Rechtlicher Hinweis: Für die Aufnahme in die Kammer ist gem. § 7 Abs.1 der Satzung der Antrag und die Zahlung des Beitrages erforderlich. Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand. Die Entscheidung wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Jedes Mitglied ist gem. § 8 II der Satzung berechtigt, jederzeit aus der Kammer auszutreten. Die Austrittserklärung des Mitglieds ist schriftlich bei dem Vorstand einzureichen. Das Mitglied ist trotz des Austritts verpflichtet, seinen Beitrag für das laufende Kalenderjahr zu entrichten. Die Rechnungsstellung für die Veröffentlichung des Firmenprofils erfolgt separat und beinhaltet die gesetzlich geltende Mehrwertsteuer.

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