Um Sie als Neumandant erfassen zu können, müssen wir Ihre Stammdaten einholen.
Dazu gibt es zwei Wege. Ein Scan des Personalausweises (bei Ehegatten von beiden) ist bei jedem der Wege nötig.
Betreffend hochzuladender Dokumente ist analog zu beachten: https://krga.bayern/faqs
Weg 1 ist der weniger zeitaufwendige, erfordert jedoch,
- dass Ihnen eine Einkommensteuererklärung (Formulare oder sog. „komprimierte Erklärung“ und ein ESt-Bescheid als pdf mit allen Seiten vorliegt und
- dass die Stammdaten darin noch aktuell sind (u. a., dass zwischenzeitlich keine Änderungen - Umzug, Heirat, Kinder etc. - eingetreten sind)
Weg 2 erfordert die manuelle Eingabe der Daten, ist minimal aufwendiger.