Fördermittelbeantragung KfW Logo
  • KfW Fördermittelbeantragung

    Herzlich Willkommen im Formular zur Beantragung von Fördermitteln für neue Heizungsanlagen durch die Energie-Spezialisten GmbH.

    Den Förderantrag müssen Sie seit dem 1.1.2024 persönlich bei der KfW stellen. Dazu benötigen Sie jedoch eine Bestätigung zum Antrag (BzA) und nach Durchführung des Heizungstausches eine Bestätigung nach Durchführung (BnD). Diese beiden Dokumente können wir gerne für Sie ausstellen.

    Wenn Sie Hilfe bei der Antragstellung im Portal der KfW benötigen, können wir Sie gern unterstützen. 

     

    Kosten KfW-Antrag (Heizungstausch)

    Für die Erstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA) und der Bestätigung nach Durchführung (BnD), die für die Beantragung der KfW-Förderung erforderlich sind, berechnen wir einen pauschalen Betrag in Höhe von 500,00 €.
    Die Abrechnung erfolgt nach Fertigstellung der BzA.

    Die Bearbeitung eines zusätzlichen FKG-Antrags (Förderprogramm der Stadt München) wird mit 300,00 € berechnet.

    Wichtig: Unser Honorar für die Förderantragstellung wird, sofern Ihr ansetzbarer Kostenrahmen noch nicht ausgereizt ist, mit dem Fördersatz des Wärmeerzeugers von der KfW gefördert. 

     

  • Benötigte Angaben für die Erstellung einer BzA bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)

  • Erstellen der BzA

  • Angaben zur antragstellenden Person

  •  -
  • Angaben zum Investitionsstandort

    Der Standort, für den die Maßnahme umgesetzt werden soll
  • Maßnahmen

  • Solarthermische Anlage

  • Biomasseheizung

  • Wärmepumpe

  • Anschluss an ein Gebäudenetz

  • Anschluss an ein Wärmenetz (Fernwärme)

    Anschluss beziehungsweise Erneuerung des Anschlusses an ein Wärmenetz
  • Effizienzbonus, Klimageschwindigkeitsbonus und Emissionsminderungszuschlag

  • Hinweis:
    Für die Gewährung des Klimageschwindigkeitsbonus dürfen die versorgten
    Wohneinheiten oder Flächen nach dem Austausch der bestehenden Heizungsanlage
    nicht mehr von fossilen oder mit Gas betriebenen Heizungen im Gebäude oder
    gebäudenah versorgt werden. Dies gilt auch für den Einbau eines förderfähigen
    bivalenten Wärmepumpen-Kombi-/Kompaktgerätes. Von dieser Regelung sind gemäß
    Förderrichtlinie gasbetriebene Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähige
    Heizungen ausgenommen.
    Beim Einbau einer förderfähigen Biomasseheizung, wird der
    Klimageschwindigkeitsbonus nur gewährt, wenn die eingebaute Biomasseheizung mit
    einer solarthermischen Anlage, PV-Anlage oder einer elektrisch angetriebenen
    Wärmepumpe kombiniert wird.

  • Dateien durchsuchen
    Dateien hierher ziehen
    Datei wählen
    Cancelof
  • Einwilligung zur Datenverarbeitung gemäß DSGVO

  • Ich willige ein, dass meine angegebenen personenbezogenen Daten zum Zweck der Bearbeitung meiner Anfrage und zur Erstellung der für den Förderantrag erforderlichen Unterlagen (z. B. BzA, BnD, ggf. FKG-Antrag) durch die Energie-Spezialisten GmbH gespeichert und verarbeitet werden.
    Die Verarbeitung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
    Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiere sie.

  • Should be Empty: