Antrag Teilnahme außerhalb Geltungsbereichs DBV Logo
  • Antrag auf Teilnahme an einer Veranstaltung außerhalb des Geltungsbereiches des DBV

  • Durch dieses Formular haben Sie die Möglichkeit, die Genehmigung für die Teilnahme an Boxveranstaltungen außerhalb des Geltungsbereichs des DBV (nicht-olympisches Boxen) zu beantragen.

    Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

    Die zu entrichtende Gebühr stellt eine Bearbeitungsgebühr dar, die bereits mit der Antragstellung fällig wird und unabhängig vom Ausgang des Verfahrens zu zahlen ist. Das bedeutet, dass im Falle einer Ablehnung Ihres Antrags keine Rückerstattung der Gebühr erfolgt.

    Die Zahlung ist nach Abschluss der Bestellung über Paypal / Kreditkarte oder Lastschrift vorzunehmen. Eine Kopie des Rechnungsbeleges erhalten Sie im Anschluss per E-Mail.

    Des Weiteren liegt es in Ihrer Hand, vorab alle finanziellen Abmachungen und Vergütungsregelungen mit dem Veranstalter zu klären bzw. auszuhandeln, um gegebenenfalls die Bearbeitungsgebühr wieder einholen zu können.

    Es ist zu beachten, dass es sich um einen Antrag zur personenbezogenen Einzelgenehmigung handelt, die nur zur Teilnahme an der beantragten Veranstaltung erlaubt und ausschließlich für die antragstellende Person gültig ist. Daher ist zu beachten, dass jede teilnehmende Person einen eigenen Antrag stellen muss.

  • Daten des Antragstellers:

    Der Antragsteller ist Teilnehmer und Rechnungsempfänger

  •  . .
  • Teilnahme an folgender Veranstaltung:

  •  . .
  • Gebührenregelung:

  •  - -
  • Es handelt sich um eine:

  • Fristgerecht Genehmigung (Bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn)

  • Kurzfristige Genehmigung (Bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn)

  • Die Genehmigung gilt für die Teilnahme an einer Veranstaltung.

  • Für Anträge, die unter 5 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn beantragt werden, kann keine Genehmigung ausgestellt werden.

     

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  • Nach dem Absenden des Antrags und der Zahlungsabwicklung erhalten Sie den Rechnungsbeleg per E-Mail. Über die Entscheidung bezüglich der Genehmigung oder Ablehnung Ihres Antrags informieren wir Sie ebenfalls per E-Mail und senden Ihnen eine entsprechendes Genehmigungdokument zu.

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