Anmeldung für die schulergänzenden Tagesstrukturen Logo
  • Anmeldung für die schulergänzenden Tagesstrukturen

    für das Schuljahr 2025/26, Start: 11. August 2025
  • Angaben zum Kind:

  •  . .
  • Module

  • Information zum Mittagstisch: 

    Im Mittagsmodul besteht neu die Möglichkeit, das Essen optional dazuzubuchen.
    Die Kosten pro Mahlzeit belaufen sich auf CHF 10.-, welche zu den Betreuungskosten vom Mittagsmodul dazukommen. 
    Bei einer Buchung ohne Essen, können die Kinder eigenes Essen von zuhause mitbringen, welches aus hygienischen Gründen nicht gewärmt werden kann.

    Bitte geben Sie bei der Anmeldung immer an, ob Sie das Mittagsmodul mit oder ohne Essen wünschen.

    Die Nachmittagsmodule II, III und IV beinhalten ein einfaches Zvieri.

     

    Folgende Module können gebucht werden: 

    Modul Betreuungszeiten Kosten
    Mittagessen pauschal CHF 10.00
    Mittagsmodul 12.00 – 13.30 Uhr CHF 16.50
    Nachmittagsmodul I   13.30 – 15.15 Uhr CHF 19.25
    Nachmittagsmodul II 15.15 – 18.00 Uhr CHF 30.25
    Nachmittagsmodul III 15.45 – 18.00 Uhr CHF 24.75
    Nachmittagsmodul IV 16.10 – 18.00 Uhr CHF 20.15

    Alle Module erfordern eine Mindestbelegung von 3 Kindern.

    Das Ausfüllen des Anmeldeformulars garantiert noch keinen Platz; eine verbindliche Zusage erfolgt innerhalb einer bis maximal zwei Woche per Anmeldebestätigung.

     

  •  
  •  . .
  • Wegbegleitung

  • Für Kindergartenkinder und Kinder der 1. Klasse wird auf Wunsch der Erziehungsberechtigen eine Wegbeleitung zwischen dem Schul- bzw. Kindergartenstandort und der Tagesstruktur angeboten. 

  • Weitere Angaben

  • Abholung

  • Angaben zu den Erziehungsberechtigten

  • Hinweis: Bei rechtlich oder tatsächlich getrenntlebenden Erziehungsberechtigten ist die Anmeldung grundsätzlich durch diejenige Person vorzunehmen, bei welcher das in Gelterkinden wohnhafte Kind gemäss kommunalem Einwohnerregister niedergelassen ist. Dies gilt auch, wenn die Eltern ein gemeinsames Sorgerecht haben.

  • Bei getrennt lebenden Eltern und Erziehungsberrechtigen

  • Angaben zu Person 2, falls die Eltern und Erziehungsberechtigte nicht an der selben Adresse wohnhaft sind.

  • Rechnungsstellung

  • Bei den Tagesstrukturen gilt die antragsstellende erziehungsberechtigte Person als Schuldnerin bzw. Schuldner für die Kostenbeiträge. Diese Person erhält von der Gemeindeverwaltung die fälligen Rechnungen sowie die damit verbundene Korrespondenz.

    Falls eine andere Person die Rechnung übernimmt, ist eine entsprechende Bestätigung derselben beizulegen. Für diese Bestätigung kann das auf der Website zur Verfügung gestellte Formular verwendet werden.

  • Anmeldung einreichen

    Mit dem Einreichen des Formulars akzeptieren die Erziehungsberechtigten die aufgeführten Hinweise sowie die weiteren Modalitäten, welche in den Richtlinien erläutert sind.
    • Die Anmeldung ist verbindlich.
    • Der Betreuungsplatz wird nach der Anmeldefrist schriflich bestätigt und somit zugesichert.
    • Anmeldungen nach Ablauf der Frist können nach Verfügbarkeit und Rücksprache berücksichtigt werden.
    • Die Anmeldung gilt für das gesamte Schuljahr und muss für jedes neue Schuljahr erneuert werden.
    • Der Kostenbeitrag gemäss Aufnahmebestätigung ist grundsätzlich auch bei Nichtbeanspruchung der Tages­strukturen geschuldet.
    • Für Beiträge in Form von Betreuungsgutschriften (FEB) ist ein separater Antrag an die Gemeindeverwaltung Gelterkinden zu stellen.

    Die Richtlinien der schulergänzenden Tagesstrukturen sind auf der Website der Primarstufe Gelterkinden einzusehen. Die Richtlinien werden mit dem Einreichen des Formulars akzeptiert.

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