Die/der Au-pair erhält mindestens 280 Euro Taschengeld pro Monat. Die Gastfamilie übernimmt einen monatlichen Zuschuss von 50 Euro für einen Sprachkurs. Die Gastfamilie trägt die Kosten für die Fahrten zum nächstgelegenen, geeigneten Sprachkurs, Unter‐ kunft, volle Verpflegung (auch an freien Tagen), Kranken‐, Unfall‐ und Haftpflichtversicherung, Versicherung für Schwangerschaft und Geburt, Kosten für ärztliche Untersuchung (wenn von der Ausländerbehörde zur Erteilung der endgültigen Aufenthaltsbewilligung ge‐ fordert), ggf. Kosten für die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung. Taschengeldzahlung im Krankheitsfall bis zum Auslaufen des Vertrages, jedoch längstens 6 Wochen.