• Anmeldung Ferienangebote

    im Schuljahr 2026/27
  • Mein Kind ist wohnhaft in Gelterkinden:*
  • Angaben zum Kind:

  • Geburtstag*
     . .
    2 digit day, 2 digit month, 4 digit year
  • Ferienwochen

  • Buchung Ferienangebot "Fasnachtsferien 2026"

    Anmeldeschluss: 23. Januar 2026
  • 1. Woche
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  • Buchung Ferienangebot "Frühlingsferien 2026"

    Anmeldeschluss: 6. März 2026
  • 2. Woche
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  • Buchung Ferienangebot "Sommerferien 2026"

    Anmeldeschluss: 31. Mai 2026
  • 4. Woche
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  • 5. Woche
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  • 6. Woche
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  • Buchung Ferienangebot "Herbstferien 2026"

    Anmeldeschluss: 15. September 2026
  • 2. Woche
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  • Abholung

  • Unser Kind*
  • Mein Kind ist bereits in den schulergänzenden Tagesstrukturen angemeldet:*
  • Ernährung

  • Angaben zur Ernährung:
  • Hat das Kind besondere Bedürfnisse?*
  • Angaben zu den Erziehungsberechtigten

  • Hinweis: Bei rechtlich oder tatsächlich getrenntlebenden Erziehungsberechtigten ist die Anmeldung grundsätzlich durch diejenige Person vorzunehmen, bei welcher das in Gelterkinden wohnhafte Kind gemäss kommunalem Einwohnerregister niedergelassen ist. Dies gilt auch, wenn die Eltern ein gemeinsames Sorgerecht haben.

  • Bei getrennt lebenden Eltern und Erziehungsberrechtigen

  • Angaben zu Person 2, falls die Eltern und Erziehungsberechtigte nicht an der selben Adresse wohnhaft sind.

  • Rechnungsstellung

  • Die antragsstellende erziehungsberechtigte Person gilt als Schuldnerin bzw. Schuldner für die Kostenbeiträge. Diese Person erhält von der Gemeindeverwaltung die entsprechende Rechnung sowie die damit verbundene Korrespondenz.

    Falls eine andere Person die Rechnung übernimmt, ist eine entsprechende Bestätigung derselben beizulegen. Für diese Bestätigung kann das auf der Website zur Verfügung gestellte Formular verwendet werden.

  • Die Rechnung der Kostenbeiträge soll an
  • Anmeldung einreichen

    Mit dem Einreichen des Formulars akzeptieren die Erziehungsberechtigten die aufgeführten Hinweise sowie die weiteren Modalitäten, welche in den Richtlinien erläutert sind.
    • Die Anmeldung ist verbindlich.
    • Der Betreuungsplatz wird nach der Anmeldefrist schriflich bestätigt und somit zugesichert.
    • Anmeldungen nach Ablauf der Frist können nach Verfügbarkeit und Rücksprache berücksichtigt werden.
    • Der Kostenbeitrag gemäss Aufnahmebestätigung ist grundsätzlich auch bei Nichtbeanspruchung der Ferienangebote geschuldet.
    • Für Beiträge in Form von Betreuungsgutschriften (FEB) ist ein separater Antrag an die Gemeindeverwaltung Gelterkinden zu stellen.

    Die Richtlinien der Ferienangebote sind auf der Website der Primarstufe Gelterkinden einzusehen. Die Richtlinien werden mit dem Einreichen des Formulars akzeptiert.

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