich durchgeführt wird, ergeben 8 Mal pro Woche.
      • pro Monat: Maßnahmen, die z. B. jeden dritten Tag stattfinden, ergeben etwa 10 Mal pro Monat.

      Bitte immer nur einen Wert angeben. Entweder pro Tag oder pro Woche oder pro Monat

    •  
    • 5.6 Messung und Deutung von Körperzuständen 
    • Erhält die Person Unterstützung, z. B. beim Messen und Interpretieren des Blutdrucks?

      Schätze ein, wie häufig die Person Unterstützung benötigt beim Messen von z. B. Blutdruck, Puls, Blutzucker, Temperatur, Körpergewicht und Flüssigkeitshaushalt – soweit dies auf ärztliche Anordnung erfolgt.

      Dabei geht es nicht nur um die Durchführung der Messung, sondern auch um das Ziehen notwendiger Schlussfolgerungen (z. B. Festlegen der erforderlichen Insulindosis, Anpassung der Ernährung, Aufsuchen eines Arztes).

      • entfällt oder selbstständig: Die Maßnahme ist nicht notwendig oder wird eigenständig von der Person durchgeführt.
      • pro Tag: Wenn eine Maßnahme z. B. zweimal täglich erfolgt, entspricht dies 2 Mal pro Tag.
      • pro Woche: Eine Maßnahme, die täglich erfolgt, und eine weitere, die einmal wöchentlich durchgeführt wird, ergeben 8 Mal pro Woche.
      • pro Monat: Maßnahmen, die z. B. jeden dritten Tag stattfinden, ergeben etwa 10 Mal pro Monat.

      Bitte immer nur einen Wert angeben. Entweder pro Tag oder pro Woche oder pro Monat

    •  
    • 5.7 Körpernahe Hilfsmittel 
    • Braucht die Person Unterstützung beim An- und Ablegen von Prothesen, Orthesen, Epithesen, Sehhilfen, Hörgeräten, kieferorthopädischen Apparaturen oder Kompressionsstrümpfen?

      Schätze ein, wie häufig du Unterstützung benötigst. Falls du Hilfe beim An- und Ablegen eines Hilfsmittels brauchst, ist zusätzlich zu beachten, wie oft Unterstützung für die Reinigung des Hilfsmittels notwendig ist.

      Der Umgang mit Zahnprothesen wird ausschließlich unter 4.2 Körperpflege im Bereich des Kopfes betrachtet.

      • entfällt oder selbstständig: Die Maßnahme ist nicht notwendig oder wird eigenständig von der Person durchgeführt.
      • pro Tag: Wenn eine Maßnahme z. B. zweimal täglich erfolgt, entspricht dies 2 Mal pro Tag.
      • pro Woche: Eine Maßnahme, die täglich erfolgt, und eine weitere, die einmal wöchentlich durchgeführt wird, ergeben 8 Mal pro Woche.
      • pro Monat: Maßnahmen, die z. B. jeden dritten Tag stattfinden, ergeben etwa 10 Mal pro Monat.

      Bitte immer nur einen Wert angeben. Entweder pro Tag oder pro Woche oder pro Monat

    •  
    • 5.8 Verbandwechsel und Wundversorgung 
    • Brauchst die Person Unterstützung bei der Versorgung und dem Verbandswechsel von chronischen Wunden (z. B. Dekubitus oder Ulcus cruris)?

      Schätze ein, wie oft die Person Unterstützung benötigst:

      • entfällt oder selbstständig: Die Maßnahme ist nicht notwendig oder wird eigenständig von der Person durchgeführt.
      • pro Tag: Wenn eine Maßnahme z. B. zweimal täglich erfolgt, entspricht dies 2 Mal pro Tag.
      • pro Woche: Eine Maßnahme, die täglich erfolgt, und eine weitere, die einmal wöchentlich durchgeführt wird, ergeben 8 Mal pro Woche.
      • pro Monat: Maßnahmen, die z. B. jeden dritten Tag stattfinden, ergeben etwa 10 Mal pro Monat.

      Bitte immer nur einen Wert angeben. Entweder pro Tag oder pro Woche oder pro Monat

    •  
    • 5.9 Versorgung mit Stoma 
    • Schätze ein, wie häufig die Person Unterstützung bei der Pflege künstlicher Körperöffnungen (z. B. Tracheostoma, PEG, suprapubischer Blasenkatheter, Urostoma, Colo- oder Ileostoma) benötigt. Dazu zählt auch die Reinigung des Katheters, die Desinfektion der Einstichstelle der PEG, ein Verbandswechsel und bei einem Stoma der Wechsel der Basisplatte oder des einteiligen Systems.

