Zweck der Datenspeicherung siehe §2 der Vereinssatzung. Die gespeicherten Daten können auf meinen Wunsch
- jederzeit von mir eingesehen werden. Ich kann schriftliche Auskunft über meine Daten verlangen.
- jederzeit teilweise oder ganz gelöscht werden.
- jederzeit auf Grund anderer gesetzlicher Vorgaben gegen Weiterverarbeitung gesperrt werden.
Die Vorstandsmitglieder/Kassenprüfer sind, soweit sie mit persönlichen Daten in Kontakt kommen, zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS- GVO) verpflichtet.
Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme der nach Art. 13 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der Erhebung personenbezogener Daten im Förderverein bereitzustellenden weiteren Informatio- nen bin ich hingewiesen worden.
Soweit gesetzliche Vorschriften keine längeren Aufbewahrungspflichten vorsehen, werden meine Daten 3 Jahre nach der letzten Datenerhebung gelöscht.
Die Einwilligung erfolgt freiwillig und kann von mir jederzeit ohne Angabe von Gründen durch formlose Erklärung für die Zukunft widerrufen werden.
Ich hatte Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Eine Kopie des Aufnahmeantrages kann ich nach Abschluss runterladen.
Bei Minderjährigen bzw. Geschäftsunfähigen ist neben der Einwilligung des/der Minderjähri- gen/Geschäftsunfähigen auch die Einwilligung des/der Erziehungsberechtigten bzw. des/der gesetzli- chen Vertreter(in) erforderlich.