Die antragsstellende erziehungsberechtigte Person gilt als Schuldnerin bzw. Schuldner für die Kostenbeiträge. Diese Person erhält von der Gemeindeverwaltung die entsprechende Rechnung sowie die damit verbundene Korrespondenz.
Falls eine andere Person die Rechnung übernimmt, ist eine entsprechende Bestätigung derselben beizulegen. Für diese Bestätigung kann das auf der Website zur Verfügung gestellte Formular verwendet werden.