      Der einfache Wechsel oder das Entleeren eines Stoma- oder Katheterbeutels sowie das Anhängen von Sondennahrung sind in Modul 4 unter den Fragen 4.11 bis 4.13 zu berücksichtigen.

      • entfällt oder selbstständig: Die Maßnahme ist nicht notwendig oder wird eigenständig von der Person durchgeführt.
      • pro Tag: Wenn eine Maßnahme z. B. zweimal täglich erfolgt, entspricht dies 2 Mal pro Tag.
      • pro Woche: Eine Maßnahme, die täglich erfolgt, und eine weitere, die einmal wöchentlich durchgeführt wird, ergeben 8 Mal pro Woche.
      • pro Monat: Maßnahmen, die z. B. jeden dritten Tag stattfinden, ergeben etwa 10 Mal pro Monat.

      Bitte immer nur einen Wert angeben. Entweder pro Tag oder pro Woche oder pro Monat

    •  
    • 5.10 Regelmäßige Einmal-katheterisierung und Nutzung von Abführmethoden 
    • Schätze ein, wie häufig die Person Unterstützung bei regelmäßiger Einmalkatheterisierung oder Abführmethoden wie Klistier, Einlauf oder digitaler Ausräumung benötigt.

      Die alleinige Gabe von Abführmitteln ist in diesem Modul unter 5.1 Medikation zu berücksichtigen.

      • entfällt oder selbstständig: Die Maßnahme ist nicht notwendig oder wird eigenständig von der Person durchgeführt.
      • pro Tag: Wenn eine Maßnahme z. B. zweimal täglich erfolgt, entspricht dies 2 Mal pro Tag.
      • pro Woche: Eine Maßnahme, die täglich erfolgt, und eine weitere, die einmal wöchentlich durchgeführt wird, ergeben 8 Mal pro Woche.
      • pro Monat: Maßnahmen, die z. B. jeden dritten Tag stattfinden, ergeben etwa 10 Mal pro Monat.

      Bitte immer nur einen Wert angeben. Entweder pro Tag oder pro Woche oder pro Monat

    •  
    • 5.11 Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung 
    • Bewerte, wie häufig die Person Unterstützung bei der Umsetzung von Eigenübungen aus einer Heilmitteltherapie benötigt, die dauerhaft und regelmäßig durchgeführt werden sollen (z. B. krankengymnastische Übungen, Atemübungen, logopädische Übungen, Therapien nach Bobath oder Vojta).

      Nicht gemeint sind hier Therapien im Hausbesuch.
      Aufwendige therapeutische Maßnahmen wie Sekretelimination und die Durchführung ambulanter Peritonealdialyse (CAPD) sind ebenfalls zu berücksichtigen.

      • entfällt oder selbstständig: Die Maßnahme ist nicht notwendig oder wird eigenständig von der Person durchgeführt.
      • pro Tag: Wenn eine Maßnahme z. B. zweimal täglich erfolgt, entspricht dies 2 Mal pro Tag.
      • pro Woche: Eine Maßnahme, die täglich erfolgt, und eine weitere, die einmal wöchentlich durchgeführt wird, ergeben 8 Mal pro Woche.
      • pro Monat: Maßnahmen, die z. B. jeden dritten Tag stattfinden, ergeben etwa 10 Mal pro Monat.

      Bitte immer nur einen Wert angeben. Entweder pro Tag oder pro Woche oder pro Monat

    •  
    • 5.12 Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung 
    • Bewerte, wie häufig die Person zeit- und technikintensive Therapiemaßnahmen erhält, die von geschulten Pflegepersonen durchgeführt werden. Gemeint sind spezielle Maßnahmen wie Hämodialyse oder maschinelle Beatmung, die im häuslichen Umfeld erfolgen können, wenn eine ständige Überwachung durch geschulte Pflegepersonen erforderlich ist.

      Bei maschineller invasiver Beatmung ist dies mit einmal täglich einzutragen. Die Messung der Vitalparameter ist unter „5.6 Messung und Einschätzung von Körperzuständen“ zu berücksichtigen.

