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2B+ Security Checks: Sicherheit ist kein Hexenwerk

2B+ Security Checks: Sicherheit ist kein Hexenwerk

Wir bei 2B+ stehen für seriöse, praxisnahe Beratung. Wir wollen beauftragt werden, weil unser Angebot Sie überzeugt, nicht weil Sie Angst vor realen oder imaginären Hackern, Behörden oder Lieferengpässen haben.
9Fragen
  • 1

    NIS2-Quick Check 
    Die NIS2-Richtlinie ist aktuell in aller Munde. Und natürlich fragen sich viele Unternehmen: Bin ich betroffen? Was muss ich jetzt tun? Drohen mir Bußgelder? 

    Um ganz kurz mit den größten Falschmeldungen aufzuräumen: 

    • Deutschen Unternehmen drohen aktuell noch keine Bußgelder wegen Verstößen gegen NIS2. Dafür bräuchte es nämlich ein deutsches NIS2-Umsetzungsgesetz, welches derzeit noch nicht existiert. 
    • Die NIS2-Anforderungen umzusetzen ist kein Hexenwerk. Was Sie brauchen, sind zu Ihrem Unternehmen passende Schutzmaßnahmen – geeignet und verhältnismäßig nennt das die Richtlinie. Die Maßnahmen müssen funktionieren. Sie müssen nicht teuer sein. Viele sehr effektive Maßnahmen sind quasi kostenlos, weil alle dafür erforderlichen Tools zur Standardausstattung jedes Unternehmens gehören. Wir beraten Sie gerne. 

     

    Mit NIS2 will die EU das Informationssicherheitsniveau in einer Vielzahl von Unternehmen und Branchen erhöhen. Wenn Sie wissen wollen, ob Sie von NIS2 betroffen sein könnten, hilft Ihnen unser NIS2-Check weiter. In Ihrer persönlichen Auswertung erhalten Sie nicht nur eine Einschätzung, ob Sie von NIS2 betroffen sein könnten, sondern auch praktische Hinweise, wann und wie Sie an eine verbindliche Feststellung Ihrer Betroffenheit kommen – das Entscheiden nämlich nicht IT-Dienstleister, sondern eine Behörde – bei uns vermutlich das BSI. 

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  • 2
    Unternehmen aus der Kritischen Infrastruktur (KRITIS-Betreiber), fallen unabhängig von ihrer Größe unter NIS2. KRITIS sagt Ihnen nichts? Dann ist „Nein“ ziemlich sicher die für Sie zutreffende Antwort. 
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  • 3
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  • 4
    Da noch unklar ist, wie der deutsche Gesetzgeber die Betroffenheit von Unternehmensgruppen regeln wird, gilt unser NIS2-QuickCheck vorläufig nur für einzelne Unternehmen. Wenn Ihr Unternehmen nur mit einem Teil seiner Produkte oder Dienstleistungen in eine der NIS2-Branchen fällt, kann es sein, dass auch Ihre Mitarbeiterzahl nur anteilig berechnet wird. Das hat der deutsche Gesetzgeber aber noch nicht festgelegt. Wir fragen daher aktuell nur die Gesamt-Mitarbeiterzahl ab. 
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  • 5
    Fällt Ihr Unternehmen nur mit einem Teil seiner Produkte oder Dienstleistungen in eine der NIS2-Branchen kann es sein, dass auch Ihr Jahresumsatz nur anteilig berechnet wird. Das hat der deutsche Gesetzgeber aber noch nicht festgelegt. Wir fragen daher aktuell nur den Gesamtumsatz ab. 
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  • 6
    Fällt Ihr Unternehmen nur mit einem Teil seiner Produkte oder Dienstleistungen in eine der NIS2-Branchen kann es sein, dass auch Ihre Bilanzsumme nur anteilig berechnet wird. Das hat der deutsche Gesetzgeber aber noch nicht festgelegt. Wir fragen daher aktuell nur die Gesamt-Jahresbilanzsumme ab. 
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  • 7
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  • 8
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  • 9
    Wenn Sie auf Absenden klicken, werden Ihre Angaben einschließlich Ihrer Kontaktdaten an 2B+ übertragen und auf unseren Servern gespeichert. Dies ist erforderlich, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können. Wir nutzen Ihre Daten ausschließlich zur Erstellung und Zusendung Ihres individuellen Security-Basis-Checks. Näheres zur Datenverarbeitung bei 2B+ finden Sie in unserer Datenschutzerklärung
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