* Voraussetzung für eine Young Professional-Mitgliedschaft ist, dass der/ die Antragsteller/in noch nicht das fünfundreißigste Lebensjahr vollendet hat. Diese Mitgliedschaft gilt maximal für 2 Jahre und geht danach in eine Einzelmitgliedschaft über, es sei denn, es erfolgte zuvor eine fristgerechte Kündigung. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Jahresende. Der Wechsel in eine Einzelmitgliedschaft oder Firmenmitgliedschaft ist jederzeit bereits vor Ablauf der Young Professional-Mitgliedschaft möglich. Mit Beginn einer Einzelmitgliedschaft oder Firmenmitgliedschaft wird der mit der jeweiligen Mitgliedschafts-Form entsprechende Jahresbeitrag fällig.