      • entfällt oder selbstständig: Die Maßnahme ist nicht notwendig oder wird eigenständig von der Person durchgeführt.
      • pro Tag: Wenn eine Maßnahme z. B. zweimal täglich erfolgt, entspricht dies 2 Mal pro Tag.
      • pro Woche: Eine Maßnahme, die täglich erfolgt, und eine weitere, die einmal wöchentlich durchgeführt wird, ergeben 8 Mal pro Woche.
      • pro Monat: Maßnahmen, die z. B. jeden dritten Tag stattfinden, ergeben etwa 10 Mal pro Monat.

      Bitte immer nur einen Wert angeben. Entweder pro Tag oder pro Woche oder pro Monat

    •  
    • 5.13 Arztbesuche 
    • Bewerte, wie häufig die Person durchschnittlich Unterstützung bei diagnostischen oder therapeutischen Arztbesuchen (z. B. Hausarzt, Facharzt) benötigt. Unterstützung bei Hausbesuchen ist hierbei nicht zu berücksichtigen.

      • entfällt oder selbstständig: Die Maßnahme ist nicht notwendig oder wird eigenständig von der Person durchgeführt.
      • pro Tag: Wenn eine Maßnahme z. B. zweimal täglich erfolgt, entspricht dies 2 Mal pro Tag.
      • pro Woche: Eine Maßnahme, die täglich erfolgt, und eine weitere, die einmal wöchentlich durchgeführt wird, ergeben 8 Mal pro Woche.
      • pro Monat: Maßnahmen, die z. B. jeden dritten Tag stattfinden, ergeben etwa 10 Mal pro Monat.

      Bitte immer nur einen Wert angeben. Entweder pro Tag oder pro Woche oder pro Monat

    •  
    • 5.14 Besuch anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (bis zu 3 Std.)  
    • Schätze ein, wie häufig die Person Unterstützung benötigt bei Besuchen von Therapeuten (z. B. Physiotherapeuten, Logopäden, Psychotherapeuten) oder medizinischen Einrichtungen (z. B. Krankenhäuser).

      Wenn der Gesamtzeitaufwand (inkl. Fahrzeit) über drei Stunden beträgt, wird dies unter „5.15 Medizinische oder therapeutische Termine (über 3 Stunden)“ erfasst.

      • entfällt oder selbstständig: Die Maßnahme ist nicht notwendig oder wird eigenständig von der Person durchgeführt.
      • pro Tag: Wenn eine Maßnahme z. B. zweimal täglich erfolgt, entspricht dies 2 Mal pro Tag.
      • pro Woche: Eine Maßnahme, die täglich erfolgt, und eine weitere, die einmal wöchentlich durchgeführt wird, ergeben 8 Mal pro Woche.
      • pro Monat: Maßnahmen, die z. B. jeden dritten Tag stattfinden, ergeben etwa 10 Mal pro Monat.

      Bitte immer nur einen Wert angeben. Entweder pro Tag oder pro Woche oder pro Monat

    •  
    • 5.15 Zeitlich ausgedehnte Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (länger als 3 Std.) 
    • Schätze ein, wie häufig die Person Unterstützung benötigt bei Besuchen von Therapeuten oder anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens, die länger als 3 Stunden dauern (einschließlich Fahrtzeit). Beispiele sind Besuche bei spezialisierten Einrichtungen oder zeitaufwendige Maßnahmen (z. B. Dialyse).

      • entfällt oder selbstständig: Die Maßnahme ist nicht notwendig oder wird eigenständig von der Person durchgeführt.
      • pro Tag: Wenn eine Maßnahme z. B. zweimal täglich erfolgt, entspricht dies 2 Mal pro Tag.
      • pro Woche: Eine Maßnahme, die täglich erfolgt, und eine weitere, die einmal wöchentlich durchgeführt wird, ergeben 8 Mal pro Woche.
      • pro Monat: Maßnahmen, die z. B. jeden dritten Tag stattfinden, ergeben etwa 10 Mal pro Monat.

      Bitte immer nur einen Wert angeben. Entweder pro Tag oder pro Woche oder pro Monat

    •  
    • 5.16 Einhaltung einer Diät und anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften 
    • Schätze ein, inwiefern die Person versteht, dass sie ärztlich angeordnete Diäten oder Vorschriften, die sich auf vitale Funktionen beziehen (z. B. Atmung oder Herz-Kreislauf-Funktion), einhalten muss. Ausschlaggebend ist, ob die Person mental in der Lage ist, die Notwendigkeit zu erkennen und die Vorschrift umzusetzen.

