Teilnahmebedingungen für die Ferienbetreuung
Veranstalter
Das Ferienprogramm wird organisiert von dem Förderverein der Münchfeldschule e.V., Wattfordstraße 32, 55122 Mainz, im Folgenden „Veranstalter“ genannt.
Anmeldung
1. Die Anmeldung für einen Platz in der Ferienbetreuung erfolgt durch das Ausfüllen und Absenden dieses online Anmeldeformulars mit Bestätigung des Buttons "Jetzt verbindlich anmelden" und ist von Seiten des/der Erziehungsberechtigten verbindlich.
2. Die Anmeldebestätigungen werden nach Ablauf der Anmeldefrist durch den Veranstalter (entsprechend der zur Verfügung stehenden Plätze) ausgehändigt.
Angebot
3. Die Ferienbetreuung ist für Kinder von 6 – 12 Jahren konzipiert.
4. Grundsätzlich können auch Geschwisterkinder, Freunde und bekannte Kinder angemeldet werden, wobei die Schüler*Innen der Münchfeldschule bei der Vergabe der Plätze bevorzugt berücksichtigt werden.
5. Bei mehr als 30 Anmeldungen pro Woche wird es eine Warteliste geben. Das Los wird dann über die Vergabe eines Nachrückplatzes (falls vorhanden) entscheiden.
6. Die Betreuung findet auf dem Schulgelände der Münchfeldschule sowohl drinnen als auch draußen statt.
7. Geplant ist ein Tagesausflug pro Woche in die nähere Umgebung. Hier können zusätzliche geringe Kosten für z.B. ein Busfahrticket anfallen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie ca. eine Woche vor Beginn der Ferienbetreuung per E-Mail.
8. Neben einem Mittagessen (voraussichtlich 3 Gang Menü) steht den Kindern den ganzen Tag Mineralwasser zur Verfügung. Außerdem wird am Nachmittag ein kleiner Snack in Form von Obst oder Ähnlichem angeboten.
9. Kinder, die um 8.30 Uhr am gemeinsamen Frühstück teilnehmen, bringen ihr Essen in einer Frühstücksbox mit, da am Vormittag kein Geschirr zur Verfügung gestellt werden kann. Bitte beschriften Sie die Box mit dem Namen des Kindes.
10. Etwaige Erkrankungen und Allergien müssen dem Betreuungsteam vorab mitgeteilt werden. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung.
11. Medikamente dürfen wir aus rechtlichen Gründen grundsätzlich nicht verabreichen.
(Ausnahme: Notfall-Allergie-Sets! Diese werden von uns nur nach Absprache und schriftlicher Genehmigung durch die Eltern angewendet).
12. Die Erziehungsberechtigten weisen ihr Kind darauf hin, dass es sich an die allgemeingültigen Schulregeln halten und den Weisungen der Betreuer*Innen folgen muss.
13. Die Kinder sind während der Betreuungszeit über die Schule versichert.
Absage
14. Der Veranstalter hat das Recht, die Ferienbetreuung abzusagen, wenn keine ausreichende Anzahl an Anmeldungen eingegangen ist.
15. Liegen wichtige Gründe vor, die die Durchführung der Ferienbetreuung erheblich einschränken oder unmöglich machen würden (z. B. Umweltkatastrophen, Hochwasser, behördliche Erlasse, ein Ausbruch ansteckender Krankheiten etc.), so ist der Veranstalter jederzeit berechtigt, die Ferienbetreuung abzusagen oder abzubrechen. Sollte das gesamte Ferienprogramm ausfallen, erfolgt eine vollständige Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Sollten nur einzelne Tage der Ferienbetreuung durch den Veranstalter abgesagt werden müssen, erfolgt eine anteilige Rückerstattung der Teilnahmegebühr je nach Umfang der erbrachten Leistung.
Bezahlung und Stornierung
16. Die Bezahlung erfolgt per Banküberweisung durch Sie nach dem Erhalt der Anmeldebestätigung, auf der sich die benötigten Zahlungsinformationen befinden.
17. Erst nach dem Erhalt der Anmeldebestätigung und nach Geldeingang auf dem Konto des Fördervereins ist der gewünschte Platz vollständig bestätigt.
18. Sollte ein zugesagter Platz von Seiten der Eltern storniert werden, können die Kosten nur dann erstattet werden, wenn der Platz neu vergeben werden kann.
19. Eine Neuvergabe kann nur vor dem Beginn der jeweiligen gebuchten Betreuungswoche geprüft werden.
20. Eine anteilige Rückerstattung der Kosten, sollte das Angebot nicht oder nicht im gesamten gebuchten Zeitraum genutzt werden, ist ausgeschlossen.