Wichtiger Hinweis:
Bitte denken Sie daran Ihren Vorgesetzten zu Informieren (min. einen Tag vorher).
Teilen Sie Ihm mit, dass Sie einen Termin beim Betriebsrat zur Sprechstunde vereinbart haben.
Laut BetrVG haben Sie ein Anrecht die Sprechstunde Ihres Betriebsrates zu Besuchen.Die Verhältnismässigkeit muss allerdings gewart bleiben.Einen Grund müssen Sie dem Arbeitgeber nicht nennen.