      Beispiele:

      • Ärztlich angeordnete Nahrungszufuhr in Art, Menge und Zeitpunkt (z. B. aufgrund von Stoffwechselstörungen oder Allergien).
      • Sicherstellung einer Langzeit-Sauerstoff-Therapie.

      Verhaltensvorschriften zur allgemeinen gesunden Lebensführung (z. B. ausgewogene Ernährung) sind hier nicht relevant.

      • entfällt oder selbstständig: Die Person kann die Vorschriften selbstständig einhalten. Das Bereitstellen reicht aus.
      • pro Tag: Die Person benötigt Erinnerung und Anleitung. Darüber hinausgehendes Eingreifen ist selten erforderlich.
      • pro Woche: Die Person benötigt regelmäßig Anleitung und Beaufsichtigung. Eingreifen ist häufig notwendig.
      • pro Monat: Die Person benötigt immer Anleitung und Eingreifen.
    • Berechnung Modul 5

    • Ø tägliche Häufigkeiten berechnen - Punkte 5.1 - 5.7

    • Ø tägliche Häufigkeiten berechnen - Punkte 5.8 - 5.11

    • Ø monatliche Häufigkeiten berechnen - Punkte 5.13 + 5.14

    • Ø monatliche Häufigkeiten berechnen - Punkte 5.12 + 5.15

    • Ø Gesamtsumme / Gewichtung- Punkte 5.12 - 5.15

  • Image-414
  • 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

    Dieses Modul bildet Bereiche des Alltagslebens ab, die in der Vergangenheit zum größten Teil nicht berücksichtigt wurden. Bei der Gestaltung des Alltagslebens spielen sowohl mentale als auch motorische Fähigkeiten eine Rolle. Die Gutachterin oder der Gutachter stellt fest, ob der pflegebedürftige Mensch individuell und bewusst seinen Tagesablauf gestalten kann und ob er in der Lage ist, mit Menschen in seinem unmittelbaren Umfeld Kontakt aufzunehmen.
    • 6.1 Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen  
    • Infos & Tipps für den Punkt 6.1

      Kann die Person ihren Tagesablauf selbstständig gestalten und bei Bedarf anpassen?

      Bewertung der Fähigkeit zur Gestaltung des Tagesablaufs

      Die Einschätzung erfolgt hinsichtlich der Fähigkeit, den Tagesablauf nach eigenen Vorlieben zu planen und auf Veränderungen flexibel zu reagieren. Eine zumindest teilweise zeitliche Orientierung (siehe Modul 2, „Zeitliche Orientierung“) wird dabei vorausgesetzt.

      • selbstständig
        Die Person kann ihren Tagesablauf ohne fremde Unterstützung planen und anpassen.
      • eher selbstständig
        Die Person ist in der Lage, Routineabläufe größtenteils eigenständig zu organisieren. Bei neuen oder ungewohnten Anforderungen benötigt sie jedoch Unterstützung, wie zum Beispiel Erinnerungshilfen oder punktuelle Anleitung (z. B. Terminplanung).
      • eher unselbstständig
        Die Person kann ihren Tagesablauf nur eingeschränkt eigenständig planen und benötigt regelmäßige Hilfe bei der Umsetzung von Routineaufgaben. Ohne Unterstützung werden Planungen häufig nicht eingehalten, und es fällt ihr schwer, auf Veränderungen zu reagieren.
      • unselbstständig
        Die Person ist nicht in der Lage, ihren Tagesablauf eigenständig zu planen oder anzupassen. Sie orientiert sich vollständig an vorgegebenen Abläufen und ist auf kontinuierliche Hilfe durch andere Personen angewiesen.
    • 6.2 Ruhen und Schlafen 
    • Infos & Tipps für den Punkt 6.2

      Kann die Person den Tag-Nacht-Rhythmus einhalten und ausreichend für Ruhe und Schlaf sorgen?

      Bitte bewerten Sie die Fähigkeit der Person, ihren Tag-Nacht-Rhythmus zu regulieren, Ruhepausen zu erkennen und wahrzunehmen sowie ins Bett zu gelangen. Dies umfasst auch die Bewältigung von Schlaflosigkeit oder nächtlicher Unruhe.

