*1 Bei Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Die Unterzeichnung hat immer durch alle vorhandenen Per- sonensorgeberechtigten zu erfolgen, es sei denn, die Personensorgeberechtigten leben getrennt und das Kind hält sich mit Einwilligung des einen Personensorgeberechtigten oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei dem anderen Personensorgeberechtigten auf. In diesem Fall genügt die Unterschrift desjenigen Personensorgeberechtigten, bei dem das Kind lebt. *2 Bei Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Die Unterzeichnung hat immer durch alle vorhandenen Per- sonensorgeberechtigten zu erfolgen, gleichgültig, ob diese verheiratet, getrenntlebend oder unverheiratet sind. *3 In die von der Verarbeitung umfasste Übermittlung meiner personenbezogenen Daten in Länder außerhalb der EU bzw. des EWR (sogenannte Drittstaaten) oder an internationale Organisationen ohne Angemessenheitsbeschluss oder vereinbarte Garantien willige ich unter Kenntnisnahme der möglichen Risiken (Verlust der Verfügungsgewalt über die übermittelten Daten mit deren Übermittlung, weitere Übermittlung an andere Stellen (Dritte), Weiterverarbeitung zu anderen Zwecken) ausdrücklich ein. *4 Bei einer Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im Internet kann ein umfassender Datenschutz nicht garantiert werden. Daher nehme ich die Risiken für eine eventuelle Persönlichkeitsrechtsverletzung zur Kenntnis und bin mir bewusst, dass die personenbezogenen Daten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Europäischen Union vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen und die Vertraulichkeit, die Integrität (Unverletzlichkeit), die Authentizität (Echtheit) und die Verfügbarkeit nicht garantiert ist. Datenschutz-Pflichtinformationen gemäß § 16 ff. DSG-EKD entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung unter: https://dsbisb.elkw.de/datenschutzerklaerungen/amtshandlungen