Übungsleiterzuschuss-Antrag RNK für 2024 Logo
  • Übungsleiterzuschuss-Antrag für Sportvereine im Rhein-Neckar-Kreis im Sportjahr 2024

    • Sportvereine im Rhein-Neckar-Kreis können einen Zuschuss für lizensierte Übungsleiter beantragen. 

      Lizensierte Übungsleiter erhalten einen Zuschuss in Höhe von 1,50 € pro geleisteter Übungsstunde.
      Es können maximal 120 € pro Übungsleiter abgerechnet werden (entspricht 80 Std.).  

    • Der Sportkreis sammelt die Anträge und leitet diese an den Rhein-Neckar-Kreis weiter. Daher wird der Antrag beim Sportkreis gestellt.
      Sportvereine im hessischen Bereich des Sportkreises sind leider von dieser Zuschussmöglichkeit ausgeschlossen, da sie nicht zum Rhein-Neckar-Kreis gehören.

    • Der Sportkreis Heidelberg geht davon aus, dass die Zuschüsse über die Abteilungen, in denen die Übungsleiter aktiv sind, an diese weitergegeben werden.

    • Der Abrechnungszeitraum ist vom 01.01. - 31.12.2024
    • Die Antragfrist endet am 30. Juni 2025
  • Nachweis über Übungsleiterstunden vom BSB

  • Wir haben den Antragsprozess für Sie optimiert und tragen dazu bei, dass der Aufwand für Sie minimiert wird. Daher entfällt die Notwendigkeit, die Lizenzlisten beim BSB herunterzuladen und einzureichen.

    Wie ist das Vorgehen jetzt?

    1. Sie stellen den Antrag (ohne BSB-Nachweis).
    2. Sie erhalten von uns in wenigen Tagen per E-Mail eine Liste der bezuschussbaren Lizenzinhaber.
    3. Sollte innerhalb von drei Tagen keine Rückmeldung Ihrerseits erfolgen, gilt der Antrag als von Ihnen genehmigt.

     

  • Antragsteller - Verein

    (Verein aus dem Kreisgebiet des Rhein-Neckar Kreises)
  • Link: Infoseite des Rhein-Neckar-Kreises zur Vereinbarungen §72a – Erweitertes Führungszeugnis

  • An diese Adresse wird der Bescheid des Rhein-Neckar-Kreises (im Herbst) geschickt:

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  • Bankverbindung Verein

    Auf dieses Konto wird der Zuschuss überwiesen. Bitte achten Sie auf die korrekte Eingabe.
  • Ein Antrag ist leider nicht möglich.

    Wenn keine unterzeichnete Jugendschutzvereinbarung gemäß § 72a SGB VIII vorliegt, können wir Ihrem Verein leider keinen Zuschuss gewähren. Weitere Infomationen finden Sie hier.

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