      • selbstständig
        Die Person sorgt eigenständig für regelmäßige und ausreichende Schlaf- und Ruhezeiten.
      • eher selbstständig
        Die Person benötigt punktuelle Unterstützung, z. B. beim Zubettgehen, bei der Orientierung im Raum oder bei der Aufforderung, sich schlafen zu legen. Möglicherweise ist gelegentliche Hilfe in der Nacht erforderlich.
      • eher unselbstständig
        Die Person hat häufig Schwierigkeiten, selbstständig in den Schlaf zu finden oder Ruhezeiten einzuhalten. Sie benötigt regelmäßige Unterstützung, beispielsweise durch Beruhigungsmaßnahmen oder Hilfe bei nächtlichen Tätigkeiten (z. B. Lagewechsel im Bett oder Toilettengänge).
      • unselbstständig
        Die Person ist aufgrund erheblicher Beeinträchtigungen (z. B. schwer gestörter Schlaf-Wach-Rhythmus oder gesundheitlicher Probleme) nicht in der Lage, eigenständig für Ruhe- und Schlafphasen zu sorgen. Sie benötigt in der Nacht kontinuierliche Betreuung durch andere Personen.
    • 6.3 Freizeitgestaltung / Sichbeschäftigen 
    • Infos & Tipps für den Punkt 6.3

      Kann die Person ihre Freizeit für eigene Interessen und Aktivitäten (z. B. Handarbeit, Lesen) nutzen?

      Bewerten Sie die Fähigkeit der Person, ihre verfügbare Zeit sinnvoll zu nutzen, um eigenen Interessen nachzugehen. Dies umfasst die Auswahl und Durchführung geeigneter Aktivitäten, die auf den individuellen kognitiven, manuellen, visuellen und auditiven Fähigkeiten basieren (z. B. Handarbeiten, Lesen, Fernsehen).

      • selbstständig
        Die Person gestaltet ihre Freizeit eigenständig und geht selbstständig ihren Interessen nach.
      • eher selbstständig
        Die Person benötigt gelegentlich geringe Unterstützung bei der Vorbereitung von Aktivitäten (z. B. Bereitstellen von Materialien oder technischen Hilfsmitteln) oder bei der Motivation, sich einer Aktivität zu widmen.
      • eher unselbstständig
        Die Person nimmt nur mit umfangreicher Anleitung, Motivation oder motorischer Unterstützung an Freizeitaktivitäten teil. Sie zeigt nur begrenzt Eigeninitiative.
      • unselbstständig
        Die Person zeigt keine Eigeninitiative zur Freizeitgestaltung, versteht keine Anleitungen und beteiligt sich nicht oder kaum an angebotenen Aktivitäten.
    • 6.4 Zukunftspläne 
    • Infos & Tipps für den Punkt 6.4

      Kann die Person über längere Zeitabschnitte hinaus planen (z. B. Geburtstagsfeier)?

      Bewerten Sie die Fähigkeit der Person, Vorstellungen zu geplanten Ereignissen (z. B. Geburtstagen) zu entwickeln, Zeitabläufe einzuschätzen (z. B. regelmäßige Termine zu erkennen) und ihre Pläne mit anderen zu besprechen. Dabei sollten auch mögliche Hürden wie psychische Belastungen (z. B. Ängste) berücksichtigt werden, die die Planung erschweren könnten.

      • selbstständig
        Die Person entwickelt und verfolgt ihre Zukunftspläne eigenständig.
      • eher selbstständig
        Die Person plant eigenständig, benötigt jedoch gelegentliche Erinnerungen oder Unterstützung bei der Umsetzung.
        Oder: Die Person trifft Planungen und Entscheidungen, hat aber Schwierigkeiten, diese ohne Unterstützung mit anderen Personen zu koordinieren.
      • eher unselbstständig
        Die Person kann nur mit Hilfe von anderen Planungen entwickeln und benötigt emotionale oder praktische Unterstützung, um diese umzusetzen.
        Oder: Die Person hat zwar Ideen für Zukunftspläne, benötigt jedoch umfassende Unterstützung, um diese in die Tat umzusetzen.
      • unselbstständig
        Die Person verfügt nicht über die Fähigkeit, längerfristige Pläne zu erstellen oder sich auf zukünftige Ereignisse vorzubereiten. Selbst einfache Entscheidungen zur Planung werden nicht eigenständig getroffen.
    • 6.5 Interaktion mit Personen im direkten Kontakt 
    • Infos & Tipps für den Punkt 6.5

      Kann die Person mit Menschen im direkten Kontakt (Angesicht zu Angesicht) kommunizieren?

