Der komplette Mitgliedsbeitrag wird zum 01. Februar eines Jahres fällig bzw. eingezogen. Nur in Ausnahmefällen kann der Mitgliedsbeitrag nicht im Lastschrifteinzugsverfahren gezahlt werden. Wird der Einzug des Mitgliedsbeitrags verweigert, muss das Mitglied entstandene Gebühren/Kosten der Bank sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 € zahlen. In diesem Fall wird das Mitglied u. U. zunächst auch Rechnungszahler umgestuft. Mitglieder, die als „Rechnungszahler“ eingetragen sind, erhalten eine Rechnung und verpflichten sich ihren Beitrag termingerecht und vollständig zu überweisen. Sollte der Mitgliedsbeitrag nicht zum Termin überwiesen sein, wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 € berechnet. Bei Zahlungsverweigerung kann die Mitgliedschaft auch rückwirkend beendet werden. Die Zahlungsforderung bleibt bestehen. Der Vorstand wird dann darüber entscheiden, ob über den Klageweg der Beitrag eingeholt wird. Eine schriftliche Kündigung ist in jedem Fall zwingend nötig, um die Mitgliedschaft zu beenden. Das Vereinsmitglied verpflichtet sich, die Vereinssatzung zu beachten. Eine schriftliche Bestätigung des Vereinsaustrittes erfolgt auf Wunsch. Es besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung von Beiträgen. Eine Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich vier Wochen vor Jahresende dem Mitglieder- und Passwesen vorliegen. Allein eine Abmeldung als Spieler reicht nicht aus. Ein Vereinsmitglied stimmt der angemessenen Verwendung seiner Daten bei vereinsinternen Aktivitäten zu, im Falle der Ausübung einer Vereinsfunktion auch extern. Das Mitglied hat die Möglichkeit gegenüber dem Vorstand/Verwaltung dies einzuschränken.
*Pflichtangaben. Ohne diese Angaben kann keine Mitgliedschaft erstellt werden.
Ansprechpartnerin: Petra Wilhelm
E-Mail: mitgliederverwaltung@fv-dudenhofen.de