      Schätzen Sie die Fähigkeit der Person ein, mit anderen Menschen (z. B. Angehörigen, Pflegepersonen, Mitbewohnern oder Besuchern) im direkten Kontakt zu interagieren, Gespräche aufzunehmen, auf Ansprache zu reagieren und in der Kommunikation Initiative zu zeigen.

      • selbstständig
        Die Person kann eigenständig und aktiv mit Menschen im direkten Kontakt kommunizieren.
      • eher selbstständig
        Die Person interagiert eigenständig mit vertrauten Personen. Bei fremden Personen ist jedoch punktuelle Unterstützung erforderlich (z. B. Erinnerung oder Hilfestellung bei der Kontaktaufnahme).
        Oder: Die Person benötigt gezielte Unterstützung, wenn Kommunikationshindernisse wie Sprach- oder Hörprobleme vorliegen.
      • eher unselbstständig
        Die Person zeigt wenig Eigeninitiative und muss aktiv angesprochen werden. Ihre Reaktion erfolgt nur mit intensiver Unterstützung, wie etwa durch Blickkontakt, Mimik oder Gestik.
        Oder: Die Person benötigt umfassende Hilfestellung, um Kommunikation trotz vorhandener Barrieren wie Sprach- oder Hörproblemen zu ermöglichen.
      • unselbstständig
        Die Person reagiert nicht oder kaum auf Ansprache. Selbst nonverbale Kontaktversuche, wie Berührungen oder Gesten, führen nur selten zu einer erkennbaren Reaktion.
    • 6.6 Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes 
    • Infos & Tipps für den Punkt 6.5

      Kann die Person Kontakte zu Freunden, Bekannten und Nachbarn selbstständig aufrechterhalten, beenden oder zeitweise ablehnen?

      Beurteilen Sie die Fähigkeit der Person, soziale Beziehungen zu pflegen, Besuche zu verabreden, Anrufe zu tätigen oder schriftliche Kommunikation (z. B. Briefe, E-Mails) durchzuführen.

      • selbstständig
        Die Person kann soziale Kontakte außerhalb ihres direkten Umfeldes eigenständig planen, aufnehmen und pflegen.
      • eher selbstständig
        Die Person kann Kontakte pflegen, benötigt jedoch Unterstützung bei der Organisation (z. B. Erinnerungsnotizen, Hilfe beim Finden von Telefonnummern, Ergänzung durch Bilder/Namen).
        Oder: Die Person braucht Hilfe bei der technischen Durchführung (z. B. Wählen einer Telefonnummer, Schreiben eines Briefes).
      • eher unselbstständig
        Die Person zeigt wenig Eigeninitiative zur Kontaktaufnahme und benötigt regelmäßige Anregung durch andere Personen.
        Oder: Die Person benötigt umfassende Unterstützung bei der Kontaktaufnahme, insbesondere bei körperlichen Einschränkungen (z. B. beim Halten eines Telefons).
      • unselbstständig
        Die Person nimmt keinen Kontakt zu Personen außerhalb ihres unmittelbaren Umfeldes auf und reagiert nicht auf Anregungen zur Kontaktpflege.
    • Image-415
  • Image-464
  • Ergebnis deiner Selbsteinschätzung

  • In der linken Spalte siehst du die aufsummierten Punkte aus den jeweiligen Modulen. In der rechten Spalte die gewichteten Punkte, die am Ende dein zusammengerechnet das Gesamtergebnis und somit deinen Pflegegrad darstellen.

  • Ergebnis Modul 1 (Mobilität)

  • Modul 2 (Kognitive und kommunikative Fähigkeiten) & Modul 3 (Verhaltensweisen und psychische Problemlagen)

    Hier wird das Modul mit den meisten Punkten in die Bewertung genommen
  • Modul 4 (Selbstversorgung)

  • Modul 5 (Bewältigung von und selbständiger Umgangmit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen undBelastungen)

  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens und sozialerKontakte)

  • Ergebnis

  • Should be Empty: